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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beratungstermin zur Antragsstellung verpasst..


Der David
15.05.2007, 13:57
Hallo, ich habe ein kleines Problem, vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich war am 26.4. bei der Arge um ALGII zu beantragen. Dort habe ich dann alle Formulare und einen Termin (3.5.) zur Antragsabgabe bekommen. An dem Termin war ich leider krank, probierte aber die Beraterin telefonisch zu erreichen, die Telefonnummer musste ich mir über die Hotline besorgen, da ich keinerlei Kontaktdaten bekommen hatte. Die Beraterin hat den Vormittag, auch zu der Zeit an dem mein Termin war das Telefon nicht abgenommen. Auch in den folgenden Tagen war sie telefonisch nicht zu erreichen. Heute (15.5.) bin ich dann im Jobcenter vorbei um persönlich einen Termin zu machen. Die Dame gab mir einen neuen Termin und sagte mir das sie mir das Arbeitsosengeld wenn erst ab heute bewilligen könnte, da mein erster Antrag, dadurch das ich nicht zu dem Termin erschienen bin, abgelehnt wurde. Mir geht also ein halber Monat ALG II verloren.

Ich ärgere mich natürlich über mich selber, dass ich nicht schon früher im Jobcenter vorbei gegangen bin:-x

Allerdings könnte doch auch von der Dame erwarten das sie mich anruft oder eine kurze mail schickt, da sie ja im Gegensatz zu mir alle Kontaktdaten hat. Aber das ist halt immer noch ein Amt und keine Service Einrichtung.

Hat jemand von euch schon mal den selben Fehler gemacht oder weis sonst irgendeine Möglichkeit für mich das ALGII doch schon ab dem 3.5. zu bekommen?

Vielen Dank für eure Hilfe,
David

StephanK
15.05.2007, 14:15
:welcome: David,
die Sache ist zwar ärgerlich und Du solltest daraus die Lehre ziehen, künftig weniger lässig mit der ARGE und mit Terminen umzugehen, aber dennoch denke ich, dass Dir Alg II ab 26.4. zusteht.

"Antragstellung" ist nämlich nicht der Zeitpunkt, ab dem irgendwelche Formulare oder sonstigen Unterlagen vollständig vorliegen, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Behörde erfährt: da ist ein gewisser David, der meint, dass er Alg II braucht, um über die Runden zu kommen.

Anrufe von der ARGE zu erwarten kannst und musst Du vergessen - erst recht, wenn es darum geht, Dich an etwas zu erinnern, was die ARGE Geld kostet... :wink:

Hast Du denn eine schriftliche Ablehnung bekommen? Wenn ja, solltest Du gegen diese Widerspruch einlegen.

Bei dem jetzt vereinbarten neuen Termin solltest Du vorsorglich (ist nur zur Absicherung) Wiedereinsetzung in den früheren Stand nach § 27 SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__27.html) beantragen. Das geht formlos und dient dazu, sozusagen die Uhr zurückzudrehen mit dem Argument, Deine Verspätung sei unverschuldet gewesen.
Aus meiner Sicht ist das eigentlich nicht nötig, weil ja Dein Antrag bereits am 26.4. gestellt wurde, aber als "zweite Verteidigungslinie" ist es dennoch sinnvoll.