ALN - Robot
02.03.2006, 12:34
Private E-Mails und Handy-Verbindungsdaten unterliegen einem besonderen Schutz und dürfen nicht generell zum Gegenstand von Ermittlungen werden. Das Bundesverfassungsgericht gab mit seiner Entscheidung einer Richterin Recht, die wegen eines Polizeieinsatzes in ihrer Wohnung geklagt hatte.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5289656_REF1,00.html)
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