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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme mit Amt, eigenes Wohnung ( Harz IV )


Bärchen
15.05.2007, 22:54
Hallo, ich habe hier schon ein mal rein geschrieben es geht leider immer noch wegen meiner Freunden.
Also Sie bezieht Arbeitslosengeld II (Harz IV) . Wohnt bei Ihrer Oma in einem Kleinen Zimmer was Ihr nicht alleine ist also um es kurz zufassen Sie hat kein eigenes Zimmer.

Wie ist den hier die Gesetzliche Rechtslage hat den Jedes Kind / jede Person ein anrecht auf ein eigenes Zimmer ?
Bei Ihrer Mutter kann Sie nicht wohnen da sie eine zu kleine Wohnung hat
meine freundin hat noch 4 Geschwister die noch bei Ihrer Mutter wohnen, diese geziehen jeweils ein Zimmer zu zweit.
In der Wohnung wäre kein Platz merh für meine freundin so sie einziehen könnte.

Mit Ihrer Mutter und Ihrer Oma gibt es nur immer Streß ich weiß aus diesem grund gibt es keine Wohnung.
Sie ist aber wegen Tiere erlergisch, was wir untersucht haben mit einem
" Allergietest " das ergebnis des Testes.

Sie ist wegen KATZEN, HASEN und MEERSCHWEINCHEN erlärgisch.
Da Ihre Mutter und Ihre Oma jeweils Katzen haben, war ich der meinung das Sie nun eine Wohnung bekommen wird, da Sie ja nicht bei den beiden Wohnen kann wegen den Katzen.

Heute hatte Sie einen Termin beim Amt gehabt ihre Fallmangerin und die Fallmanagerin von Ihrer mutter waren auch dabei.
Sie war mit ihrer Mutter eingeladen worden zu dem gespräch wegen einer Wohnung. Íhr wurde gesagt das sie keine Wohnung bekommt und das Sie sich mit Ihrer Mutter einigen muß bzw, mit ihrer Oma.
Also als ich das gehört habe bin ich fast geplatzt :mad: , sagt mir mal in was für einem Staat leben wir den nun ?
Sie hat eine Allergie wegen katzen beide haben Katzen was nun ?

Laut Amt soll ihre Mutter die Katzen weg geben, wieso frage ich mich blos da sie nicht bei Ihrer Mutter wohnen kann wegen dem platz.
So dann soll die Oma die katzen weg geben und das wird die Oma bzw. die Mutter nie machen.
Meine freundin ist mitlerweile mit den nerven fertig und weiß nicht mehr weiter, ich bin auch mit den nerven fertig, frage mich jetzt in was für einem Staat wir eigentlich leben.

Andere bekommen einfach so eine Wohnung und Sie ht halt diese Probleme und bekommt keine.

Könnt Ihr mir, uns weiter helfen, wa sich jetzt machen sollen, wenn ich heute mittag zum Amt gegangen wäre als sie mir das erzählt hat.
Hätte ich die Bearbeiterin glaube ich mit dem kopf wegen die Wand gehauen :-x .


Swen & Nadine

StephanK
16.05.2007, 11:21
Tut mir ja, leid, aber wenn einem Haustiere wichtiger sind als die eigene Tochter bzw. Enkelin - dann kann ich nur noch verständnislos den Kopf schütteln. :wut:
Es war schon richtig, das gemeinsame Gespräch mit der Fallmanagerin zu suchen. Ich denke, sie muss jetzt erst noch mal zwei, drei Wochen vergehen lassen.

Wenn die Großmutter so sturköpfig bleibt, dann sollte sie noch mal mit der Fallmanagerin reden und erklären, dass die Großmutter nicht bereit ist, ihre Katzen aufzugeben, so dass das Wohnen dort aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist. (Ist die Katzenhaarallergie eigentlich ärztlich bestätigt? Wenn nicht, sollte das geschehen!)

Wie es mit der Wohnung der Mutter ausschaut, ist schwer zu beurteilen. Es kommt eher auf die Wohnfläche (m²-Zahl) an als auf die Zahl der Zimmer. Aber ein eigenes Zimmer müsste eigentlich schon drin sein.

Bärchen
16.05.2007, 22:35
Hallo wegen der Allergie das haben wir uns natürlich schriftlich gegeben und auch der Fall mangagerin vorgelegt.
Die Wohnung von Ihrer Mutter ist 98qm groß ihr würde wie ich mich erkundigt habe aber 105qm zustehen.
In diesem Punkt meinte die Fall managerin von ihrer Mutter das die 7qm nichts ausmachen würde.

Danke schon mal das du uns hilfst.

StephanK
17.05.2007, 11:41
In diesem Punkt meinte die Fall managerin von ihrer Mutter das die 7qm nichts ausmachen würde.Damit hat sie auch recht. Diese 105 m² sind eine Obergrenze - und das heisst keineswegs, dass man die immer restlos ausschöpfen müsste und jede etwas kleinere Wohnung unzumutbar wäre.

Man muss in solchen Fällen immer sehr genau auf die konkreten Wohnverhältnisse bezogen argumentieren. Wohnungsgröße ist ein Punkt und liefert in diesem Fall wohl kein schlagendes Argument, weil man kaum sagen kann, dass die Wohnung deutlich zu klein wäre. Aber andere Dinge müssen auch berücksichtigt werden, z.B. Nadines Alter und das Verhältnis zu den Geschwistern (eine 17jährige kann man noch eher auf Zusammenwohnen auf engem Raum verweisen als eine 21jährige), das Alter der Geschwister (ein 18jährige kommt mit einer 16jährigen leichter zurecht als mit einer 13jährigen).

Alle Argumente sollten zusammengestellt und der Fallmanagerin präsentiert werden. Für Euch ist es wichtig, ein Gespür dafür zu entwickeln, welche Argumente für das Amt zählen (Gesundheit; persönliche Entwicklung eines jungen Menschen darf nicht zu sehr beeinträchtigt werden) und welche nicht, sondern nur als Wünsche oder als Audruck typischer jugendlicher Unzufriedenheit gesehen werden.

DiePilzin
11.08.2007, 18:02
Ich will ja jetzt keinen entmutigen, aber ich stehe vor einem ähnlichen Problem, mein Antrag auf eigenen Wohnraum wurde nicht genehmigt, obwohl ich mit meiner zehnjährigen Schwester und meinem 19 Monate alten Bruder in einem 12qm Zimmer wohne. (Wohnung hat 75qm, ich bin 19 Jahre alt)

Ich verstehe diesen scheiß Staat auch nicht, zumal mir das lernen unmöglich gemacht wird in dieser Wohnung, in diesem Land. :wut:

Hoffe für deine Freundin, dass sie mehr Glück hat, ich werde auch Widerspruch einlegen.

fragi
12.08.2007, 10:35
Ich verstehe diesen scheiß Staat auch nicht, zumal mir das lernen unmöglich gemacht wird in dieser Wohnung, in diesem Land. :wut:

Hoffe mein Hinweis kommt nicht zuspät, aber um den Widerspruch gescheit zu begründen würde ich mich vielleicht mal mit dem Jugendamt im Verbindung setzen und um unterstützung werben :engel:

DiePilzin
12.08.2007, 10:47
okay werd ich versuchen, allerdings glaub ich nicht, dass sich da jugendamt für mich zuständig fühlt, da ich ja schon 19 bin... aber ein versuch ist es wert^^

Marlod
04.09.2007, 20:29
okay werd ich versuchen, allerdings glaub ich nicht, dass sich da jugendamt für mich zuständig fühlt, da ich ja schon 19 bin... aber ein versuch ist es wert^^

Versuch es, die vom Jugendamt sind anders, als die vom Arbeitsamt. Unser Jugendamt hat mir auch sehr geholfen als bei mir die ganze ALG 2 Geschichte los ging (war da auch 19) obwohl die wirklich garnicht mehr für mich zuständig waren, haben die sich richtig Zeit genommen - Fand ich klasse :razz:. (Ist natürlich auch vom Amt/Sachbearbeiter abhängig)