Matze85
16.05.2007, 13:10
Hallo!
ich habe mich vor ca. 4 Wochen arbeitslos gemeldet und habe dort mitgeteilt, dass ich ab dem 01.08.2007 eine neue Ausbildung anfange, diese wurde auch in meine Bewerberprofil übernommen. Außerdem habe ich mitgeteilt, dass ich nicht ins Ausland gehen will. Ich gehe jetzt schon bei meinem zukünftigen Ausbilder auf Geringverdienerbasis (100 €) arbeiten, was ich auch der Arbeitsagentur gesagt habe.
Heute habe ich ein Schreiben im Briefkasten, in dem steht, dass ich mich bei einer Firma bewerben soll, die in der Schweiz arbeitet. 1. kann ich ja dort höchstens 2 Monate arbeiten und 2. arbeite ich ja schon bei meinem zukünftigen Ausbilder.
Soll ich mich dort erstmal bewerben und meine Situation schildern oder soll ich mir einen Anwalt zu Rate holen?
MfG
ich habe mich vor ca. 4 Wochen arbeitslos gemeldet und habe dort mitgeteilt, dass ich ab dem 01.08.2007 eine neue Ausbildung anfange, diese wurde auch in meine Bewerberprofil übernommen. Außerdem habe ich mitgeteilt, dass ich nicht ins Ausland gehen will. Ich gehe jetzt schon bei meinem zukünftigen Ausbilder auf Geringverdienerbasis (100 €) arbeiten, was ich auch der Arbeitsagentur gesagt habe.
Heute habe ich ein Schreiben im Briefkasten, in dem steht, dass ich mich bei einer Firma bewerben soll, die in der Schweiz arbeitet. 1. kann ich ja dort höchstens 2 Monate arbeiten und 2. arbeite ich ja schon bei meinem zukünftigen Ausbilder.
Soll ich mich dort erstmal bewerben und meine Situation schildern oder soll ich mir einen Anwalt zu Rate holen?
MfG