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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe das Amt will wissen was ich mit 30000DM gemacht habe.


athena07
02.03.2006, 23:04
Hallo an alle Lieben leute hier.

Ich habe mist gebaut und habe jetzt ein Großes Problem.

Ich hatte im Sommer 1998 30000DM von meinem Vater als Zinsloses Darlehen bekommen.
Das ich als Eigenkapital für eine eventuelle Selbständigkeit benutzen sollte, doch daraus wurde nichts weil ich angst hatte dieses Kapital zuverlieren.
Gegen Winter 1998 also knap 5 Monate später sagte mein Vater das er sein Geld wieder haben wolle weil ich noch nicht das Zeug für eine Selbständigkeit hätte ( er hatte warscheinlich nur angst das ich es auf den Kopf hauen würde ) aber wenn ich soweit währe er mich wieder unterstützen wird. Er befand sich zu dem Zeitpunkt in unserer Heimat.

Soweit alles gut.

Also Überwies Ich den Betrag von 30000DM mit Meinem Namen auf mein Konto ins Ausland wo mein Vater auch eine Vollmacht hatte.

Nach 8 Jahren ist es dem Arbeitsamt gelungen dieses raus zubekommen damals bekamm ich noch Alhilfe.

Jetzt meinen Sie das ich zu unrecht Hilfe erhalten habe und sie das Geld was zuviel bezahlt wurde zurück haben wollen genau so wie die ganzen Sozialbeiträge wie KK RV usw.. was ich aber nicht habe.

Dazu noch wollen sie genau wissen wieviel geld noch auf diesem konto ist, das kann ich Ihnen aber auch nicht sagen weil es gibt kein konto meher weil die Bank vor 5 Jahren Pleite gegangen ist und durch eine andere übernomen wurde.

Meine Frage ist kann das Amt diesen Betrag zurückfordern. Alhilfe gibt es doch nicht mehr und alte gesetze sind abgeschaft dafür sind neue da.


Sorry für die ganzen Rechtschreib fehler.


Aber bitte Hilft mir weiter was soll ich denen sagen das Glauben die mir doch nicht. Habe nur bis ende Märtz Zeit. :cry: :cry: :cry: :cry: :cry:

GofX
03.03.2006, 00:24
Sommer 1998

Nach 8 Jahren ist es dem Arbeitsamt gelungen dieses raus zubekommen damals bekamm ich noch Alhilfe.

:arrow: http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__50.html

§ 50 Abs. 4 SGB X
Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Verwaltungsakt nach Absatz 3 unanfechtbar geworden ist.

Durchsetzen kannst Du's aber nur mit Widerspruch und ggf. Anwalt und Klage.

StephanK
03.03.2006, 18:02
§ 50 Abs. 4 SGB X
Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Verwaltungsakt nach Absatz 3 unanfechtbar geworden ist.Die Vierjahresfrist bezieht sich eben nicht auf den ursprünglichen, auf unzutreffenden Angaben beruhenden Bescheid, sondern auf den Rückforderungsbescheid. Gegen dessen Rechtmäßigkeit scheint auf den ersten Blick nichts zu sprechen - auch nicht, dass es die frühere Arbeitslosenhilfe heute nicht mehr gibt.

Es wäre aber zu überprüfen, ob nach dem damals geltenden Recht der Arbeitslosenhilfe dieses Darlehen evtl. deswegen nicht als Einkommen anzurechnen war, weil es nicht für den Lebensunterhalt, sondern als Betriebskapital gedacht war (was allerdings nachgewiesen werden müsste). Dann wäre die Rückforderung vielleicht doch rechtswidrig.

Diese Überprüfung kann das Forum aber nicht leisten. Dazu sollte ein Fachanwalt für Sozialrecht eingeschaltet werden, zu finden über die Seite der Anwaltskammer: http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/anwaltsverzeichnis.html

athena07
03.03.2006, 18:43
Hallo und vielen Dank für eure Hilfe,

Soll ich dem Sachbearbeiter dieses jetzt so schildern oder soll ich doch zuerst zu einem Anwalt gehen ?
Denn noch weis ich ja nicht ob sie mir glauben oder nicht ?

was meint Ihr Ich wmöchte nicht voreiligige entscheidungen treffen den Geld für einen Anwalt habe ich auch nicht.

athena07
10.03.2006, 20:46
So habe mcih jetzt mit einem anwalt getroffen und er sagte mir warum das nicht möglich sein soll sich geld von eltern zu leihen den von der Bank bekommt man doch als Arbeitsloser nichts .
Wenn die arge mir nicht glaube solle doch mein Vater eine eidessaatliche erkläung abgeben.

Was meint Ihr Bringt dieses was. Denn ansonsten kann ich ja nichts mehr nachweisen das das Geld nicht mir gehörte.

Bitte um Antworten ich krige eine krieseeeeee :-x :-x :wut:

Die Ägypter
10.03.2006, 21:02
Moment mal...

Eigentlich geht es doch darum, den Nachweis zu führen, dass du das Geld vollständig zurückgeführt, und nicht etwa für den Lebensunterhalt verbraucht hast...

Das ist über Gutschriftbeleg über das Konto deines Vaters möglich sowie auch über Belastungsbeleg deiner eigenen Bank.

Die Aufbewahrungsfristen bei einer Bank dürften knallig sein - ich denke auch der Rechtsnachfolger muss diese Unterlagen archivieren.

Zusätzlich dazu macht eine gesonderte Erklärung deines Vaters Sinn - ich denke, du solltest alles versuchen - hier entsprechende Nachweise zu führen.

Wenn das Arbeitsamt vermutlich über Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen und/oder Finanzamt =? den Zufluss in Erfahrung gebracht hat, müssten sie auch den "Abfluss" zur Kenntnis nehmen. Wenn du einen Anwalt hast, sollte er Akteneinsicht einfordern, damit ihr diesen Sachverhalt klären könnt.

athena07
11.03.2006, 11:21
Hallo nefertari1968

Also erst einmal Danke für deine Antwort.


Schön währe es aber wie oben schon geschildert wurde das geld ins Ausland überwiesen.
Und dort von meinem konto Bar abgehoben.
So da jetzt nun 8 jahre vergangen sind haben wir keine Belege über die Transaktion und die Bank gibt es auch nicht mehr so das wir noch irgendwelche belege nachfordern könnten.

Also mir sind die Hände gebunden. Ein dummer fehler den ich gemacht habe und jetzt das. :cry: :cry: :cry: :cry: [/list][/list]