Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigenes Haus muss Untermietvertrag sein?
Hallo,
habe mich schon hier durchgearbeitet aber nicht wirklich ne Antwort gefunden.
Zu meiner Situation, ich bin ALG II Empfänger und wohne offiziell noch in meiner eigenen Wohnung, will aber nächstes WE zu meinem Freund in sein Haus ziehen.
Müssen wir einen Untermietvertrag abschließen?
Möchte das eigentlich umgehen, da er die Einnahmen ja dann auch steuerlich angeben muss.
Im Haushalt wohnt auch noch sein 14jähriger Sohn und mein Freund verdient so ca. 1500 netto.
Möchte nicht als Bedarfsgemeinschaft gelten.
Vielen Dank schon mal :-)
StephanK
03.03.2006, 15:41
:welcome: Shawnee,
Deinem nick kann man nicht entnehmen, ob Du 'ne Squaw bist, aber ich nehm's mal an, denn das spielt eine Rolle.
Zunächst zu den Begriffen: Wenn das Haus sein Haus ist, ist es kein Unter-, sondern schlicht ein Mietvertrag. Ein solcher sollte abgeschlossen werden, wenn Du tatsächlich Miete zahlen wirst, denn Du musst dem Alg II-Träger Deine Unterkunftskosten und deren Grund, also das Mietverhältnis nachweisen können. Allerdings muss Dein Freund die Mieteinnahmen (abzüglich Werbungskosten) auch versteuern.
Wenn Du hingegen kostenlos dort wohnst hat es zunächst nur die Konsequenz, dass Du der Stadt- oder Kreiskasse das Geld für Deine "Kosten der Unterkunft" ersparst. Dagegen wäre ja nix zu sagen. Allerdings kann man das kostenlose bei-sich-wohnen lassen natürlich als eine Unterstützungsleistung sehen, die darauf hindeutet, dass es sich bei Eurem Zusammenwohnen um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt ("Squaw" vorausgesetzt, siehe oben) und damit um eine Bedarfsgemeinschaft. Das wäre jedoch bei erst kurzfristigem Zusammenleben zumindest sehr fragwürdig. Erst ab einer Dauer der häuslichen Gemeinschaft von etwa einem Jahr kann man eine eheähnliche Gemeinschaft annehmen.
Viele Alg II-Träger scheren sich aber nicht um diese Rechtslage, sondern unterstellen von Beginn an eine eheähnliche Gemeinschaft. In diesem Fall muss man sich dagegen mit den üblichen Mitteln (Widerspruch und ggf. Klage beim Sozialgericht) wehren. Das ist lästig, aber leider nicht selten.
Hallo Stephan,
danke erstmal für deine ausführliche Antwort :-)
Könnten wir es ev. auch so machen, dass ich meinem Freund einen Pauschalbetrag zahle, so als Nebenkostenerstattung und die Miete weglasse? Wär ja dann auch ein Anzeichen das es keine eheähnliche Gemeinschaft ist. Und ansonsten wäre es halt so, dass ich für die Haushaltskosten, Einkaufen etc. verantwortlich wäre.
StephanK
08.03.2006, 18:39
Ich halte das für keine besonders gute Idee, denn solche Verrechnungen von Äpfeln mit Birnen (Geld mit u.a. Haushaltsdienstleistungen) ist ja eher typisch für eine Ehe. Eine "ordentliche" Mietzahlung wäre meiner Meinung nach schon besser. Außerdem würdest Du vermutlich den Dir vorschwebenden "Pauschalbetrag" vom Landkreis haben wollen; der will aber korrekte Abrechnungen sehen.
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