PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BITTE ZUERST LESEN!


Forumadmin
09.05.2005, 13:12
Bitte beachte bei den Gerichtsurteilen folgendes:

1. Schau Dir genau an, ob Deine Situation die gleiche oder eine sehr ähnliche ist wie die des Klägers/der Klägerin in der jeweiligen Gerichtsentscheidung.

NUR dann ist es sinnvoll, sich auf eine solche Gerichtsentscheidung zu berufen und NUR dann
kann sie Dir einen Hinweis darauf geben, ob ein Widerspruch oder ein Klageverfahren gegen eine Behördenentscheidung sinnvoll ist.

2. Bedenke bitte, dass das Hartz IV-Gesetz erst seit Anfang 2005 in Kraft ist, für die Gerichte also ein ganz neues Gebiet ist.
Deswegen gibt es auch einander widersprechende Entscheidungen verschiedener Gerichte.
Die Rechtsprechung entwickelt sich also erst noch und es wird eine Weile dauern, bis sie eine einheitliche Linie gefunden haben wird.

Gegen viele Gerichtsentscheidungen, auf die hier hingewiesen wird, sind Rechtsmittel eingelegt (dann steht "nicht rechtskräftig" dabei) und sie können von der nächsthöheren Instanz aufgehoben werden.
Deswegen ist Vorsicht angebracht, wenn man sich auf eine solche Entscheidung berufen will.

3. Dieses Forum kann und darf keine Rechtsberatung betreiben.

Auch mit geringem Einkommen kannst Du einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen,
wenn Du Dir vorher beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe holst. Mehr zu diesem Thema findest Du im Bereich Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#43).

Die Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder auch in Fragen von Leistungen bei Arbeitslosigkeit und dürfen sie sogar vor Gericht vertreten.

Du kannst auch Beratungsmöglichkeiten bei anderen Stellen nutzen, z.B. bei örtlichen Arbeitslosen-Initiativen (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx), Sozialverbänden wie AWO (http://www.awo.org/pub/pub/verbd_einr/regio/index.html/), Caritas (http://www.caritas.de/4312.asp/), Diakonisches Werk (http://www.diakonie.de/de/html/hilfe/11.html/) oder auch - bei Problemen mit Schulden - die Schuldnerberatungsstellen (http://www.bag-schuldnerberatung.de/adres3.htm).

4. Wegen der "Prozessflut" gerade zum Arbeitslosengeld II gibt es inzwischen so viele Gerichtsentscheidungen, dass hier nur eine Auswahl eingetragen werden kann. Wer zu "seinem" Thema hier nichts findet, möge bitte auch in den Entscheidungssammlungen bei Sozialticker (http://www.sozialticker.com/forum/forum15.html) und tacheles (http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&sort=-Datum%5C%20des%5C%20Eintrags) suchen.