maleone
17.05.2007, 19:04
:smile: Hallo zusammen,
habe folgendes Problem.
Sohn(17) fiel im Dez. 06 aus Bedarfsgemeinschaft, selbst genügend einkommen,Untermietvertrag wird von Arge bis heute nicht anerkannt.
Im Antrag vom Jan 07 habe ich nur für mich Leistungen bei der Arge beantragt. Im Bescheid bewilligt man mir im Jan 409,79 @€, im Febr. 398,86 € und ab März 368,79 €. Kindergeld meines Sohnes wurde weiterhin zu meinem Einkommen gerechnet, meine Miete nur noch zur Hälfte anerkannt. Leistungen für Sohn kamen in der Berechnung nicht vor. Bekam bis Febr. Kindergeldzuschlag.
1. April zog Sohn(ende Febr.1in eigene Whg. Kindergeld wurde vom Sozialgericht nachträglich ab 1. April Ihm zugesprochen.
Ich bekam Schreiben der Arge:
Orginaltext:
wurde mündliche Aussage von Sachbearbeiterin bestätigt, dass eine Nachberechnung Ihres Leistungsanspruches für Nov u. Dez 06 erst nach Vorlage der Verdienstabrechnung Ihres Sohnes dieser Monate erfolgen kann. Dazu wurde auch der Arbeitgeber Ihres Sohnes angeschrieben.
Diese Nachberechnung wurde von mir nie beantragt !!! Es läuft nur ein Widerspruch gegen die Anrechnung der Versorgungspauschale von meinem Sohn für berufliche Auswärtseinsätze. Diese wurden im Bescheid für Nov.,Dez. berechnet. Nov. erhielt ich noch vorheriges Alg II, Dez wurde gekürzt.
Schreiben Arge
Falls Sie nachweisen, dass das Kindergeld ab Januar auf das Konto Ihres Sohnes gezahlt wurde, kann es ab diesem Zeitpunkt aus der Berechnung genommen werden,. Als Nachweis gelten Kontoauszüge bzw. ein entsprechender Bescheid der Familienkasse.
Daraufhin schickte ich einen Kontoauszug von meinem Sohn. Ich verwies in dem Schreiben darauf, dass die Dezemberabrechnung meines Sohnes zu unrecht verlangt wurde, da diese erst im Januar an Ihn ausgezahlt wurde, er er ja ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Bedarfgemeinschaft gehörte. Er hat für diesen Zeitpunkt auch keine Leistungen beantragt, noch bekommen.
Deshalb fällt dieses unter den Datenschutz, den Sie damit verletzen.
Auch ist es nicht nachvollziehbar, warum Sie sich hier direkt an den Arbeitgeber meines Sohnes gewandt haben, obwohl diese Unterlagen ebenso bei meinem Sohn oder mir hätten angefordert werden können.
Ich habe Sie noch aufgefordert dieses in Zukunft zu unterlassen, da für Schäden durch die Arge verursacht, mein Sohn sich Schadenersatzansprüche vorbehält.
Antwort der Arge:
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom bl bl.... möchte ich Sie auffordern, die Verdienstabrechnung Ihres Sohnes vom Nov. 06 bis März 2007 hier einzureichen. Diese sind zur Überprüfung der Anrechnung des Kindergeldes auf Ihren Bedarf notwendig. Fristsetzung ..:wut:
Muss ich jetz die Lohnabrechnungen für diese Zeiten vorlegen ?? Sie wurden doch schon vom Arbeitgeber, dieser hat mir dieses schon bestätigt, unter Androhung einer Strafe gegen Ihn, der Arge vorgelegt.
Ausserdem hat die Arge alle Nachweise, Ausbildungsvertrag Sohn, Unterhalt Vater,schon in Ihren Unterlagen, Lohnabrechnungen wurden bis Okt. 06 vorgelegt.
Wer kann mir sagen ob diese Anforderung der Arge rechtens ist ??
über eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Auch werde ich den Eindruck nicht los, dass Diese MA heillos überfordert sind(Keine Ahnung vom SGB II)
Viele Grüße
maleone
habe folgendes Problem.
Sohn(17) fiel im Dez. 06 aus Bedarfsgemeinschaft, selbst genügend einkommen,Untermietvertrag wird von Arge bis heute nicht anerkannt.
Im Antrag vom Jan 07 habe ich nur für mich Leistungen bei der Arge beantragt. Im Bescheid bewilligt man mir im Jan 409,79 @€, im Febr. 398,86 € und ab März 368,79 €. Kindergeld meines Sohnes wurde weiterhin zu meinem Einkommen gerechnet, meine Miete nur noch zur Hälfte anerkannt. Leistungen für Sohn kamen in der Berechnung nicht vor. Bekam bis Febr. Kindergeldzuschlag.
1. April zog Sohn(ende Febr.1in eigene Whg. Kindergeld wurde vom Sozialgericht nachträglich ab 1. April Ihm zugesprochen.
Ich bekam Schreiben der Arge:
Orginaltext:
wurde mündliche Aussage von Sachbearbeiterin bestätigt, dass eine Nachberechnung Ihres Leistungsanspruches für Nov u. Dez 06 erst nach Vorlage der Verdienstabrechnung Ihres Sohnes dieser Monate erfolgen kann. Dazu wurde auch der Arbeitgeber Ihres Sohnes angeschrieben.
Diese Nachberechnung wurde von mir nie beantragt !!! Es läuft nur ein Widerspruch gegen die Anrechnung der Versorgungspauschale von meinem Sohn für berufliche Auswärtseinsätze. Diese wurden im Bescheid für Nov.,Dez. berechnet. Nov. erhielt ich noch vorheriges Alg II, Dez wurde gekürzt.
Schreiben Arge
Falls Sie nachweisen, dass das Kindergeld ab Januar auf das Konto Ihres Sohnes gezahlt wurde, kann es ab diesem Zeitpunkt aus der Berechnung genommen werden,. Als Nachweis gelten Kontoauszüge bzw. ein entsprechender Bescheid der Familienkasse.
Daraufhin schickte ich einen Kontoauszug von meinem Sohn. Ich verwies in dem Schreiben darauf, dass die Dezemberabrechnung meines Sohnes zu unrecht verlangt wurde, da diese erst im Januar an Ihn ausgezahlt wurde, er er ja ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Bedarfgemeinschaft gehörte. Er hat für diesen Zeitpunkt auch keine Leistungen beantragt, noch bekommen.
Deshalb fällt dieses unter den Datenschutz, den Sie damit verletzen.
Auch ist es nicht nachvollziehbar, warum Sie sich hier direkt an den Arbeitgeber meines Sohnes gewandt haben, obwohl diese Unterlagen ebenso bei meinem Sohn oder mir hätten angefordert werden können.
Ich habe Sie noch aufgefordert dieses in Zukunft zu unterlassen, da für Schäden durch die Arge verursacht, mein Sohn sich Schadenersatzansprüche vorbehält.
Antwort der Arge:
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom bl bl.... möchte ich Sie auffordern, die Verdienstabrechnung Ihres Sohnes vom Nov. 06 bis März 2007 hier einzureichen. Diese sind zur Überprüfung der Anrechnung des Kindergeldes auf Ihren Bedarf notwendig. Fristsetzung ..:wut:
Muss ich jetz die Lohnabrechnungen für diese Zeiten vorlegen ?? Sie wurden doch schon vom Arbeitgeber, dieser hat mir dieses schon bestätigt, unter Androhung einer Strafe gegen Ihn, der Arge vorgelegt.
Ausserdem hat die Arge alle Nachweise, Ausbildungsvertrag Sohn, Unterhalt Vater,schon in Ihren Unterlagen, Lohnabrechnungen wurden bis Okt. 06 vorgelegt.
Wer kann mir sagen ob diese Anforderung der Arge rechtens ist ??
über eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Auch werde ich den Eindruck nicht los, dass Diese MA heillos überfordert sind(Keine Ahnung vom SGB II)
Viele Grüße
maleone