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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung Arbeitslosengeld nach Reha


Craquelee
03.03.2006, 10:02
:wut:
Frage an euch alle: vielleicht kann mir jemand helfen:

Ich bin seit letztem Jahr arbeitslos, habe nach einigem Hin und Her auch Arbeitslosengeld bewilligt erhalten.
Anfang des jahres war ich schwer krank, musste in die Reha und beziehe ab dem 10.02.2006 wieder Arbeitslosengeld (Diesmal aber wirklich mit Problemen ohne ende,
da die Beamten des AA völlig uninformiert über das weitere Procedere waren )

Vorausgeschickt folgendes:
Arbeitslosengeld wird bei Anspruch auf einem vollen Monat jeweils für 30 Tage, unabhängig von der Anzahl der Kalendertage des jeweiligen Monats, gewährt.

Vor dem 10.02.2006 erhielt ich Übergangsgeld von der Rentenversicherung.
Für Februar berechnet mir das AA aber keinesfalls das Arbeitslosengeld auf 30 Tage anteilig, sondern nur für die Kalendertage des Monats Februar 2006 = nur anteilig für 28 Tage.
Mit fehlen also schlicht 2 volle Tage an Arbeitslosengeld. :-x

Ist irgend jemanden bekannt, ob das AA in einem solchen Fall auf die kalendertägliche Abrechnung zurückgreifen darf? also nur anteilig für 28 Tage abrechnen kann? :patsch:

Ich bin der Auffassung, dass dem nicht so sein kann.
Habe aber keine blasse Ahnung, ob das auch wirklich so stimmt.
Vielen Dank für die Hilfe :P

StephanK
03.03.2006, 14:25
Das hat schon seine Richtigkeit.
Die Berechnungsbasis des Arbeitslosengeldes ist der Tageslohn. Es ist zwar richtig, dass nach § 134 Satz 2 SGB III der Monat stets mit 30 Tagen angesetzt wird, aber eben unter der Voraussetzung, dass das Arbeitslosengeld für einen vollen Kalendermonat zu zahlen ist. Bei einem Monat, während dessen nicht durchgängig Anspruch auf Arbeitslosengeld bestand, sondern nur für einen anteiligen Zeitraum (10. - 28. Februar), gilt das leider nicht.
Im März müsste es aber wieder "ganz normal" laufen bzw. schon gelaufen sein.

grüzi
30.03.2006, 17:47
Ich kenne ein Fall, der war ca. 3 Jahre krank und hat ein spezielles Krankengeld übder diese 3 Jahre bezogen. Danach hat er sich er sich arbeitslos gemeldet und die meinten er solle 2 Anträge stellen, einmal einen ALGI Antrag und einmal den ALGII Antrag, da sie ihm nicht sagen können im Moment welches er erhält.

So, dann wurde entschieden, dass er ALGI erhält und der Lohn wird mit dem eines "Facharbeiters" (hat aber nichts mit seiner letzten Tätigkeit zu tun gehabt) errechnet, dass ist wohl soetwas wie ein feststehender Regelbetrag in dem Fall ca. 750 Euro.

Ich weiß nicht so recht, ob das überhaupt auf dein Fall zu trifft, aber vielleicht hilft es ja irgendwem.