Craquelee
03.03.2006, 10:02
:wut:
Frage an euch alle: vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich bin seit letztem Jahr arbeitslos, habe nach einigem Hin und Her auch Arbeitslosengeld bewilligt erhalten.
Anfang des jahres war ich schwer krank, musste in die Reha und beziehe ab dem 10.02.2006 wieder Arbeitslosengeld (Diesmal aber wirklich mit Problemen ohne ende,
da die Beamten des AA völlig uninformiert über das weitere Procedere waren )
Vorausgeschickt folgendes:
Arbeitslosengeld wird bei Anspruch auf einem vollen Monat jeweils für 30 Tage, unabhängig von der Anzahl der Kalendertage des jeweiligen Monats, gewährt.
Vor dem 10.02.2006 erhielt ich Übergangsgeld von der Rentenversicherung.
Für Februar berechnet mir das AA aber keinesfalls das Arbeitslosengeld auf 30 Tage anteilig, sondern nur für die Kalendertage des Monats Februar 2006 = nur anteilig für 28 Tage.
Mit fehlen also schlicht 2 volle Tage an Arbeitslosengeld. :-x
Ist irgend jemanden bekannt, ob das AA in einem solchen Fall auf die kalendertägliche Abrechnung zurückgreifen darf? also nur anteilig für 28 Tage abrechnen kann? :patsch:
Ich bin der Auffassung, dass dem nicht so sein kann.
Habe aber keine blasse Ahnung, ob das auch wirklich so stimmt.
Vielen Dank für die Hilfe :P
Frage an euch alle: vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich bin seit letztem Jahr arbeitslos, habe nach einigem Hin und Her auch Arbeitslosengeld bewilligt erhalten.
Anfang des jahres war ich schwer krank, musste in die Reha und beziehe ab dem 10.02.2006 wieder Arbeitslosengeld (Diesmal aber wirklich mit Problemen ohne ende,
da die Beamten des AA völlig uninformiert über das weitere Procedere waren )
Vorausgeschickt folgendes:
Arbeitslosengeld wird bei Anspruch auf einem vollen Monat jeweils für 30 Tage, unabhängig von der Anzahl der Kalendertage des jeweiligen Monats, gewährt.
Vor dem 10.02.2006 erhielt ich Übergangsgeld von der Rentenversicherung.
Für Februar berechnet mir das AA aber keinesfalls das Arbeitslosengeld auf 30 Tage anteilig, sondern nur für die Kalendertage des Monats Februar 2006 = nur anteilig für 28 Tage.
Mit fehlen also schlicht 2 volle Tage an Arbeitslosengeld. :-x
Ist irgend jemanden bekannt, ob das AA in einem solchen Fall auf die kalendertägliche Abrechnung zurückgreifen darf? also nur anteilig für 28 Tage abrechnen kann? :patsch:
Ich bin der Auffassung, dass dem nicht so sein kann.
Habe aber keine blasse Ahnung, ob das auch wirklich so stimmt.
Vielen Dank für die Hilfe :P