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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Beschäftigung, Auswirkungen auf ALG I ?


Edgar
03.03.2006, 11:30
Hallo liebe Forum Leserschaft,

ich hoffe, ihr könnt mir paar Fragen beantworten.

Folgende Situation, ich beziehe bereits ein halbes Jahr ALG I, hab aber jetzt durch Eigenbemühungen es zu einen neuen Arbeitsverhältnis geschaft. Bedauerlicherweise bin ich erstmal befristet eingestellt für 1 Monat mit der Aussicht auf Verlängerung. :D

Nun zu der Frage, welche Auswirkungen hat dieses neue Arbeitsverhältnis auf mein ALG I, ich habe heute den Arbeitsvertrag zum Unterschreiben per Post bekommen und würde am liebsten gleich am Montag zum Arbeitsamt rennen und die Neuigkeit mitteilen bzw. Veränderungsmitteilung abgeben. Wird das ALG I neu berechnet wenn ich die Stelle annehme? Ich verdiene im neuen Arbeitsverhältnis etwas weniger wie früher oder muss das Arbeitsverhältnis länger bestanden sein.
Natürlich würde ich lieber wieder in Lohn und Brot stehen als weiterhin am laufenden Band Bewerbungen schreiben und hoffen.

Eine andere Frage hab ich auch noch, was kommt eigentlich nach ALG I.
ALG II oder gleich das menschenverachtende Hartz IV? Würde mich über eine Antwort von einer Person mehr freuen als die Antwort in Gesetzestexten irgendwo akribisch zu suchen.

An dieser Stelle wünsche ich allen, die auf der Arbeitssuche sind, viel Glück. Bloss nicht aufgeben ! Wenn man schon unverschuldet in diese besch... Situation gerät dann darf man nicht den Glauben an sich selbst und die eigene Zukunft verlieren.

Ein schönes Wochenende noch !

Gruß

Edgar

StephanK
03.03.2006, 13:46
:welcome: Edgar,
erst mal Glückwunsch zum neuen Job!
So ganz verstehe ich die erste Frage nicht, nehme aber mal an, dass sie darauf zielt, was passieren würde, wenn der neue Job nach einem Monat entgegen Deinen Hoffnungen wieder zu Ende wäre. Dann würde das Arbeitslosengeld in bisheriger Höhe wieder aufleben. Zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitslosengeld-Bezuges gibt es sozusagen einen Bestandsschutz, wenn man erneut arbeitslos wird: Auch bei geringerem Arbeitsentgelt im letzten Beschäftigungsverhältnis bleibt die frühere höhere Bemessungsgrundlage erhalten.

Eine andere Frage hab ich auch noch, was kommt eigentlich nach ALG I.
ALG II oder gleich das menschenverachtende Hartz IV?Das ist das gleiche :wink: Hartz IV ist sozusagen nur eine volkstümliche (und unpräzise) Bezeichnung für das Arbeitslosengeld II.