Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GdB
soziales
03.03.2006, 15:34
Hallo,
kann mir jemand sagen wie hoch der GdB sein muss da mit ein arbeitsloser in die Zuständigkeit für Schwerbehinderte kommt.
StephanK
03.03.2006, 15:50
Dafür gilt die Schwelle des § 2 Abs. 2 SGB IX, also ein Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Einzelne Vorschriften des SGB III (§§ 218 und 238) gelten aber auch für nicht schwer behinderte, sondern für alle behinderten Menschen.
josch1948
03.03.2006, 16:57
Hi,
ab 030 GdB kann man eine sogenannte Gleichstellung beim AA beantragen. Da wird man zwar nicht schwerbehindert aber arbeitsrechtlich bringt es Vorteile(zB.: Kündigungsschutz!).
Frage bitte bei AA Reha nach!
Gruß aus dem Tal der Ahnungslosen
josch1948
Hallo zusammen,
ein kleiner Rat zum Thema GdB:
Bei "normalen" Firmen ist eine Anerkennung als Schwerbehinderter meistens ein Grund für eine Nichteinstellung. Die meisten Firmen scheuen sich, jemanden einzustellen, der einen verstärkten Kündigungsschutz hat. Viele Schwerbehinderte geben deshalb bei einer Bewerbung ihre Behinderung nicht an, haben dann aber natürlich auch keinerlei Rechte nach dem SGB IX.
Also etwas vorsichtig mit der Anerkennung umgehen bitte. Es könnte leicht nach hinten losgehen.
soziales
04.03.2006, 11:29
Danke an alle für die Info
Gruß
Hans
StephanK
05.03.2006, 10:02
Bei "normalen" Firmen ist eine Anerkennung als Schwerbehinderter meistens ein Grund für eine Nichteinstellung. (...) Also etwas vorsichtig mit der Anerkennung umgehen bitte. Es könnte leicht nach hinten losgehen.Das muss ich leider aus eigener Erfahrung bestätigen.
Viele Schwerbehinderte geben deshalb bei einer Bewerbung ihre Behinderung nicht an, haben dann aber natürlich auch keinerlei Rechte nach dem SGB IX.Das ist allerdings sehr problematisch und auch nicht ratsam, vor allem dann, wenn sich jemand anlässlich einer Kündigung "plötzlich" an seine Eigenschaft als Schwerbehinderter "erinnert".
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