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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entfernung Umschulungsort


niedersachse
18.05.2007, 13:07
Guten Tag!
Eine Frage: Wie weit darf der Umschulungsort vom Wohnort entfernt sein?
Ich soll eine Schule besuchen, die ca. 120km einfache Strecke (auch ein anderes Bundesland) entfernt ist.
Ich bin ALG2-Bezieher und alleinerziehend. Meines Wissens bekommt man max. 476 Euro Fahrtkostenzuschuß. Die einfache Fahrt mit der Bahn dauert über 2 Stunden. Wie soll ich das bezahlen? Das ist doch viel teurer, da hin zu kommen, egal ob mit Bahn oder Auto?
Kann ich mich dagegen wehren, oder muß ich eine solche Strecke in Kauf nehmen?
Im voraus vielen Dank!:danke:

StephanK
18.05.2007, 13:43
:welcome: Niedersachse,
meines Wissens gibt es für Fahrkostenerstattung keine in Kilometern auszudrückende Grenze, sondern eine finanzielle, die Du mit € 476 richtig angibst.
Die Alternative wäre, Dir eine auswärtige Unterkunft zu bezahlen - aber nur theoretisch, weil Dein (Schul- ?) Kind dann nicht betreut werden könnte.

Selbst draufzahlen geht natürlich auch nicht, wenn man von Alg II leben muss.

Deswegen solltest Du erst mal "im Guten" mit Deinem Alg II-Träger reden und erklären, welche Probleme das bereitet und fragen, ob keine Weiterbildungsmaßname möglich ist, die näher an Deinem Wohnort liegt. (Du kannst übrigens selbst in der Weiterbildungs-Datenbank (http://www.kursnet.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp) der Bundesagentur recherchieren; wenn Du mit eigenen Alternativ-Vorschlag aufwarten könntest, wäre das natürlich das Beste!)

Mach dabei klar, dass Du damit die Weiterbildung noch nicht ablehnst (was eine Sanktion nach sich ziehen würde :!: ), sondern "nur" versuchst, eine mit Deinen Vaterpflichten vereinbare Lösung zu finden, denn diese soll nach § 1 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__1.html) die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigenDas "soll" bedeutet in der Gesetzessprache soviel wie "muss", außer wenn außergewöhnliche Umstände es unmöglich machen - ist also verbindlicher als in der Alltagssprache. Daran kannst, darfst und solltest Du Deinen Alg II-Träger ruhig erinnern. :p

niedersachse
19.05.2007, 14:01
Hallo StephanK,
vielen Dank für deine schnelle Antwort!:Respekt:
Ich habe zwar kein kleines Kind mehr, aber mein Sohn geht noch eine Weile zur Schule, ist 16 Jahre alt.
Für diese Umschulung gibt es nur einen Ort der näher ist, dort wurde mir jetzt im Mai abgesagt, mangels Teilnehmer, und auf September vertröstet.
Die viel weiter entfernte Schule soll Ende August starten, also nicht viel eher. Aber sie ist staatlich, die nähere privat, also auch viel teurer.
Ich habe versucht meine Fallmanagerin umzustimmen, einen anderen Beruf auszuwählen, der mehr Möglichkeiten in der Nähe bietet, aber sie hält immer noch an dem ersten fest.
Langsam gerate ich in Panik. Bin 45 Jahre alt, und habe immer die Angst, zu alt zu sein für eine Umschulung, Hartz4 bis zum Rentenalter, eine absolute Horrorvision!:(
Also, vielen Dank nochmal. Ich versuchs weiter.

StephanK
19.05.2007, 17:54
OK, ein 16jähriger muss natürlich anders "bevatert" werden als ein 6jähriger, aber dennoch denke ich, dass Deine Erziehungspflichten ein Argument darstellen. In diesem Alter steht die Versorgung nicht mehr im Vordergrund, aber ausreichend Zeit füreinander ist nach wie vor wichtig - und fehlt, wenn Du sie auf der Autobahn verbringen musst.

Dass die näher gelegene Weiterbildungsmöglichkeit wesentlich teurer ist macht die Sache freilich nicht gerade leichter.

Vielleicht gelingt es Dir doch noch, eine andere Weiterbildung zu bekommen. Der Weiterbildungsbedarf als solcher scheint ja nicht in Frage zu stehen. Hinsichtlich des "richtigen" Berufes/Weiterbildungsziels kannst Du auch selbst Argumente sammeln, indem Du mal die verschiedenen Angebote (Arbeitsagentur, Zeitungen) über ein paar Wochen statistisch auswertest. Das macht Arbeit, aber vielleicht lohnt es sich.

niedersachse
23.05.2007, 17:22
Hallo StephanK,
wollte Dir nur kurz erzählen, daß ich gestern den Termin bei meiner Fallmanagerin gehabt hab.
Ich hatte mich vorher erkundigt, nach dem Schulbeginn, und eine Bahnauskunft eingeholt.
Ich wäre fast 15 Stunden unterwegs gewesen, hätte um 4.00 Uhr den ersten Zug nehmen müssen, und wäre doch jeden Tag zu spät gekommen.
Da hat sie selbst gesagt, daß dies nicht geht.
Wir haben gemeinsam nach einer Lösung gesucht und (ich hoffe, das es klappt) eine gefunden.
Ich war sehr froh hinterher.

StephanK
23.05.2007, 19:31
Also gibt es doch noch ein wenig Vernunft unter den Menschen... :)
Dann hoffe ich, dass die Alternativlösung sich bewährt!