PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II und bestehende Selbständigkeit


Shadriel
03.03.2006, 16:36
Hallo alle miteinander,

bin neu hier und von der Fülle der Informationen begeistert - vielen Dank schon mal allen, die dies hier ins Leben gerufen und mit Leben gefüllt haben :-) !

Vielleicht könnt Ihr auch mir für meinen/unseren Fall Tipps geben; folgendes:

Mein Mann und ich sind beide selbständig tätig. Am Anfang unserer Selbständigkeit haben wir uns noch durch ein kleines Erbe finanziert und eben das was wir eingenommen hatten. Unterdessen ist dieses Erbe aber schon eine zeitlang aufgebraucht und obwohl der Verkauf unserer Produkte und Dienstleistungen nun immer mehr ansteigt und in mittelfristiger Zeit auch noch mehr Erfolg zu erwarten ist (Bekanntheitsgrad steigt täglich und neue, fast fertig entwickelte Produkte kommen hinzu, die auch die bisherige sowie neue Kundschaft ansprechen wird), reicht es leider noch nicht aus, sprich wir kommen noch nicht an die normale Grundsicherung plus Freibeträge heran.

Da wir mind. 5 Personen kennen, die ebenfalls selbständig sind und ergänzendes ALG II erhalten (manche noch nicht mal so "erfolgreich" wie wir) und ja auch in der SGB II-Broschüre (Stand 10/05) dazu steht:

" Wie die Bezeichnung "Grundsicherung" anzeigt, ist damit eine Absicherung des Mindestbedarfes gemeint[...] Diese Absicherung ist für alle gedacht, die dafür zu wenige oder keine eigenen Mittel haben. [...] Arbeitslosigkeit ist nicht vorausgesetzt. Leistungen kann man auch erhalten, wenn man zu wenig verdient, gleichgueltig, ob man nun Arbeitnehmer ist oder als Selbstaendiger erwerbstätig ist." - haben wir uns nun entschieden auch für uns dieses ergänzende Alg II zu beantragen.

Wir waren nun in diesen Tagen zum ersten Mal bei unserem Fallmanager (nachdem wir bereits Mitte Febr. unseren Antrag haben abstempeln lassen), der uns aber sofort abschmetterte und meinte - eine solche Unterstützung für Selbständige gäbe es nicht mehr?! (obwohl wir gerade von 2 Leuten wissen, die beide vor wenigen Tagen ihren ersten positiven Bescheid darüber erhalten haben, allerdings in einem anderen Bundesland).

Es drückte sich sehr unklar aus (Dienstanordnung, neues Gesetz, neue Verordnung???), wedelte hinter sich mit einem Schriftstück und meinte "das ist ganz neu, das gibt es jetzt nicht mehr, alle Selbständigen müssen sich sofort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und ihre Gewerbe abmelden". Auf unsere Frage hin, wo man denn diese Informationen erhalten würde, meinte er nur lapidar "das bekommen sie im Internet, da holen wir uns das auch immer her" ??? Auf nochmalige Nachfrage, kam dann die "detaillierte" Antwort "von der Webseite der Bundesagentur für Arbeit". Weitere Informationen waren nicht aus ihm heraus zu bekommen. Auch unserer Hinweise, dass in der Info-Broschüre, doch ganz andere Sachen stehen würden, tat er ab, das sei nicht mehr aktuell?! Oder dazu, dass andere Selbständige durchaus diese Unterstützung bekämen, wurde damit abgetan, dass andere Sachbearbeiter eben auch Fehler machen würden und das bisher doch sehr schwammig gehandhabt wurde.

Wenn er unseren Antrag als ergänzendes ALG II für Selbständige entgegennehmen würde, müsste er ihn ablehnen. Wir müssten uns schon dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und sowieso hätte er für meinen Mann auch schon einen 1-Euro-Job in Aussicht?! (ohne sich überhaupt unseren Antrag einmal angesehen zu haben, wohlgemerkt).

Ausserdem (jetzt nicht auf uns bezogen, sondern allgemein) - wo kämen wir denn da auch hin, wenn jeder aus einem Hobby einen Beruf machen würde, dann vielleicht EUR 200,- verdient und sich den Rest von der ARGE finanzieren lässt?! Mal abgesehen davon, dass das schonmal für viele sehr viel besser wäre, als nicht zu wissen, wie man sich selbst beschäftigt, sehen unsere Zahlen durchaus besser aus und unsere Prognose, dass wir uns mittelfristig (vielleicht ca. in einem Jahr) selber finanzieren können auch! Unsere detaillierten Unterlagen hatte er allerdings gar nicht angesehen!

Begründet hat er seine Ablehnung wie gesagt anfangs mit einer "Durchführungsanweisung(?) (DA)" in unserem Kreis. Später meinte er, dass seit einer Gesetzesaenderung vor "wenigen Tagen" Selbständige generell keine Unterstützung mehr erhalten wuerden.

Meine Frage nun:
- weiss jemand von Euch etwas davon?
- wenn ja, welche Paragraphen sind denn nun hier geändert worden und wo kann man dies nachlesen?
- wäre die Ablehnung berechtigt oder sollten wir erstmal nur abgewimmelt werden?

Es kann doch nicht sein, dass Menschen die arbeiten (und wir haben viel zu tun!), sich für ihre Sachen einsetzen, mit ihren Einnahmen sogar die Regelsätze noch tiefer legen, so dass die ARGE sogar noch weniger zahlen muss, die ziemlich lange etwas aufgebaut haben, einfach so gezwungen werden sollen, alles aufzugeben und sich irgendeinen Job zu suchen. Wir wären beide durch unsere Vergangenheit auch nicht einfach zu vermitteln (lange Jahre nicht mehr im eigentlichen Job gearbeitet), durch das was wir uns selbständig aufgebaut haben, haben wir allerdings sehr gute Zukunftsaussichten, was wir uns nicht zunichte machen lassen wollen.

Wir haben unseren Antrag nun erstmal abgegeben, der Fallmanager erwartet, dass wir sofort nach einer Arbeit suchen und in 2 Wochen wieder bei ihm vorbeikommen. Wir möchten uns aber nun erstmal informieren und ggf. dann gleich Widerspruch gegen diesen mündlichen Verwaltungsakt oder sogar anschliessend einen Eilantrag beim Sozialgericht einreichen. Es ist nämlich so, dass wir unsere alte (zu teure) Wohnung nicht mehr bezahlen konnten und dort Anfang Februar ausgezogen sind. Wir hatten zwar vorher ein Angebot von Bekannten in deren freistehende Wohnung zu ziehen, das hat sich dann aber leider zerschlagen. Nun sind wir seit 3 Wochen in einem möblierten Zeit-Appartment (das uns schlussendlich mit den Kosten für die eingelagerten Möbel auch recht teuer kommt) in dem wir zwar arbeiten können, weil wir unsere PCs mitgenommen haben, das aber nicht auf Dauer angelegt ist. Wir benötigen also dringend unseren Alg II - Bescheid um uns auch die neue Wohnung suchen zu können - daher auch der Eilantrag, da wir nicht noch monatelang warten können ob wir dann doch evtl. etwas bekommen (da wäre dann sonst die Gefahr der Wohnungslosigkeit auch gegeben).

So, ich weiss viel geschrieben, ich wollte nur so detailliert wie möglich darlegen, wie unsere Situation aussieht. Vielleicht habt ihr Tipps?!

Lieben Dank und Gruss
Shadriel

StephanK
05.03.2006, 17:33
:welcome: Shadriel,
Du sprichst ein Problem an, das hier im Forum schon öfter aufgetaucht ist und dass Du nun so zuspitzt, dass man es mal grundsätzlich diskutieren muss.

Eine der Errungenschaften des Alg II ist, dass nur noch relativ wenige Menschengruppen (nämlich Studenten) grundsätzlich davon ausgeschlossen sind. Das bietet auch die Chance, Menschen mit einzubeziehen, die mit ihrer selbständigen Tätigkeit (noch) zu wenig einnehmen, um davon leben zu können.

So mutig war der Gesetzgeber aber dann doch nicht, dass er das konsequent umgesetzt hätte. Das führt dazu, dass Alg II noch immer am Modell der vollzeitigen, "den Mann (oder die Frau) ernährenden" abhängigen Erwerbsarbeit orientiert ist, in die man (dank der verbesserten Vermittlung... :x ) "einmünden" soll. Deswegen wird erwartet und vorausgesetzt, dass man jede zumutbare (abhängige) Arbeit annimmt (§ 10 Abs. 1 SGB II). Das beisst sich freilich in Situationen wie der Eurigen einigermaßen mit der in § 1 Abs. 1 SGB II, wo die Rede davon ist, dass die Grundsicherung dazu beitragen soll, dass man "seinen Lebenshalt (...) aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten" kann und dass die Leistungen der Grundsicherung "insbesondere darauf auszurichten" sind, dass "durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert" wird. Dort ist nur von Erwerbstätigkeit die Rede, nicht von abhängiger Arbeit.

Mit dem Alg II besteht eigentlich ein Instrument, dass es erlauben würde, in der Aufbauphase einer selbständigen Tätigkeit den Minimal-Lebensunterhalt zu gewährleisten. Durch die Pflicht, jeden angebotenen Job anzunehmen, wird diese Funktion aber wieder in Frage gestellt oder auch zunichte gemacht.

Es gab jedenfalls keine Änderung des SGB II mit den von Dir zitierten Inhalten. Es kann sich bei dem, was der Fallmanager nennt, nur um Richtlinien handeln, die von der ARGE selbst erstellt wurden (was zulässig ist).

Jedenfalls ist es wegen der zitierten Gesetzeslage so, dass der Fallmanager das Gesetz hinter sich hat. Wenn in einzelnen ARGEn anders verfahren wird, weil man bewusst den Aufbau selbständiger Existenzen fördern will, ist das erfreulich. Aber es ist strenggenommen nix als eine laxe Handhabung des Gesetzes (oder jedenfalls des § 10), bei der man jederzeit per interner Weisung wieder die Zügel anziehen kann. :sad:

Wegen dieser Widersprüchlichkeit taugt Alg II nicht wirklich zur Absicherung der Startphase einer selbständigen Tätigkeit. Aber ich habe leider auch keine wirkliche Altenative anzubieten. Das meiste, was es an anderen Instrumenten gibt (KfW-Kredite usw.) ist für "'ne Nummer größer" zugeschnitten.

Shadriel
05.03.2006, 18:06
Hallo Stephan,

danke für deine Ausführungen.
Ja, es kam uns auch so vor, als ob das interne Richtlinien der ARGE bei uns im Kreis sind, die er erwähnte (Dienstanweisung?!).

Du sagst, dass der Fallmanager das Gesetz hinter sich hat... aber was ist denn damit, dass ja in der Infobroschüre SGB II drinsteht, dass Arbeitslosigkeit NICHT vorausgesetzt ist? Und, dass eben auch Selbständige (oder sogar Arbeitnehmer die "zuwenig" verdienen würden) ergänzendes ALG II beziehen können? Meinst du ein Widerspruch von uns ist dann sowieso für die "Katz"? Und auch das Weitergehen vors Sozialgericht?

Bitte versteht mich nicht falsch, ich habe im Grunde überhaupt keine Lust auf solche Haarspaltereien. Wenn es finanziell anders aussehen würde, würde ich schauen wie wir anders über die Runden kommen. Aber das dauert einfach noch ein paar Monate (vielleicht 6 Monate wenn wir durchgängig immer schön arbeiten können). Wir können unsere Selbständigkeit auch nicht einfach so aufgeben und "normale" Jobs suchen, da wir auch mitten in Projekten stecken, die wir nicht einfach in die Tonne treten können.

Da kommt man sich wirklich vor, als ob man sich verkaufen muss... du tust was WIR wollen oder du kannst sehen wo du bleibst. An unserem Engagement fehlt es wahrlich nicht...

ach man.... *seufz*... :-x

StephanK
05.03.2006, 18:16
Bitte versteht mich nicht falsch, ich habe im Grunde überhaupt keine Lust auf solche Haarspaltereien.Keine Bange - solche "Haarspaltereien" sind mein Beruf :lol:

Meinst du ein Widerspruch von uns ist dann sowieso für die "Katz"? Und auch das Weitergehen vors Sozialgericht?Dazu ist es zu früh, weil ja noch gar nix "passiert" ist. Allerdings hätte der Sachbearbeiter Euren Antrag annehmen müssen, denn auch Anträge, die er für aussichtslos hält, darf er nicht zurückweisen, sondern muss sie bearbeiten und einen Bescheid erstellen.
Ihr könnt also momentan nur einen erneuten Anlauf starten und einen Antrag stellen. Erst wenn dieser abgelehnt wird, kommt die ganze Tretmühle mit Widerspruch und ggf. Klage überhaupt in's laufen - vorher nicht.
Wenn erneut die Entgegennahme des Antrags verweigert werden sollte, lasst Euch das unbedingt schriftlich geben. Dann ist allerdings die Anrufung des Sozialgerichts möglich, aber auch dringend nötig.

Klar, Auseinandersetzungen dieser Art sind unerfreulich, und Ihr hättet besseres zu tun. Es ist nur ein klein wenig tröstlich, dass es vielen anderen ganz ähnlich geht... 8)

Shadriel
05.03.2006, 19:37
Es ist folgendermassen:

Wir hatten uns kurze Bedenkzeit vor der Tür erbeten beim Termin - dann haben wir gesagt, dass wir den Antrag erstmal einreichen möchten. Er meinte daraufhin, dass wir bis zu einem weiteren Termin bei ihm Mitte März zeigen sollten, dass wir uns um Arbeit bemühen.

Wir wollten unseren Anspruch (der seit dem ersten Besuch und dem Abstempeln unseres Antrags dort Mitte Febr.) nicht einfach schon von Anfang an aufgeben, weil wir das Geld ja brauchen. Ausserdem war es uns wichtig uns erstmal kundig zu machen, was nun Sache ist.

Da es sich für uns absolut nicht stimmig anfühlt, unsere Selbständigkeit jetzt aufzugeben, erwägen wir, morgen eine schriftliche Mitteilung an unseren Fallmanager abzugeben, dass er den Antrag (wie Anfangs von uns eingereicht), als Antrag für ergänzendes ALG II für Selbständige entgegennimmt und bearbeitet.

Andererseits haben wir gerade vor kurzem in dem neuen Buch "Besser leben mit der Hartz IV-Falle" von Dieter Kerschkamp gelesen, dass auch eine mündliche Mitteilung bereits ein Verwaltungsakt ist, gegen den man Widerspruch einlegen kann, was weisst du darüber??

Vielen Dank für deine Hilfe!
:?

StephanK
05.03.2006, 21:27
Er meinte daraufhin, dass wir bis zu einem weiteren Termin bei ihm Mitte März zeigen sollten, dass wir uns um Arbeit bemühen.Das kann er verlangen, aber es gibt keine Sanktionsmöglichkeit, wenn Ihr das nicht tut - jedenfalls so lange nicht in einer Eingliederungsvereinbarung Eure Pflichten zu "Eigenbemühungen" in Richtung auf einen Arbeitsplatz festgeschrieben sind.

erwägen wir, morgen eine schriftliche Mitteilung an unseren Fallmanager abzugeben, dass er den Antrag (wie Anfangs von uns eingereicht), als Antrag für ergänzendes ALG II für Selbständige entgegennimmt und bearbeitet.Das könnt Ihr machen, wobei es wie gesagt nicht im Belieben eines Sachbearbeiters steht, einen Antrag entgegenzunehmen oder nicht: Er muss ihn in jedem Falle annehmen, auch wenn er ihn für aussichtslos, unzulässig oder für sonstwas hält. Er kann sich auch nicht die Arbeit damit dadurch ersparen, dass er "im Vorfeld abwimmelt".

haben wir gerade vor kurzem in dem neuen Buch "Besser leben mit der Hartz IV-Falle" von Dieter Kerschkamp gelesen, dass auch eine mündliche Mitteilung bereits ein Verwaltungsakt ist, gegen den man Widerspruch einlegen kann, was weisst du darüber??So formuliert ist das nicht richtig. Nicht jedes Wort, das dem Mund eines Verwaltungsmitarbeiters entschlüpft, ist auch gleich ein Verwaltungsakt. Aber Verwaltungsakte können durchaus auch mündlich erlassen werden (Schulbeispiel: Der Platzverweis durch einen Polizisten, der Dich von einer Ansammlung von Gaffern nach einem Unfall wegdrängt.) Was nun was ist, hängt am Begriff des Verwaltungsaktes. Ohne in die Einzelheiten der Definition einsteigen zu wollen ist das (nur) eine erkennbar verbindliche und abschießende Entscheidung. Die von Dir zitierten Äußerungen waren aber nur Hinweise darauf, wie er zu entscheiden vor hat oder wie eine Entscheidung voraussichtlich aussehen würde, aber noch nicht die Entscheidung selbst. Gegen solche Äußerungen während des Verwaltungsverfahrens ist kein Widerspruch möglich - da müsst Ihr schon eine Entscheidung (einen Verwaltungsakt) abwarten.

Shadriel
07.03.2006, 14:44
Hallo Stephan,

danke erstmal für die wertvollen Tipps und Ausführungen!

Wir haben nun gestern ersteinmal darauf bestanden, dass er unseren Antrag ergänzend zu unserer Selbständigkeit entgegennimmt.

Das haben wir schriftlich gemacht und uns den Eingang quittieren lassen. Mal sehen wie es nun weitergeht...

Melde mich sonst wieder wenn wir mehr wissen,
lieben Gruss
Shadriel