Forumadmin
09.05.2005, 14:09
Bitte beachte dabei folgendes:
1. Schau Dir genau an, ob Deine Situation die gleiche oder eine sehr ähnliche ist,
wie die des Klägers/der Klägerin in der jeweiligen Gerichtsentscheidung.
NUR dann ist es sinnvoll, sich auf eine solche Gerichtsentscheidung zu berufen und NUR dann
kann sie Dir einen Hinweis darauf geben, ob ein Widerspruch oder ein Klageverfahren gegen eine Behördenentscheidung sinnvoll ist.
2. Bedenke bitte, dass das Hartz IV-Gesetz erst seit Anfang 2005 in Kraft ist, für die Gerichte also ein ganz neues Gebiet ist.
Deswegen gibt es auch einander widersprechende Entscheidungen verschiedener Gerichte.
Die Rechtsprechung entwickelt sich also erst noch und es wird eine Weile dauern, bis sie eine einheitliche Linie gefunden haben wird.
Gegen manche Gerichtsentscheidungen, auf die hier hingewiesen wird, sind Rechtsmittel eingelegt
(dann steht "nicht rechtskräftig" dabei) und sie können von der nächsthöheren Instanz aufgehoben werden.
Deswegen ist Vorsicht angebracht, wenn man sich auf eine solche Entscheidung berufen will.
3. Dieses Forum kann und darf keine Rechtsberatung betreiben.
Auch mit geringem Einkommen kannst Du einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen,
wenn Du Dir vorher beim Sozialamt einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe holst.
Die Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder auch in Fragen von Leistungen bei Arbeitslosigkeit und dürfen sie sogar vor Gericht vertreten.
Du kannst auch Beratungsmöglichkeiten bei anderen Stellen nutzen, z.B. Sozialverbänden
wie Sozialverband Deutschland, Caritas, Diakonisches Werk oder auch - bei Problemen mit Schulden - die Schuldnerberatungsstellen."
1. Schau Dir genau an, ob Deine Situation die gleiche oder eine sehr ähnliche ist,
wie die des Klägers/der Klägerin in der jeweiligen Gerichtsentscheidung.
NUR dann ist es sinnvoll, sich auf eine solche Gerichtsentscheidung zu berufen und NUR dann
kann sie Dir einen Hinweis darauf geben, ob ein Widerspruch oder ein Klageverfahren gegen eine Behördenentscheidung sinnvoll ist.
2. Bedenke bitte, dass das Hartz IV-Gesetz erst seit Anfang 2005 in Kraft ist, für die Gerichte also ein ganz neues Gebiet ist.
Deswegen gibt es auch einander widersprechende Entscheidungen verschiedener Gerichte.
Die Rechtsprechung entwickelt sich also erst noch und es wird eine Weile dauern, bis sie eine einheitliche Linie gefunden haben wird.
Gegen manche Gerichtsentscheidungen, auf die hier hingewiesen wird, sind Rechtsmittel eingelegt
(dann steht "nicht rechtskräftig" dabei) und sie können von der nächsthöheren Instanz aufgehoben werden.
Deswegen ist Vorsicht angebracht, wenn man sich auf eine solche Entscheidung berufen will.
3. Dieses Forum kann und darf keine Rechtsberatung betreiben.
Auch mit geringem Einkommen kannst Du einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen,
wenn Du Dir vorher beim Sozialamt einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe holst.
Die Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder auch in Fragen von Leistungen bei Arbeitslosigkeit und dürfen sie sogar vor Gericht vertreten.
Du kannst auch Beratungsmöglichkeiten bei anderen Stellen nutzen, z.B. Sozialverbänden
wie Sozialverband Deutschland, Caritas, Diakonisches Werk oder auch - bei Problemen mit Schulden - die Schuldnerberatungsstellen."