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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : untermietverhältnis +mietbescheinigung


mage
04.03.2006, 14:30
hallo.

ich beziehe alg2 und wohne in einer wohnung als untermieter. ich habe den untermietvertrag und die mietbescheinigung beim amt eingereicht.

auf nachfrage der behörde habe ich dann noch den mietvertrag des hauptmieters und eine bescheinigung von hauseigners über die erlaubnis der untervermietung des hauptmieters an mich eingereicht.

heute bekomme ich ein schreiben, dass sie eine neue mietbescheinigung für die gesamtwohnung vom hauseigner haben wollen.

ist das rechtens? was hat das private vertragsverhältnis des hauseigners mit den hauptmieter (also meinem vermieter) mit meinen unterkunftskosten zu tun?

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04.03.2006, 18:35
Hallo mage,

also wenn Du Deinen Untermietvertrag, den Vertrag des Mieters der an Dich untervermietet, und dann auch noch eine Untermietserlaubnis vom Eigentümer bei der Arge eingereicht hast reicht das völlig!

- es sind keine weitere Unterlagen beizubringen!

Ich würde die ARGE schriftlich auf das nicht erforderlich sein Ihres Wunsches hinweisen, und Sie gleichtzeitig daran erinnern das DU normalerweise weder den Mietvertrag deines Vermierters hättest vorlegen müssen da es sich hierbei um den Vertag einer dritten Dir fremden Person handelt, der gegenüber Du der Arge nicht auskunftpflichtig bist, noch eine Untermietserlaubnis.

- falls das Amt etwas derartiges hätte haben wollen möge es sich an entsprechende Person selber wenden.

desweiteren würde ich im Abschluß des Briefes daran erinnern das bei möglichen Sanktionsversuchen, oder gar Streichungen der Dir zustehenden Leistungen, DU dir weitere rechtliche Schritte vorbehältst, - und bei Leistungsverweigerung seitens des Amtes auch unverzüglich einleitest.

zum Schluß setzt Du dem Amt noch eine Frist zur Rückantwort, b.z.w. zur Bekanntgabe der Erledigung dieser Forderung.


MfG

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Klausimausi
10.01.2007, 20:49
Hallo
Ich habe eine 95qm 4-Zimmer-Wohnung (495.- kalt). Möchte hiervon ein Zimmer untervermieten mit Nutzungsrecht an Küche, Bad, Diele und Arbeitszimmer an eine ALG2-Empfängerin. Darf untervermiten laut Eigentümer. Fragen:
Geht das?
Welchen Betrag bekommt die Untermieterin vom Arbeitsamt?
Was muß ich als Vermieter evtl für Auskünfte geben?

Eilt..wäre super eine schnelle Antwort zu bekommen.

Danke im Voraus

Klausimausi

efge
10.01.2007, 21:17
:welcome: Klausimausi,

ja, Du kannst einen Teil Deiner Wohnung auch an eine ALG II-Empfängerin untervermieten. Die Berechtigung zur Untervermietung seitens Deines Vermieters hast Du ja. :-)

Du wirst mit Deiner Untermieterin einen Untermietvertrag abschliessen, den sie dann bei der ARGE oder dem Jobcenter in Cottbus vorlegen muss. Leider finde ich für Cottbus keine KdU-Richtlinien (die sog. angemessenen Kosten für die Unterkunft), sodass ich Dir in Bezug auf die Höhe der Miete keine Auskunft geben kann.

Ich empfehle Dir daher, Kontakt zu einer Beratungstelle in Deiner Nähe aufzunehmen, da die dies wahrscheinlich "aus dem Ärmel schütteln" können.
Adressverzeichnis der Beratungsstellen (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

Obwohl Du "Vermieter" bist, wird wahrscheinlich Dein Vermieter eine "Vermieterbescheinigung" für die "Behörde" ausstellen müssen. Du bist da "aussen vor".

Gruß