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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kaution und Umzugshilfe bei Bezug von Alg I ?


SveCla
20.05.2007, 12:14
Hallo!
Ich beziehe Alg I und werde evtl. einen Job in einer anderen Stadt annehmen. Die Fahrzeit von meinem jetzigen Wohnort würde um die 2h betragen. Nun würde ich gern umziehen...
Mit welchen Zuschüssen kann ich rechnen?
Kann ich auch bei Bezug von Alg I Umzugshilfe beantragen? Und übernimmt das AA die Kaution?
Vielen Dank, Gruß SveCla:danke:

StephanK
20.05.2007, 15:28
:welcome: SveCla,
leider hast Du nicht angegeben, ob die von Dir genannten zwei Stunden einen Weg oder Hin- und Rückweg zusammen bedeuten. Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bedeuten, dass Du eine Umzugskostenbeihilfe von der Arbeitsagentur bekommen kannst. Allgemeine Infos der Arbeitsagentur zum Thema gibt's hier (http://www.arbeitsagentur.de/nn_228230/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Geldleistungen/Aufnahme-einer-beschaeftigung/Aufnahme-einer-beschaeftigung-Nav.html__nnn=true).

Allerdings können nur die "reinen" Umzugskosten erstattet werden. Eine Mietkaution kann die Arbeitsagentur nicht übernehmen. Dafür müsstest Du Dich an den Träger wenden, der für Alg II an Deinem zukünftigen Wohnort zuständig ist (obwohl Du bisher nix mit Alg II zu tun hast!); der kann Dir ein Darlehen für die Kaution gewähren, dass Du in den folgenden Monaten abstottern musst - vorausgesetzt, Du kannst die Kaution nicht aus Ersparnissen aufbringen.

SveCla
20.05.2007, 21:01
:welcome: SveCla,
leider hast Du nicht angegeben, ob die von Dir genannten zwei Stunden einen Weg oder Hin- und Rückweg zusammen bedeuten. Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bedeuten, dass Du eine Umzugskostenbeihilfe von der Arbeitsagentur bekommen kannst. Allgemeine Infos der Arbeitsagentur zum Thema gibt's hier (http://www.arbeitsagentur.de/nn_228230/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Geldleistungen/Aufnahme-einer-beschaeftigung/Aufnahme-einer-beschaeftigung-Nav.html__nnn=true).

Allerdings können nur die "reinen" Umzugskosten erstattet werden. Eine Mietkaution kann die Arbeitsagentur nicht übernehmen. Dafür müsstest Du Dich an den Träger wenden, der für Alg II an Deinem zukünftigen Wohnort zuständig ist (obwohl Du bisher nix mit Alg II zu tun hast!); der kann Dir ein Darlehen für die Kaution gewähren, dass Du in den folgenden Monaten abstottern musst - vorausgesetzt, Du kannst die Kaution nicht aus Ersparnissen aufbringen.

Hallo!
Vielen Dank für die Antwort.
Eine Fahrt würde ca. 2,5 Stunden dauern, hin und zurück würde die Fahrzeit also täglich ca. 5h in Anspruch nehmen...das ist eindeutig zu viel, deshalb auch die Entscheidung für den Umzug.
Leider erweist es sich als sehr schwierig eine Wohnung zu finden, denn ich habe keine Ersparnisse um die Kaution zu hinterlegen:sad:
Gruß SveCla

StephanK
21.05.2007, 13:39
... ich habe keine Ersparnisse um die Kaution zu hinterlegenDie Kaution kannst Du als Darlehen vom Alg II-Träger bekommen, der für den neuen Wohnort zuständig ist (wer das ist, kannst Du hier (http://dov.arbeitsagentur.de/index.php?type=2) durch Eingabe des Ortsnamens herausfinden.
Leider ist das etwas lästig, weil es eben dort beantragt werden muss, aber Du wirst vor Deinem Umzug vermutlich sowieso ein paar mal hin- und herfahren müssen.

Es ist denkbar, dass der Alg II-Träger dort "mauert" und behauptet, er sei nicht zuständig: stimmt nicht, also nicht abwimmeln lassen.