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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterbrechung und Wiederbewilligung


Marypoppin
20.05.2007, 20:05
Eine tolle Sache dieses Forum.
Viele meiner Unklarheiten sind mittlerweile verschwunden,
nachdem ich hier einige Beiträge gelesen habe.

Ich bin aber in einem Punkt noch unsicher. Es geht um
eine Unterbrechung des ALG I-Bezuges (von meiner Seite
aus), und ggf. um eine spätere Wiederbewilligung.

Es gab hier im Forum schon ähnliche Fälle, z.B. Leute
die eine Urlaubsreise über mehrere Monate machen wollten.

Ich habe einen Bewilligungsbescheid bezügl. ALG I. Der
Leistungsbezug ruht aber noch bis August (Entlassungs-
entschädigung). Nach allem was ich bis jetzt gehört habe
scheint es ja generell kein Problem zu sein, daß man sich
vorübergehend bei der Arbeitsagentur abmeldet und später
einen Wiederbewilligungsantrag stellt.

Ich bin allerdings unsicher, wie man dabei genau vorgehen
muß. Muß man z.B. einen triftigen Grund angeben, obwohl
man in der Zeit ja ohnehin keine Leistungen von der
Arbeitsagentur beansprucht?
Ich möchte ungern Formfehler begehen und damit dann
evtl. meinen Leistungsanspruch kaputt machen.
Hat irgendwer vielleicht schon selbst so eine Unterbrechung
beantragt und kann mir sagen wie er/sie dabei vorgegangen ist?

x_anonymus_x
21.05.2007, 06:28
Guten Morgen Marypoppin,

Ich bin allerdings unsicher, wie man dabei genau vorgehen
muß. Muß man z.B. einen triftigen Grund angeben, obwohl
man in der Zeit ja ohnehin keine Leistungen von der
Arbeitsagentur beansprucht?

nein, muss man nicht. Einfach Veränderungsmitteilung ausfüllen (evtl. entsprechend anpassen) und an die Agentur senden.

Ich möchte ungern Formfehler begehen und damit dann
evtl. meinen Leistungsanspruch kaputt machen.

Wichtig ist nur, dass bei der erneuten Arbeitslosmeldung keine vier Jahre seit der Entstehung Deines Anspruches verstrichen sein dürfen (soweit keine neuen Ansprüche entstanden sind).

HTH

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

Marypoppin
21.05.2007, 20:04
Dankeschön.

Ich habe inzwischen schriftlich mitgeteilt, daß ich bis auf
weiteres nicht mehr die Leistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch
nehmen möchte. In meinem Fall geht es da ja sowieso nicht um Geldleistungen
(weil mein Anspruch ja ruht), sondern z.B. um Beratung und Vermittlungsangebote.