Marypoppin
20.05.2007, 20:05
Eine tolle Sache dieses Forum.
Viele meiner Unklarheiten sind mittlerweile verschwunden,
nachdem ich hier einige Beiträge gelesen habe.
Ich bin aber in einem Punkt noch unsicher. Es geht um
eine Unterbrechung des ALG I-Bezuges (von meiner Seite
aus), und ggf. um eine spätere Wiederbewilligung.
Es gab hier im Forum schon ähnliche Fälle, z.B. Leute
die eine Urlaubsreise über mehrere Monate machen wollten.
Ich habe einen Bewilligungsbescheid bezügl. ALG I. Der
Leistungsbezug ruht aber noch bis August (Entlassungs-
entschädigung). Nach allem was ich bis jetzt gehört habe
scheint es ja generell kein Problem zu sein, daß man sich
vorübergehend bei der Arbeitsagentur abmeldet und später
einen Wiederbewilligungsantrag stellt.
Ich bin allerdings unsicher, wie man dabei genau vorgehen
muß. Muß man z.B. einen triftigen Grund angeben, obwohl
man in der Zeit ja ohnehin keine Leistungen von der
Arbeitsagentur beansprucht?
Ich möchte ungern Formfehler begehen und damit dann
evtl. meinen Leistungsanspruch kaputt machen.
Hat irgendwer vielleicht schon selbst so eine Unterbrechung
beantragt und kann mir sagen wie er/sie dabei vorgegangen ist?
Viele meiner Unklarheiten sind mittlerweile verschwunden,
nachdem ich hier einige Beiträge gelesen habe.
Ich bin aber in einem Punkt noch unsicher. Es geht um
eine Unterbrechung des ALG I-Bezuges (von meiner Seite
aus), und ggf. um eine spätere Wiederbewilligung.
Es gab hier im Forum schon ähnliche Fälle, z.B. Leute
die eine Urlaubsreise über mehrere Monate machen wollten.
Ich habe einen Bewilligungsbescheid bezügl. ALG I. Der
Leistungsbezug ruht aber noch bis August (Entlassungs-
entschädigung). Nach allem was ich bis jetzt gehört habe
scheint es ja generell kein Problem zu sein, daß man sich
vorübergehend bei der Arbeitsagentur abmeldet und später
einen Wiederbewilligungsantrag stellt.
Ich bin allerdings unsicher, wie man dabei genau vorgehen
muß. Muß man z.B. einen triftigen Grund angeben, obwohl
man in der Zeit ja ohnehin keine Leistungen von der
Arbeitsagentur beansprucht?
Ich möchte ungern Formfehler begehen und damit dann
evtl. meinen Leistungsanspruch kaputt machen.
Hat irgendwer vielleicht schon selbst so eine Unterbrechung
beantragt und kann mir sagen wie er/sie dabei vorgegangen ist?