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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf Darlehn wegen Stromrückzahlung abgelehnt


Fam_Eckhardt
20.05.2007, 21:07
hallo,

vergangene woche habe ich einen schriftlichen antrag gestellt auf ein darlehn, um mit diesem eine imense Stromrückzahlung leisten zu können (betrag beläuft sich auf über 600€).
ich hatte schon damit gerechnet das er abgelehnt wird -- aber eher wegen der höhe des betrags und da mein mann seit anfang des monats wieder arbeit hat -- sie haben aber abgelehnt mit der begründung, das wir in der wohnung nicht mehr leben für die diese Rückzahlung fällig sei und somit ist die wohnung nicht gefährdet...

KLAR diese nicht, aber vielleicht ja unsere jetzige?!? man man..

hat jemand tips für einen widerspruch?
reicht es wenn ich nochmals darlege, das wir den betrag nicht zahlen können -- reicht das? ich fürchte ja nicht...

nun haben wir mal durchgerechnet, was mein mann den monat bekommt und so wie es aussieht dürften wir (wegen überstunden) aus dem Hartz 4 raus sein -- aber das ist ja nun nur ein monat, wer weiß was juni und juli nochbringen... und der vertrag ist auch auf 3 monate befristet, von daher ist es eh offiziell unklar, was danach ist. --- kann ich das auch als argumente bringen? bis jetzt weis das JC ja auch nciht, das wir den monat raus sein werden.

danke im voraus

Lopo01
21.05.2007, 01:33
Hallo,

die nicht für alle verbindlichen Durchführungshinweise zu § 23 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes :


Stromkosten sind Bestandteil der Regelleistung. Erforderliche Nachzahlungen aufgrund der Jahresabrechnung sind daher grundsätzlich aus der laufenden Regelleistung zu zahlen.
(5)
In diesen Fällen kommt eine Darlehensgewährung im Rahmen des § 23 Abs. aber in Betracht, wenn der Bedarf unabweisbar ist
und nicht auf andere Weise gedeckt werden kann.
Auf „andere Weise“ kann der Bedarf z.B. auch gedeckt werden, indem die Leistungsberechtigten
eine Ratenzahlung mit dem Versorgungsunternehmen vereinbaren.

[/URL]


1) 1Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

1.alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind,..
2.Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind...

Klick hier [URL="http://www.gesetze-im-internet.de"]www.gesetze-im-internet.de (http://*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT* *ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT* *ZENSIERT**ZENSIERT*/285u96)

Fam_Eckhardt
21.05.2007, 10:11
naja -- die sachen weiß ich auch is nix neues für mich -- aber wenn man kein geld hat für die stromrückzahlung und die stromabstellung droht kann man ein darlehn bekommen, wir wohnen hier schliesslich mit kind und ohne strom kein wecker um arbeiten zu gehen, ich habe mich schon darüber informiert :)

ich suche nach dingen die helfen den widerspruch zu schreiben:lol: