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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ARGE Gespräch und krankmeldung?


tootsie
21.05.2007, 12:19
Hallo,

aufgrund psychischer probleme hatte ich meine Stelle selbst gekündigt. Die Begründung wurde auch von der ARGe akzeptiert und ich bekam keine Sperrzeit.

Nun habe ich am Montag ein erstes Gespräch mit einem Arbeitsvermittler. jezt habe ich angst dass er mir gleich ein Arbeitsangebot macht. ich möchte gerne wieder arbeiten, aber ich brauche noch zeit um wieder auf die Füße zu kommen. Auch möchte ich gerne in meinem alten Job wieder arbeiten da ich dort auch die besten Chancen habe. jezt ist mein Problem dass ich einerseits mich bei der ARGE nicht blokieren möchte aber eigentlich noch garnicht arbeiten kann...:?

jetzt überlege ich ob ich mich vorsorglich krankmelden soll oder einfach abwarten was passiert? Es ist sehr belastend für mich und ich weiß nicht weiter...

kann mir jemand einen Rat geben?

Danke

border
21.05.2007, 14:39
Hallo tootsie,

krank melden wegen eines Gespräch ist keine Lösung,
- gehe zu diesem Gespräch und spreche mit deinem Vermittler über die weitere Vorgehensweise in deinem Fall.

-vielleicht wäre es ja möglich eine Weiterbildung in deinem Berich zu bekommen oder ähnliches, was Dich nicht sofort wieder in den normalen Arbeitsalltag reinbringt.

Sage dem Vermittler einfach falls er falsch liegt und dich vorschnell irgendwo unterbringen will, das es noch nicht geht, da Du noch nicht soweit bist.

Gruß und alles Gute

border

Upsala
21.05.2007, 21:33
Servus Tootsie!

Ich sehe das wie Border. Zusätzlich möchte ich dir raten nichts voreilig zu unterschreiben. Alles was dir vorgelegt wird, erst mal zur Prüfung mit nach Hause nehmen. Das ist dein gutes Recht.

tootsie
21.05.2007, 22:10
Hallo,

danke für die Antworten. Was muss ich denn unterschreiben??

Falls ich mich doch krankmelde, muss ich dann gleich ein Attest vom Arzt vorlegen?
Und wenn ich eine Krankschreibung habe, habe ich dann besondere Auflagen und muss ich evtl. zu einem Amtsarttz?

Das ist ein wirkliches dilemma für mich, einerseits abrebeiten zu wollen und sich auch nicht die Berufschancen zu vermasseln, andererseits kann ich zur Zeit nicht im Berufsalltag bestehen...

Vielleicht sollte ich doch hingehen, ich habe jetzt schon Bauchschmerzen...

Danke,

Upsala
21.05.2007, 22:20
Klar gehst du dahin! Vergiss das Attest. Es gibt die Eingliederungsvereinbarung, in der wird festgelegt, was man dir anbietet und, was du leisten musst. Auf diese Vereinbarung hast du aber maßgeblich Einfluss. Solltest du so eine EGV vorgelegt bekommen, nimmst du sie mit und überlegst, ob du sie unterschreiben willst, oder was du für dich da rein haben willst. Kannst dich auch mit Fragen hier ans Forum wenden. Warte aber erst mal ab, was wirklich auf dich zukommt.:engel:

border
22.05.2007, 00:21
HAllo tootsie,

-ruhig Blut, so wie stupido schon sagt, wahrscheinlich ist es nur ein Gespräch wo Du nichts unterschreiben mußt, und es eben halt nur um deine weitere berufliche Zukunft geht.

Ich bin übrigens auch einer der glücklichen die noch nie eine Eingliederungsvereinbarung zu sehen bekamen.

-eine normale AU Bescheinigung und ein kurzer Anruf würden reichen, aber warum wo es doch um Deine Zukunft geht.

-also allen Mut zusammen gepackt und ab gehts :engel: .

Gruß

border

tootsie
22.05.2007, 08:40
Hallo,
Danke für Euren Zuspruch:)

Nur möchte ich trotzdem mal wissen ob und was passiert wenn ich eine Krankschreibung habe. Mein Artz wollte mich bereits krankschreiben aber das habe ich ja bisher abgelehnt aus Angst mir damit meine beruflichen chancen zu verbauen und auch weil es mir doch schwerfällt mir einzugestehen dass ich grad nicht "funktioniere".

Kann ein AG etwas darüber erfahren?
Muss ich zu einem Amtsarzt?
(Komme ich ins Gefängnis??!) so ungefähr fühle ich mich...

StephanK
22.05.2007, 08:55
Kann ein AG etwas darüber erfahren?Nein.

Muss ich zu einem Amtsarzt?Sehr wahrscheinlich nicht. Ein Amtsarzt kommt vor allem in zwei Fällen in Frage, die bei Dir beide nicht vorliegen dürften:
1) Wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes als unplausibel erscheint ("Gefälligkeitsattest")
2) Wenn eine Krankheit so lange andauert, dass die Frage sich stellt, ob noch länger Alg II gezahlt werden kann, stattdessen die Sozialhilfe einsetzt oder ein Antrag auf Rente oder Reha-Leistungen vom Rentenversicherungsträger gestellt werden muss.

(Komme ich ins Gefängnis??!) so ungefähr fühle ich mich...Nein :D

Das Problem liegt zum einen darin, dass Du Dich wahrscheinlich körperlicher Gesundheit erfreust und "wie das blühende Leben" aussiehst - oder andersherum ausgedrückt nicht mit offensichtlichen Krankheitszeichen (Gipsbein) herumläufst und zum anderen darin, dass die Abgrenzung zwischen arbeitsfähig und arbeitsunfähig bei psychischen Erkrankungen oft unklar und zweifelhaft ist. Das passt nicht in das schwarz-weiß-Schema "krank oder gesund".

Du hast nicht geschrieben, ob Du Dich in laufender ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindest. Wenn ja, solltest Du dem Urteil Deines Arztes vertrauen. Er wird sich auch nicht scheuen, Dich krankzuschreiben, wenn er es für angebracht hält.