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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HartzIV beantragen und Umziehen.


Doris5
21.05.2007, 13:01
Guten Tag,

einen ähnlichen Fall wie meinen habe ich nirgends finden können, daher nun hier mein Fall samt fragen:

Ich lebe mit meinem Freund und sieben Monate altem Kind in einer 60qm Wohnung (Kaltmiete 170€, Nebenkosten 55€) zwie Zimmer, Küche, Bad und Balkon.

Ich bin im Erziehungsurlaub und mein Freund hat keinen Beruf und ist auch nicht als Arbeitssuchend gemeldet. (Warum und wieso ist eine lange geschichte die ich hier gerne aussenvor lassen möchte).

Eigentlich sollte ich zwei Jahre im Erziehungsurlaub sein, werde aber ab Sommer diesen Jahres wieder arbeiten erstmal ein Minijob und im nächsten Schuljahr Dreiviertel Stelle höchstwahrscheinlich.

Wir müssen Hartz IV beantragen. Der Antrag ist fix und fertig, liegt hier.

Nun ist unsere Wohnung aber extrem klein und sehr hellhörig, so dass es sehr schwer ist mit einem kleinen Baby hier zu wohnen, dass öfters am tag schlafen muß usw.

Wir möchten also gerne, in dem haus in dem wir auch Leben eine zweite Wohnung dazu nehmen. Kaltmiete, qm und nebenkosten entsprechen unserer Wohnung.

Jetzt möchte ich gerne Wissen, wie wir da am besten vorgehen und ob wir überhaupt Recht auf eine solche Wohnungsgröße usw. hätten. Wir haben ja dann auch zwei mal Bad und Küche. Wir überlegen auch, ein Zimmer in der Anderen Wohnung unterzuvermieten.

Es wäre schön wenn uns jemand weiterhelfen könnte.

Ich möchte auch nichts unbedingt falsch machen, da ich sowieso Bauchweh habe wegen der ganzen sache.

Liebe Grüße in die Runde,
Doris5

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21.05.2007, 14:28
Hallo Doris,

es fällt mir schwer hier eine passende Antwort zu finden.

-wie ich es verstehe wollt ihr zu dritt eine Bedarfsgemeinschaft in zwei Wohnungen bilden , und dieses auch so bei der Arge anmelden.

-was an dieser Konstellation allerdings Fragen aufwirft ist die Arbeitssituation deines Freundes, bekommt er zur Zeit überhaupt eine Leistung, und wenn ja welche? welchen Status hat er?

ist er arbeitsfähig oder nicht?

und unabhängig von diesen Fragen glaube ich wäre ein Wunsch aus einer Bedarfgemeinschaft heraus 2 Wohnungen anzumieten nicht möglich, -es wäre dann möglich wenn auch 2 getrennte Bedarfsgemeinschaften gebildet werden, -also jeder für sich einen Antrag auf ALG2 abgibt mit natürlich jeweils eigener Wohnung.
-natürlich müssen jeweils die Wohnungsgröße und Kosten angemessen sein. (scheint mir bei Euch aber wohl so zu sein)

-allerdings bleibt die Hellhörigkeit des Hauses auch bei 2 Wohnungen dort erhalten, evtl. wäre es besser eine komplett neue größere Wohnung anzumieten.

hoffe ein wenig geholfen zu haben, aber vielleicht weiß noch jemand mehr Rat.

gruß

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Doris5
21.05.2007, 19:38
Ja, mein Freund ist arbeitsfähig

Er erhält und erhielt noch nie Leistungen.

Er war selbstständig hat das aber aufgegeben.

Er hat sich mit Jobs und freundlicher Hilfe ein Jahr über wasser gehalten.

Wir haben mal beim bürgeramt nachgefragt, als was er gemeldet ist und die meinetn als arbeitssuchend. Aber er hat noch nie was von der Arge gehört oder geschickt bekommen.

Die beiden Wohnungen liegen nicht in der selben Etage, daher ist es auch nicht so hellhörig. Unsere Wohnung ist nur so hellhörig, weil man keine Türen in den Zimmern anbringen kann, da der Flur so klein ist, das man diese nicht auf und zu machen könnte.

Mit zwei Bedarfsgemeinschaften anmelden wäre wohl besser, was hieße, das wir uns getrennt hätten, oder?

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21.05.2007, 21:18
Hallo Doris,

na dann kann dein Freund auch ALG 2 beantragen, außer er wäre noch unter 25, hätte keine Ausbildung und seine Eltern würden soviel verdienen dass diese für seinen Unterhalt aufkommen müßten.

-und ja bei 2 Bedarfsgemeinschaften hättet ihr Euch getrennt, -jedenfalls für das Amt, falls eure bisherige Gemeinschaft nicht beim Amt gemeldet war würde ich es jetzt auch nicht angeben, außer sie wissen schon von deinem Freund, -wenn er der Vater des Kindes ist wahrscheinlich.

-aber für dies gibt es alles keine Garantie, d. h. das Amt könnte bockig sein und die 60 qm für deinen Freund als zu groß ansehen, obwohl die Kosten im Rahmen sind, oder die Arge könnte eine plötzliche Trennung nicht anerkennen u.s.w.

-nicht einfach alles

Gruß

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