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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KEINE Einstandsgemeinschaft entgegen Erklärung der Partner 1


StephanK
09.05.2005, 17:40
Kernaussagen:
- Keine Einstandsgemeinschaft (damals: eheähnliche Gemeinschaft) und deswegen keine Anrechnung des Partnereinkommens, wenn keine Bereitschaft besteht, den Partner mit zu unterhalten.
- Die Sozialbehörde muss das Bestehen einer Einstandsgemeinschaft (damals: eheähnliche Gemeinschaft) beweisen, nicht etwa der Arbeitslose deren Nichtbestehen.

Gericht: Sozialgericht Saarland
Art der Entscheidung: Urteil
Datum: 04.04.05
Aktenzeichen: S 21 AS 3/05

Achtung! Diese Entscheidung beruht auf dem vor dem 1.8.06 geltenden Recht und ist nur noch auf Menschen anwendbar, die kürzer als ein Jahr zusammenleben. Bei längerem Zusammenleben muss vom Antragsteller bewiesen werden, dass keine Einstandsgemeinschaft besteht!

Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.

Urteilstext im Netz (Word-Datei) (http://www.lsg.saarland.de/medien/inhalt/S21AS305.doc)