Batterflay
21.05.2007, 15:44
Hallo. Bitte um den Rat.
Ich bin im 4. Semester, wohne noch bei meinen Eltern. Beide bekommen Hartz IV, obwohl mein Vater noch eine geringfügige Beschäftigung hat.Ich habe keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, da ich studiere, das ist eigentlich schon klar.
Hab schon seit einem halben Jahr eine Arbeit als studentische Aushilfe, aber das Geld reicht einfach nicht aus. Möchte in den Semesterferien 3 Monate arbeiten, um mich im Herbst und im Winter aud das Studium konzentrieren zu können.
Deswegen meine Frage. Ich zähle wohl nicht zur Bedarfsgemeinschaft, sondern zur Wohngemeinschaft. Kann es sein, dass das ganze verdiente Geld zur Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, und ich im Endeffekt für alles zahlen muss?
Wieviel darf ich verdienen, wenn ich mit meinen Eltern weiterhin wohnen möchte? Welche Regelungen gibt es?
Weiss gar nicht mehr, wer mir helfen kann.:confused:
Danke.
Ich bin im 4. Semester, wohne noch bei meinen Eltern. Beide bekommen Hartz IV, obwohl mein Vater noch eine geringfügige Beschäftigung hat.Ich habe keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, da ich studiere, das ist eigentlich schon klar.
Hab schon seit einem halben Jahr eine Arbeit als studentische Aushilfe, aber das Geld reicht einfach nicht aus. Möchte in den Semesterferien 3 Monate arbeiten, um mich im Herbst und im Winter aud das Studium konzentrieren zu können.
Deswegen meine Frage. Ich zähle wohl nicht zur Bedarfsgemeinschaft, sondern zur Wohngemeinschaft. Kann es sein, dass das ganze verdiente Geld zur Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, und ich im Endeffekt für alles zahlen muss?
Wieviel darf ich verdienen, wenn ich mit meinen Eltern weiterhin wohnen möchte? Welche Regelungen gibt es?
Weiss gar nicht mehr, wer mir helfen kann.:confused:
Danke.