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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieviel kann ich in einer Haushaltsgemeinschaft verdienen?


Batterflay
21.05.2007, 15:44
Hallo. Bitte um den Rat.

Ich bin im 4. Semester, wohne noch bei meinen Eltern. Beide bekommen Hartz IV, obwohl mein Vater noch eine geringfügige Beschäftigung hat.Ich habe keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, da ich studiere, das ist eigentlich schon klar.
Hab schon seit einem halben Jahr eine Arbeit als studentische Aushilfe, aber das Geld reicht einfach nicht aus. Möchte in den Semesterferien 3 Monate arbeiten, um mich im Herbst und im Winter aud das Studium konzentrieren zu können.
Deswegen meine Frage. Ich zähle wohl nicht zur Bedarfsgemeinschaft, sondern zur Wohngemeinschaft. Kann es sein, dass das ganze verdiente Geld zur Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, und ich im Endeffekt für alles zahlen muss?

Wieviel darf ich verdienen, wenn ich mit meinen Eltern weiterhin wohnen möchte? Welche Regelungen gibt es?

Weiss gar nicht mehr, wer mir helfen kann.:confused:

Danke.

StephanK
21.05.2007, 17:37
:welcome: Batterflay,
ob Du momentan nicht zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern gehörst kann ich nicht einschätzen. Das hängt nicht von Deinem Studenten-Status ab (dieser bewirkt "nur", dass Du selbst nicht Alg II-berechtigt bist), sondern von Deinem Einkommen, also von (BAföG? +) Zusatzverdienst. Nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörst Du "erst" dann, wenn Dein eigener Bedarf nach Alg II-Maßstäben (€ 307 + Dein Anteil an der Miete) durch Dein Einkommen abgedeckt ist, sei es BAföG und/oder Zusatzverdienst oder was sonst auch immer.

Die Semesterferien-Arbeit würde allerdings höchstwahrscheinlich dazu führen, dass Du Deinen Bedarf selbst decken kannst und jedenfalls für diesen Zeitraum nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehören würdest, sondern nur zur Haushaltsgemeinschaft. Von dem dadurch erzielten Nettoeinkommen (also abzüglich Fahrkosten und ggf. weiterer Werbungskosten (http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten)) würde der Betrag auf den Bedarf Deiner Eltern angerechnet, der den folgendermaßen zu errechnenden Freibetrag übersteigt:
(622 + Dein Anteil an Miete und Heizkosten) x 1,5
Angenommen, auf Dich entfällt ein rechnerischer Anteil der Miete von € 128 wäre das also ein Nettoeinkommen € 1125, das komplett Dir bliebe; nur ein darüber hinausgehender Anteil würde auf den Bedarf Deiner Eltern angerechnet.