sch666li
05.03.2006, 17:39
Ein Hallo an alle ARGE gebeutelten ALGII-Empfänger,
ich möchte erst mal zu diesem TOP-gelungenen Forum gratulieren, und um Eure Hilfe bitten.
Ich komme mit meinem Bescheid nicht ganz klar, und habe 2 wichtige Fragen:
1. Ich bin zum 01.01.2006 in ALGII gefallen, da ich meine Selbständigkeit zum 31.12.2005 aufgeben musste.
Am 22.12.2005 habe ich meine kompletten Antragsunterlagen bei der ARGE abgeholt. Die Dame, die mir die Unterlagen übergeben hat, machte gleich den Stempel 22.12.2005 auf das 1. Blatt, in dem ich alles über mich eintragen muß, beruflicher und schulischer Werdegang, besondere Fähigkeiten usw..., denke das Blatt ist Euch bekannt. Als ich Ihr sagte, ich benötige noch ein paar Tage zum Ausfüllen, sagte sie, dass sie das weiß, und sowieso der Stempel als Erstzahlungsdatum zählen würde. Leider wurde ich im Januar krank, und da ich als Privat Versicherter noch keine AOK-Karte hatte, ging ich nicht zum Arzt, weil ich total blank bin, und so den Arzt auch nicht selbst zahlen kann.
So habe ich dann erst Anfang Februar einen Termin bei meiner Antragsbearbeiterin (Beraterin kann man das nicht nennen) bekommen. Sie schrieb bei unserem perönlichen Treffen dann auf die 1. Seite den 02.02.2006. Als ich Sie fragte, warum der Antrag nicht ab Abholung 22.12.2005 zählen würde und das mir das die Dame im Geschäftszimmer so gesagt hätte, antwortete sie mir, es zählt nur der Tag des Gesprächs. Also bin ich nun zumindest ab 01.01. – 01.02.2006 der Arsch, habe meine Festkosten (Miete, usw..) und fahre mein Konto weiterhin ins Minus. Sie sagte nur, das das mein Pech sei, wenn ich krank bin, und die Anträge nicht abgeben kann. Ich habe zu diesem Zeitpunkt geschwiegen, nachdem diese Leute ja sowieso am längeren Hebel sitzen.
Frage hierzu: Ist das rechtens? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?
2. Dann ging die ganze Geschichte ja noch weiter:
Ich habe einen Mietvertrag netto 250€ Kaltmiete zzgl. 100€ Heizungskosten, da mein Vermieter keine Ölheizung hat, und ich so mit Strom heizen muß. Ich habe von meiner Antragsbearbeiterin am 24.02.2006 einen „Zusatzbescheid zum Bewilligungsbescheid“ bekommen, dass die Gesamtkosten von 350€ nur bis zum 31.08.2006 (6 Monate) komplett übernommen werden würden. In der Zwischenzeit muß ich aber belegen, dass ich mich regelmäßig um eine Sozialwohnung bemühe, da die Mietkosten unangemessen hoch sind. In diesem Bescheid wurde kein Gesetzesparagraph genannt.
Am 02.03.2006 habe ich dann den eigentlichen Bescheid bekommen: Die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung sind 320€, obwohl im Zusatzbescheid beschieden, dass sie erstattet werden, und obwohl ich meinem Vermieter aber die 350€ abdrücken muß. Das sind in 6 Monaten 180€ weniger!
In diesem Bescheid wurde auch kein Gesetzesparagraph genannt.
Frage hierzu ebenfalls: Ist das rechtens? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?
Für Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar und stehe für Fragen gerne zur Verfügung!
Grüße aus dem verschneiten Bayernland
sch666li
ich möchte erst mal zu diesem TOP-gelungenen Forum gratulieren, und um Eure Hilfe bitten.
Ich komme mit meinem Bescheid nicht ganz klar, und habe 2 wichtige Fragen:
1. Ich bin zum 01.01.2006 in ALGII gefallen, da ich meine Selbständigkeit zum 31.12.2005 aufgeben musste.
Am 22.12.2005 habe ich meine kompletten Antragsunterlagen bei der ARGE abgeholt. Die Dame, die mir die Unterlagen übergeben hat, machte gleich den Stempel 22.12.2005 auf das 1. Blatt, in dem ich alles über mich eintragen muß, beruflicher und schulischer Werdegang, besondere Fähigkeiten usw..., denke das Blatt ist Euch bekannt. Als ich Ihr sagte, ich benötige noch ein paar Tage zum Ausfüllen, sagte sie, dass sie das weiß, und sowieso der Stempel als Erstzahlungsdatum zählen würde. Leider wurde ich im Januar krank, und da ich als Privat Versicherter noch keine AOK-Karte hatte, ging ich nicht zum Arzt, weil ich total blank bin, und so den Arzt auch nicht selbst zahlen kann.
So habe ich dann erst Anfang Februar einen Termin bei meiner Antragsbearbeiterin (Beraterin kann man das nicht nennen) bekommen. Sie schrieb bei unserem perönlichen Treffen dann auf die 1. Seite den 02.02.2006. Als ich Sie fragte, warum der Antrag nicht ab Abholung 22.12.2005 zählen würde und das mir das die Dame im Geschäftszimmer so gesagt hätte, antwortete sie mir, es zählt nur der Tag des Gesprächs. Also bin ich nun zumindest ab 01.01. – 01.02.2006 der Arsch, habe meine Festkosten (Miete, usw..) und fahre mein Konto weiterhin ins Minus. Sie sagte nur, das das mein Pech sei, wenn ich krank bin, und die Anträge nicht abgeben kann. Ich habe zu diesem Zeitpunkt geschwiegen, nachdem diese Leute ja sowieso am längeren Hebel sitzen.
Frage hierzu: Ist das rechtens? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?
2. Dann ging die ganze Geschichte ja noch weiter:
Ich habe einen Mietvertrag netto 250€ Kaltmiete zzgl. 100€ Heizungskosten, da mein Vermieter keine Ölheizung hat, und ich so mit Strom heizen muß. Ich habe von meiner Antragsbearbeiterin am 24.02.2006 einen „Zusatzbescheid zum Bewilligungsbescheid“ bekommen, dass die Gesamtkosten von 350€ nur bis zum 31.08.2006 (6 Monate) komplett übernommen werden würden. In der Zwischenzeit muß ich aber belegen, dass ich mich regelmäßig um eine Sozialwohnung bemühe, da die Mietkosten unangemessen hoch sind. In diesem Bescheid wurde kein Gesetzesparagraph genannt.
Am 02.03.2006 habe ich dann den eigentlichen Bescheid bekommen: Die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung sind 320€, obwohl im Zusatzbescheid beschieden, dass sie erstattet werden, und obwohl ich meinem Vermieter aber die 350€ abdrücken muß. Das sind in 6 Monaten 180€ weniger!
In diesem Bescheid wurde auch kein Gesetzesparagraph genannt.
Frage hierzu ebenfalls: Ist das rechtens? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?
Für Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar und stehe für Fragen gerne zur Verfügung!
Grüße aus dem verschneiten Bayernland
sch666li