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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zahlungsbeginn verschoben und Bescheid Heizkosten verringert


sch666li
05.03.2006, 17:39
Ein Hallo an alle ARGE gebeutelten ALGII-Empfänger,
ich möchte erst mal zu diesem TOP-gelungenen Forum gratulieren, und um Eure Hilfe bitten.
Ich komme mit meinem Bescheid nicht ganz klar, und habe 2 wichtige Fragen:

1. Ich bin zum 01.01.2006 in ALGII gefallen, da ich meine Selbständigkeit zum 31.12.2005 aufgeben musste.
Am 22.12.2005 habe ich meine kompletten Antragsunterlagen bei der ARGE abgeholt. Die Dame, die mir die Unterlagen übergeben hat, machte gleich den Stempel 22.12.2005 auf das 1. Blatt, in dem ich alles über mich eintragen muß, beruflicher und schulischer Werdegang, besondere Fähigkeiten usw..., denke das Blatt ist Euch bekannt. Als ich Ihr sagte, ich benötige noch ein paar Tage zum Ausfüllen, sagte sie, dass sie das weiß, und sowieso der Stempel als Erstzahlungsdatum zählen würde. Leider wurde ich im Januar krank, und da ich als Privat Versicherter noch keine AOK-Karte hatte, ging ich nicht zum Arzt, weil ich total blank bin, und so den Arzt auch nicht selbst zahlen kann.
So habe ich dann erst Anfang Februar einen Termin bei meiner Antragsbearbeiterin (Beraterin kann man das nicht nennen) bekommen. Sie schrieb bei unserem perönlichen Treffen dann auf die 1. Seite den 02.02.2006. Als ich Sie fragte, warum der Antrag nicht ab Abholung 22.12.2005 zählen würde und das mir das die Dame im Geschäftszimmer so gesagt hätte, antwortete sie mir, es zählt nur der Tag des Gesprächs. Also bin ich nun zumindest ab 01.01. – 01.02.2006 der Arsch, habe meine Festkosten (Miete, usw..) und fahre mein Konto weiterhin ins Minus. Sie sagte nur, das das mein Pech sei, wenn ich krank bin, und die Anträge nicht abgeben kann. Ich habe zu diesem Zeitpunkt geschwiegen, nachdem diese Leute ja sowieso am längeren Hebel sitzen.
Frage hierzu: Ist das rechtens? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?

2. Dann ging die ganze Geschichte ja noch weiter:
Ich habe einen Mietvertrag netto 250€ Kaltmiete zzgl. 100€ Heizungskosten, da mein Vermieter keine Ölheizung hat, und ich so mit Strom heizen muß. Ich habe von meiner Antragsbearbeiterin am 24.02.2006 einen „Zusatzbescheid zum Bewilligungsbescheid“ bekommen, dass die Gesamtkosten von 350€ nur bis zum 31.08.2006 (6 Monate) komplett übernommen werden würden. In der Zwischenzeit muß ich aber belegen, dass ich mich regelmäßig um eine Sozialwohnung bemühe, da die Mietkosten unangemessen hoch sind. In diesem Bescheid wurde kein Gesetzesparagraph genannt.
Am 02.03.2006 habe ich dann den eigentlichen Bescheid bekommen: Die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung sind 320€, obwohl im Zusatzbescheid beschieden, dass sie erstattet werden, und obwohl ich meinem Vermieter aber die 350€ abdrücken muß. Das sind in 6 Monaten 180€ weniger!
In diesem Bescheid wurde auch kein Gesetzesparagraph genannt.
Frage hierzu ebenfalls: Ist das rechtens? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?
Für Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar und stehe für Fragen gerne zur Verfügung!

Grüße aus dem verschneiten Bayernland


sch666li

border
05.03.2006, 23:54
Hallo der mit dem Zahlenbenutzernamen,

also zu 1. es gilt der Tag an dem der Bescheid abgestempelt wurde, außerdem solltest DU dich auf die auch wenn nur mündlich gegebene Aussage der Angestellten verlassen können.

- was sich das Amt dann natürlich fragen wird ob DU denn in dieser Zeit auch wirklich bedürftig warst, - weil verhungert bist Du ja nicht.
auch werden Sie so argumentieren das Du den Antrag ja wenigstens per Post hättest schicken können.

zu 2. vermute ich da hat Dir die ARGE einen Betrag von 30€ für STromkosten abgezogen, denn diese werden nicht erstattet.

- also Widerspruch gegen den Bescheid den DU jetzt bekommen hast einlegen da der Zeitraum des Leistungsbezuges falsch angegeben wurde was Du ja anhand des Erstantrages belegen kannst, - denke dran Kopien zu machen falls DU diesen Deinem Widerspruch beifügst.
Am Ende des Widerspruchs am besten noch eimal eine Frist bis zur Antwort einfügen ( 2Wochen), da es Dir aufgrund fehlender Mittel sonst nicht möglich wäre deine Miete und deinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Und dann kannst erstmal nur auf Rückantwort warten.

MfG

border

sch666li
23.03.2006, 17:20
Hallo Border,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe einen Zahlenbenutzernamen gewählt, weil hier im Forum offensichtlich auch einige ARGE-Mitarbeiter angemeldet sind.
Ich werde bei meiner ARGE Widerspruch gegen die Höhe der Mietzahlung und den Beginn der Zahlung einlegen.
Man kann es wirklich verstehen, daß eine große Deutsche Telefongesellschaft diese Mitarbeiter loswerden wollte, denn zum normalen zivilen Arbeitsleben taugen sie meines Erachtens nach keinesfalls...

Die Ägypter
23.03.2006, 17:43
Hallo Border,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe einen Zahlenbenutzernamen gewählt, weil hier im Forum offensichtlich auch einige ARGE-Mitarbeiter angemeldet sind.

Hallo sch666li,

in nahezu jedem Forum sind auch SB angemeldet = wo ist das Problem?

Was deinen Bescheid angeht - das erste Datum ist ausschlaggebend, also dringend Widerspruch bez. Leistungsbeginn...

Was die Kürzung der Miete angeht - wenn du mit Strom heizt, dann erzeugst du auch dein Warmwasser mit Strom = prüfen ob sie dort auch unberechtigt Abzüge vornehmen!

PS. das schreibt dir eine Nicht-SB :lol:

Arco
23.03.2006, 19:59
Hallo sch666li,

du hast geschrieben: "Ich habe einen Zahlenbenutzernamen gewählt, weil hier im Forum offensichtlich auch einige ARGE-Mitarbeiter angemeldet sind."

Ja, und warscheinlich nicht nur in diesem Forum.

Das sind sogar meistens die, die sehr gute und fundierte Beiträge schreiben. Ich kenne da mittlerweile einige SB/FM`s die tagsüber auf Anweisung uns Alg2ler piesakken dürfen und dann Abends genau denen hilfreich zur Seite stehen.

Es gibt unter denen auch solche und solche.

Gut ich heiße in Wirklichkeit auch nicht Arco und bin kein SB, leider, sonst hätte ich ja Arbeit :-x :-x

Die Ägypter
23.03.2006, 20:16
Gut ich heiße in Wirklichkeit auch nicht Arco und bin kein SB, leider, sonst hätte ich ja Arbeit :-x :-x

Der war gut... :wink:

sch666li
02.04.2006, 10:18
Hallo,
ich habe meine Einsprüche persönlich bei meiner Bearbeiterin abgegeben mit Frist 14 Tage, da ich momenten auf jeden EURO angewiesen bin.
Sie sagte mir, sie wird es bearbeiten, wenn Sie Zeit hat, es kann mehrere Wochen dauern.
Die 14 Tage Frist könne ich ihr gar nicht stellen, ich müsse warten bis ich an der Reihe sei.
Was nun?
Kann ich die Frist nun setzen, oder hat die Frau nun auch noch Recht?
Grüße

StephanK
02.04.2006, 10:22
Kann ich die Frist nun setzen, oder hat die Frau nun auch noch Recht?Border schrieb von einer "Frist", damit Du deutlich machst, dass es wirklich eilig ist und das Dir Zahlungsfristen im Nacken sitzen. Du kannst aber dem Alg II-Träger keine Fristen setzen, sondern ihn nur darauf aufmerksam machen, wie sehr es Dir unter den Nägeln brennt und um eine beschleunigte Bearbeitung bitten.

sch666li
05.07.2006, 15:11
Hallo, es ist nun wirklich zum :kotz: :
Die ARGE hat am 30.03.2006 die Einsprüche und den Fahrtkostenantrag persönlich entgegen genommen.
Leider habe ich bis heute keinen Zwischen- oder Abschlußbescheid bekommen.
Geld-technisch komme ich nun immer schlechter hin.
Nach über 3 Monaten keinen Bescheid erhalten! Ich hab´s nun wirklich satt!
Was kann ich nun tun?
Scheinbar werde ich gerichtlich vorgehen müssen.
Welche Scheine soll ich mir beim Amtsgericht holen?
Für jeden Einspruch einen?
Für jede Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar.
Gruß

Seebarsch
05.07.2006, 18:52
Hier schauen, insbesondere Absatz 2:
http://www.rententips.de/gesetze/15/index.php?norm_ID=1508800
Drei Monate vorbei = Untätigkeitsklage !
:twisted: :twisted: 8)

sch666li
05.07.2006, 23:42
Danke für den Tip!
Aber welchen Schein muß ich mir nun beim Amtsgericht holen?
Für jeden Fall einen?

Gruß

StephanK
06.07.2006, 08:31
Nein, rechtlich betrachtet ist das alles ein und dasselbe Ding.
Ich habe diesen Diskussionsfaden nicht genau verfolgt und beziehe mich jetzt nur auf Seebarschs Beitrag zur Untätigkeitsklage.
Dann solltest Du direkt eine/n Rechtsanwalt/-anwältin suchen (am besten eine/n Fachanwalt/-anwältin für Sozialrecht), vorher abklären, ob er/sie auf der Basis von Prozesskostenhilfe arbeitet und direkt dorthin gehen.

Du bekommst dort die Formulare für die Prozesskostenhilfe, und der Anwalt/die Anwältin leitet sie auch weiter.

Die andere Möglichkeit ist, vorab beim für Deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht die Prozesskostenhilfe zu beantragen; das dauert aber erst mal wieder.

Geeignete Anwälte/Anwältinnen suchst Du am besten über die website der Rechtsanwaltskammer. Da Du Deinen Wohnort nicht angegeben hast, kann ich aber keinen Hinweis darauf geben, welche der drei bayerischen Anwaltskammern (München, Nürnberg, Bamberg) es ist.

sch666li
13.07.2006, 17:18
Danke für die Hilfe,
wenn ich aber auch die Kammer-Seite Bayern gehe, finde ich mit meiner PLZ keinen Sozialrechtler.
Soll ich nun alle Rechtsanwälte anrufen, oder gibt es noch woanders eine Quelle?
Gruß

StephanK
13.07.2006, 22:01
Kommt auf die Größe Deines Wohnortes und die Anwaltsdichte an... :-)
Alternative sind die Gelben Seiten, wobei Du nicht unbedingt nach der Größe der Werbeanzeigen gehen solltest. Wenig sinnvoll sein dürften Anfragen bei Kanzleien, die sich schwerpunktmäßig mit Wirtschaftsrecht oder Strafverteidigung befassen.

sch666li
25.07.2006, 10:37
Danke für die Antwort,
an meinem Wohnort finde ich leider keinen Sozialrechtler.
Kann ich auch einen aus einer 80km entfernten großstadt nehmen?
Gruß

efge
25.07.2006, 10:46
Hallo sch666li,

mein Anwalt hat seine Kanzlei ca. 45 km von meinem Wohnort. Bisher habe ich ihn nicht persönlich kennen gelernt.
Alle Kontakte, Absprachen laufen reibungslos per Telefon, Mail und Fax. :-)
Warum sollte es bei Dir nicht auch funktionieren?

Alles Gute

sch666li
25.07.2006, 20:19
Hallo,
es ging mir nur darum, daß die ARGE mir keinen Strick daraus drehen kann.
Weiß ja nicht, ob gesetzlich irgend etwas in der Richtung vorgeschrieben ist.
Also kann ich den Anwalt 80km entfernt nehmen?
Gruß

efge
25.07.2006, 20:29
Ja.

Du könntest selbst einen Anwalt in Flensburg oder Frankfurt/Oder nehmen.

Da gibt es keinerlei Beschränkung.

Gruß

sch666li
25.07.2006, 20:54
Hallo effge,
vielen Dank, dann werde ich die ganze Sache schnellstmöglich in Angriff nehmen.
Gruß