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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wir brauchen einen Anwalt- Wer zahlt?


Heike34
06.03.2006, 09:58
Hallo,

erst einmal zur Vorgeschichte:
Mein Partner war bis Sommer letzten Jahres selbstständig.
Einer seiner Angestellten hat Geld unterschlagen.
Daraufhin mußte leider Insolvenz angemeldet werden.
Leider ist auch bei dem ehemaligen Angestellen nichts zu holen, da er Steuerschulden in siebenstelliger Höhe hat. :cry:

Nun hat wahrescheinlich ein ehemaliger Lieferant meinen Freund wegen Betruges angezeigt (Ware bekommen und nicht bezahlt,
da ja kein Geld mehr da war).

Samstag bekamen wir ein Schreiben vom Gericht, daß er innehalb von zwei Wochen eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben soll.
Leider kennen wir die Anklageschrift nicht, da in dem Schreiben vom Gericht nur "Anzeige wegen Betruges" steht.
Wir vermuten nur, daß es sich um den ehemaligen Liferanten handelt, da dieser schon öfter mit diesem Schritt gebroht hatte.
- Als Privatperson bekommt man bei Gericht ja eher selten (oder unzureichend) Auskunft.

- Nun würden wir uns gerne einen Anwalt nehmen, haben allerdings kein Geld dafür.

Beim Amt bekam ich heute morgen die Auskunft, daß Anwaltskosten nicht übernommen werden.
Man könne aber Gerichtskostenbeihilfe beantragen, wenn es wirklich zu einer Verhandlung käme.
- Was ist aber, wenn der Fall vorher schon niedergelegt wird und es gar nicht zu einer Verhandlung kommt?

Gibt es eine Möglichkeit, irgendwo Geld für einen Anwalt zu beantragen? Oder hat sonst jemand eine Idee?

Liebe Grüße
Heike

StephanK
06.03.2006, 10:29
Die gibt es. Schau bitte mal hier
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#44
und lade Dir die Broschüre herunter.
Er muss dann mit Einkommensnachweisen zum Amtsgericht gehen und sich einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe holen.

Eine/n Anwalt/Anwältin findet man am besten auf der Seite der Anwaltskammer (frei von bezahlten Anzeigen...)
http://www.rak-ddorf.de

Heike34
06.03.2006, 11:08
Hallo StephanK,

ich lade mir gerade die Broschüre herunter. Vielen Dank für die schnelle Hilfe :-)

Liebe Grüße
Heike

Heike34
06.03.2006, 11:20
Habe mir gerade die Bröschüre durchgelesen. Danach können wir keine Beratungshilfe beantragen. Geht nur bei Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Verfassungsrecht. Und Betrug fällt wohl eher unter Strafrecht. :sad:

Naja, war einen Versuch wert.- Werden dann mal versuchen, irgendwie Geld für eine Beratung zusammen zu bekommen.

Liebe Grüße
Heike

StephanK
06.03.2006, 12:00
Hmm - da ist die Broschüre wohl unvollständig oder nicht präzise: § 2 Beratungshilfegesetz
(1) Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung.
(2) Beratungshilfe nach diesem Gesetz wird gewährt in Angelegenheiten
1. des Zivilrechts einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind,
2. des Verwaltungsrechts,
3. des Verfassungsrechts,
4. des Sozialrechts.
In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt....also keine Vertretung vor Gericht, aber Beratung durchaus!

Heike34
06.03.2006, 14:24
Hallo StephanK,

da hab ich doch glatt was überlesen. Was so ein kleiner Satz doch ausmachen kann. 8)

Nochmals danke für den Hinweis.

Liebe Grüße
Heike

Heike34
02.06.2006, 12:17
Hallo,

da die Mühlen des Gesetzes langsam mahlen, geht es nun mit diesem Fall weiter...

Beim Anwalt sind wir gewesen (mit Beratungsbeihilfe). Da für die Beantragung der Akteneinsicht eine Vertretung notwendig ist, wird alles weitere nicht über die Bertaungshilfe abgedeckt. Als Privatperson bekommt man die Akteneinsicht aber nicht, sondern muß dies über einen Anwalt machen :evil:

Gestern hatten wir dann einen Termin beim Anwalt, da dieser nun endlich die Akteneinsicht hat. Leider ist der Fall ein wenig komplizierter als angenommen und laut Anwalt "sehr zeitintensiv". Und Zeit kostet beim Anwalt richtig viel Geld. Also haben wir eine Anzahlung von 300€ geleistet. Der Rest kann dann nach und nach gezahlt werden.

Nun noch einmal die Frage, ob man irgendeinen Zuschuß, oder Vorschuß beantragen kann? Denn wenn 300€ fehlen ist das für uns (und die meisten anderen hier wohl auch) schon verdammt viel Geld...

Liebe Grüße
Heike