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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eheähnliche Gemeinschaft erst nach drei Jahren


ALN - Robot
06.03.2006, 10:48
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Nur Paare, die länger als drei Jahre zusammenleben, bilden für die ALG-II-Berechnung laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen eine eheähnliche Gemeinschaft.

Andere Richter halten ein Paar schon nach einem Jahr für eine Quasi-Ehe.

Nur Paare, die seit mindestens drei Jahren zusammenleben,
bilden eine «eheähnliche Lebensgemeinschaft».
Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes (ALG) II darf das Einkommen des Partners erst ab diesem Zeitraum zusammengerechnet werden,
entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. (Az.: L 19 B 85/05 AS ER)

Der Beschluss im Wortlaut: http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?id=25948

Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf vom vergangenen September. (Az. S 35 AS 146/05)
Mit der Drei-Jahres-Frist sei eine «gängige Praxis der Arbeitsverwaltung» aufgegriffen worden, erklärte die Behörde.

Bei den jetzt für das ALG II zuständigen Behörden gebe es Bestrebungen, bereits bei einer geringeren Dauer von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auszugehen.

So hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg jüngst entschieden, dass Langzeitarbeitslose, die länger als ein Jahr mit ihrem Partner zusammenleben, eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
(Az. L 5 B 1362/05 AS ER) (nz)

Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/385330.html)