PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewinn- und Verlustrechnung


smile
22.05.2007, 11:04
Hallo,

ich bin selbständig und habe in den letzten Monaten leider eine große Flaute wegstecken müssen und deshalb jetzt ALG II beantragt.

Nachdem sie alle meine Kontoauszüge der vergangen drei MOnate vorliegen haben, verlangen sie nun auch noch eine Gewinn- und Verlustabrechnung für die vergangenen drei Monate. Jetzt frage ich mich, wozu ich dann meine Kontoauszüge abgebe? Bin ich dazu verpflichtet?

Grüße von
Silvia

StephanK
22.05.2007, 20:31
Ich denke, das bist Du schon. Allein aus Deinen Kontoauszügen lässt sich Dein Einkommen jedenfalls für Außenstehende nur schwer - wenn überhaupt - ermitteln. Wenn Du Dir die Berechnungsvorschrift für das Einkommen Selbständiger (§ 2a der Alg II-Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv/__2a.html)) mal ansiehst wird Dir klar, dass das leider relativ kompliziert ist.

smile
23.05.2007, 09:10
genau aus dem Grund, weil es relativ aufwendig ist, bin ich nicht eben scharf darauf, die Gewinn- und Verlustrechnung durchzuführen.

Ich frage mich, wie oft ich noch einen finanziellen Striptease für's Amt hinlegen muss.

Ciao
Silvia

StephanK
23.05.2007, 10:28
Manche können sich an striptease gar nicht sattsehen... :wink:
Scherz beiseite: Diese Vorschrift ist gerade für die "kleinen Krauter" unter den Gewerbetreibenden sehr lästig, das ist mir schon klar. Weil aber halt sichergestellt werden soll, dass die Steuergelder für's Alg II nur an wirklich Bedürftige gezahlt werden, muss es eine Regelung geben - auch wenn sie vielleicht nicht so "engherzig" sein müsste, wie sie ist.

smile
23.05.2007, 13:56
Das ist mir schon klar, dass sie wissen wollen, ob ich nicht doch vielleicht mit dem Geld auf die Bahamas gefahren bin!

Urlaub könnte ich sehr gut brauchen, meine Reserven sind ziemlich aufgebraucht und ich ermüde schnell. Der ist nur leider überhaupt nicht in Sicht.

Ciao
Silvia