Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Archivierung von alten Anträgen
Jetzt bin ich noch über eine andere Frage gestolpert.
Wie lange darf die Arge Anträge aus der Vergangenheit speichern und archivieren? Meine Sachbearbeiterin erwähnte gerade, dass sie noch Unterlagen von meinem Antrag aus dem Jahr 2005 vorliegen hätten.
Gibt es da eine Richtlinie? Ich kann darauf zwar keinen Einfluß nehmen, wüßte es aber ganz gerne, mit wem ich es zu tun habe beim Amt 8-) .
Grüße von
Silvia
Da hab ich eben was gelesen, finde den Beitrag aber gerade nicht wieder.
Ich meine die Daten werden 7 Jahre lang gespeichert.
Gut zu wissen :lol: . Silvia
Moin,
hier ist der Beitrag
Datenschutzbeauftragter kritisiert Praxis beim Alg (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=77112#post77112)
Seebarsch
22.05.2007, 19:32
Hallo zusammen,
das mit den 7 Jahren ist eigentlich nur grundsätzlich für Alg 1 gemeint.
Das kommt daher, dass bei der Ermittlung der Anspruchsdauer die bisher zurückgelegten Beschäftigungszeiten bis maximal 7 Jahre berücksichtigt werden können (ältere Arbeitnehmer).
Die Aufbewahrungsfrist kann sich aber erheblich verlängern, wenn z.B. titulierte Rückforderungen in den Akten enthalten sind. Dann beläuft sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. So lange müsste dann zumindest die Leistungsakte aufgehoben werden.
Im SGB II Bereich kann ich mir so lange Fristen ebenfalls vorstellen, da hier ja auch teilweise darlehensweise Leistungen gewährt werden, bei denen auch lange Verjährungsfristen vorliegen.
Bei der Bundesagentur erprobt man zur Zeit die "Elektronische Leistungsakte". Hier werden alle Vorgänge eingescannt, so dass eine Akte in Papierform nicht mehr geführt wird.
Dann dürften die Aufbewahrungsfristen bis in die Ewigkeit laufen!
:shock:
Hallo Effge,
ich kann auf Deinen Link leider nicht zugreifen, hätte die Infos aber gerne gelesen.
Gibt es noch einen anderen Zugang?
Hallo Effge,
ich kann auf Deinen Link leider nicht zugreifen, hätte die Infos aber gerne gelesen.
Gibt es noch einen anderen Zugang?
Dies war eine Information für mich, ist eine interne Diskussion zu einem ähnlichen Thema.
LG
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