ALN - Robot
06.03.2006, 17:41
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Ein gleichgeschlechtlicher Lebenspartner eines Beamten hat keinen Anspruch auf Sterbe- oder Witwergeld. Homosexuelle Paare tragen nicht zum Fortbestand der menschlichen Gemeinschaft bei, urteilte ein Gericht.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.netzeitung.de/spezial/zukunftdesalters/385722.html)
Ein gleichgeschlechtlicher Lebenspartner eines Beamten hat keinen Anspruch auf Sterbe- oder Witwergeld. Homosexuelle Paare tragen nicht zum Fortbestand der menschlichen Gemeinschaft bei, urteilte ein Gericht.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.netzeitung.de/spezial/zukunftdesalters/385722.html)