Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Th. Ortsabwesenheit/Urlaub bei ALGII i. d. FAQ
Hallo,
zum Thema gibt es in der FAQ zwei Antworten, von denen die erste informativer ist. Leider wird die Erkenntnis (der Ersten) in der zweiten Antwort wieder relativiert.
· Steht mir als Alg-II-Empfänger Urlaub zu?
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld II wird einzelfallbezogen entschieden...
· Gibt es für Empfänger von Arbeitslosengeld II künftig keinen Urlaub mehr?
Ja,es gibt KEINEN Urlaub mehr. ... ein Ausnahmefall ist z. B. die Beerdigung von nahen Angehörigen.
Darf ich als Langzeitarbeitsloser meine Verwandten wirklich erst besuchen, wenn sie gestorben sind?
MfG. Heiner
Betroffener
09.05.2005, 19:48
:welcome: HeinerK,
doppeltes Posten an verschiedenen Stellen bringt nicht mehr Antworten. Das andere Posting habe ich in den Papierkorb verschoben.
Zur Frage - Ja - es gibt so etwas wie Urlaub mit Leistungsbezug für maximal 3 Wochen im Jahr. Allerdings kann sich wohl kein normal rechnender Mensch vorstellen, wie man mit dem Regelsatz in Urlaub fahren kann - wobei eine Elternbesuch natürlich was ganz anderes ist.
Mit dem Knopf: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_search.gif Suchen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/search.php) kann man z.B. sowas hier finden:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=2811#2811
Über Google findet man/frau weiterhin die folgenden Informationen:
MDR - Urlaub wenn es der Fallmanager will (http://www.mdr.de/nachrichten/reformen/1809508.html)
Steht mir als Alg-II-Empfänger Urlaub zu? (http://www.lvz-online.de/lvz-heute/163045.html)
Auf jeden Fall ist die Ortsabwesenheit beim Fallmanager an zu melden und dieser muss zustimmen, was üblicherweise auch für maximal 3 Wochen gemacht wird.
Das Arbeitsamt wünscht sich, die kurzfristige Anmeldung vor dem Ereignis - um Ja oder Nein zu sagen, der Reisewillige möchte hingegen etwas länger planen können, und so etwa einen Monat vorher anmelden.
Festgeschrieben sind die Zeiten vor einer Bewilligung nirgends und die Agenturen überraschen auch Reisewillige gern mit ganz kurzfristig anberaumten Maßnahmen und/oder Jobangeboten (um dann Sperren aussprechen zu können) - möglicherweise gibt es Prämien oder Punkte für eingesparte Gelder.
Weiterhin haben die Agenturen oder ARGE'n auch gerne Probleme, wenn die Abwesenheit über einen Monatswechsel geht - warum auch immer.
Mit standfestem bestimmten Auftreten sollte aber sowohl die etwas langfristigere Planung als auch eine Abwesenheit über einen Monatswechsel machbar sein (und die schriftliche Bestätigung der Abwesenheitsregistrierung auf einer Kopie nicht vergessen).
Trotzdem sollte der Briefkasten unter Beobachtung bleiben und eine vertrauenswürdige Person regelmässig den Briefkasten flöhen und anrufen können beim Verreisten.
In Kombination mit einem überwachten Briefkasten könnte man/frau natürlich auch auf die Abmeldung verzichten, zumal die Behörden mit ALG II wohl derzeit so unter Druck stehen, daß da kaum mit zusätzlicher Post zu rechnen ist. Diesen Weg möchte ich jedoch wegen des Restrisikos keinem empfehlen.
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!
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