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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Scheidungskinder können bei beiden Eltern zur BG gehören


StephanK
23.05.2007, 00:25
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Gericht: Bundessozialgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 07.11.06
Aktenzeichen: B 7b AS 14/06 R

Kernaussage: Kinder, die regelmäßig zwischen ihren beiden voneinander getrennt lebenden Elternteilen pendeln bilden mit beiden jeweils eine Bedarfsgemeinschaft und haben einen eigenständigen Anspruch auf Sozialgeld.

Wortlaut (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=be382a7961b59c1cf81c6c5125fe73ee&nr=9749&pos=0&anz=1) des Urteils

Erläuterung: Dieses Urteil ist nicht ganz einfach zu verstehen. Das Gericht versucht damit, die Unzulänglichkeiten des Gesetzes so gut wie möglich auszugleichen.

Wenn ein Kind zwar regelmäßig, aber nur besuchsweise (z.B. im Vierwochen-Abstand zum Wochenende) bei einem Elternteil ist, besteht nach Auffassung des Gerichts keine Bedarfsgemeinschaft mit diesem Elternteil. Die Kosten, die das Kind verursacht, müssen dann über das Sozialhilferecht (§ 73 SGB XII (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__73.html)) getragen werden.

Wenn ein Kind hingegen abwechselnd bei beiden Elternteilen wohnt, hat es einen eigenen Anspruch auf Sozialgeld (bzw. ab dem 16. Geburtstag auf Alg II). Wenn beide Elternteile Alg II beziehen, gehört es zwei Bedarfsgemeinschaften an.

Es ist noch nicht bekannt, wie dieses Urteil in der Praxis umgesetzt wird und wie der eigene Anspruch des Kindes hinsichtlich der Kosten der Unterkunft berechnet wird.

Die Grundsätze des Urteils müssten im übrigen nicht nur bei voneinander geschiedenen Eltern angewendet werden sondern auch bei solchen, die nie miteinander verheiratet waren, aber nicht (mehr) zusammenleben.