streusack24
06.03.2006, 18:29
Hallo ,
zum zweiten Male benötige ich eure Hilfe.
Heute bekam ich einen Bescheid, dass nach den vorliegenden Unterlagen das Erwerbseinkommen meines Lebenspartners höher als in den Vorbescheiden angenommen wurde.
Zum Sachverhalt:
Im November 2005 stellte ich Antrag auf ALG II rückwirkend ab 09/05 (hatte Antrag schon im August 05 geholt).
Ich gab dem Amt die angeforderten Lohnscheine meines Partners für August, September und Oktober 2005.
Augustlohn= 1453,34 Netto
September= 1035,58 Netto
Oktober = 1092,82 Netto
Ich erhielt den Bescheid daraufhin und im bescheid waren lfd. Einkünfte Erwerbstätigkeit meines Partners nur mit 1114,20 Jeden Monat berücksichtigt. Auf mein Nachfragen hin sagte man mir es wäre der durchschnittlohn errechnet wurden.
Jetzt als ich meinen Folgeantrag stellte bekam ich einen Anhörungsbogen weil mein Partner angeblich in den Monaten September, Oktober und Dezember 05 mehr Lohn erhalten hatte als wie angenommen.
Außerdem wurden für den Augustlohn nur 188,28 Freibetrag, 45,11 Kfz vers., 15,33 Arbeitsmittel und 7,98 Fahrtkosten berücksichtigt. Ich hatte jedoch dem Amt mitgeteilt, dass mein Lebensgefährte in jenem Monat den ganzen Monat auf Montage in Stutgart war. Gibts da nicht die doppelte Haushaltsführung?
Bin ich nicht miener Mitwirkungspflicht nachgekommen mit den Lohnscheinen muss ich jetzt wirklich die angeblich zuviel erstattete Leistung zurückzahlen?
Mein zweites anliegen wäre:
Im November erhielt ich laut der Berechnung 70 EUR Heizkosten monatl. abzgl. 15,34 Warmwasseranteil.
Nun zog ich am 18. November in der Wohnung aus und in eine Andere Wohnung. Ich hatte für die alte Wohnung meine Heizkosten bereits gezahlt und musste in der neuen Wohnung für den Monat November auch 80 EUR Heizkosten zahlen.
Im Dezember erhielt ich für die alte Wohnung 126,77 EUR vom Gasanbieter für Heizung zurück da ich diese nicht verbraucht hatte. Jetzt soll ich dem Amt dieses Geld auch zurückzahlen, da es im Dezember als Einnahmen gerechnet wurde. Interessiert es denn keinen dass ich durch den Umzug zweimal heizkosten bezahlen musste. Auch wenn ich die 126,77 EUR zurückerhalten habe kann man da nichts machen? :patsch:
zum zweiten Male benötige ich eure Hilfe.
Heute bekam ich einen Bescheid, dass nach den vorliegenden Unterlagen das Erwerbseinkommen meines Lebenspartners höher als in den Vorbescheiden angenommen wurde.
Zum Sachverhalt:
Im November 2005 stellte ich Antrag auf ALG II rückwirkend ab 09/05 (hatte Antrag schon im August 05 geholt).
Ich gab dem Amt die angeforderten Lohnscheine meines Partners für August, September und Oktober 2005.
Augustlohn= 1453,34 Netto
September= 1035,58 Netto
Oktober = 1092,82 Netto
Ich erhielt den Bescheid daraufhin und im bescheid waren lfd. Einkünfte Erwerbstätigkeit meines Partners nur mit 1114,20 Jeden Monat berücksichtigt. Auf mein Nachfragen hin sagte man mir es wäre der durchschnittlohn errechnet wurden.
Jetzt als ich meinen Folgeantrag stellte bekam ich einen Anhörungsbogen weil mein Partner angeblich in den Monaten September, Oktober und Dezember 05 mehr Lohn erhalten hatte als wie angenommen.
Außerdem wurden für den Augustlohn nur 188,28 Freibetrag, 45,11 Kfz vers., 15,33 Arbeitsmittel und 7,98 Fahrtkosten berücksichtigt. Ich hatte jedoch dem Amt mitgeteilt, dass mein Lebensgefährte in jenem Monat den ganzen Monat auf Montage in Stutgart war. Gibts da nicht die doppelte Haushaltsführung?
Bin ich nicht miener Mitwirkungspflicht nachgekommen mit den Lohnscheinen muss ich jetzt wirklich die angeblich zuviel erstattete Leistung zurückzahlen?
Mein zweites anliegen wäre:
Im November erhielt ich laut der Berechnung 70 EUR Heizkosten monatl. abzgl. 15,34 Warmwasseranteil.
Nun zog ich am 18. November in der Wohnung aus und in eine Andere Wohnung. Ich hatte für die alte Wohnung meine Heizkosten bereits gezahlt und musste in der neuen Wohnung für den Monat November auch 80 EUR Heizkosten zahlen.
Im Dezember erhielt ich für die alte Wohnung 126,77 EUR vom Gasanbieter für Heizung zurück da ich diese nicht verbraucht hatte. Jetzt soll ich dem Amt dieses Geld auch zurückzahlen, da es im Dezember als Einnahmen gerechnet wurde. Interessiert es denn keinen dass ich durch den Umzug zweimal heizkosten bezahlen musste. Auch wenn ich die 126,77 EUR zurückerhalten habe kann man da nichts machen? :patsch: