Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft und Zweitwohnsitz?
mamamitkind
23.05.2007, 09:03
Hallo,
Ich bin neu hier und hätte auch gleich mal eine Frage und hoffe auf eure Antworten.:)
Es geht um folgendes:
Ich habe einen Arbeitsvertrag und bin momentan im Erziehungsurlaub,daher bin ich jetzt mit meinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft.
Nun mein Problem:
Mein Vater ist schwer krank und braucht meine Hilfe,erwohnt 190 km von meinem Wohnort weg ,daher bin ich nun sehr häufig bei ihm.
Da meine Tochter bald in den Kindergarten gehen soll,wäre es besser sie gleich in dem Ort von meinem Vater anzumelden.
Nun meine Frage,da meine Tochter ja in dem Ort in dem sie zum Kindergarten gehen soll angemeldet sein muss,ist nun meine Frage ob ich mich mit meinem Zweitwohnsitz hier anmelden kann,oder ob es dann mit der Arbeitsagentur Probleme geben könnte ?
Hoffe jemand kann mir weiterhelefen.:danke: im vorraus
StephanK
23.05.2007, 10:32
:welcome: mamamitkind
Die Zweitwohnsitz-Anmeldung als solche ist im Hinblick auf das Alg II neutral. Nur kannst Du nicht erwarten, etwa eine "zweite Miete" zu bekommen. Aber ich vermute, dass das ohnehin kein Thema ist, weil Ihr wohl bei Deinem Vater wohnen werdet.
mamamitkind
23.05.2007, 10:40
Genau,darum geht es nicht:),es geht nur darum das ich dann an meinem Hauptwohnsitz keine Probleme durch das Arbeitsamt bekommen möchte.
Muss ich das dem Arbeitsamt mitteilen oder bekommen sie das automatisch mitgeteilt ?
Danke schön für die Antwort,du hast mir sehr geholfen :anbet2::razz:
Da Du als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für die ArGe "verfügbar" sein musst, wäre es sinnvoll ihnen den jeweiligen Aufenthaltsort mitzuteilen.
ratsuchende
23.05.2007, 19:22
Hallo!
Ich sehe da schon größere Probleme! Wenn Du auch noch die Tochter im Kiga dort anmeldest, wo Dein Vater wohnt und Du ihn betreust, verlegst Du Deinen Lebensmittelpunkt, egal ob Du nun irgendwo einen Zweitwohnsitz anmeldest oder nicht! Da Deine Tochter (vermutlich) 3 Jahre alt wird/ist und Du dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mußt, solange Du ALG2 beziest bzw. zur BG mit Deinem Freund gehörst, wäre das eben im Zuständigkeitsbereich der jetzigen Arge nicht mehr der Fall, so daß Du damit rechnen mußt, eben kein Alg2 mehr bewilligt zu bekommen oder eben sanktioniert wird.
Wegen der verzwickten Lage und wegen der Hartz-4-Regelungen "dürftest" Du deinen Vater eigentlich überhaupt nicht pflegen....(Nicht meine Meinung, nur eine Einschätzung)
Ich würde mir überlegen, die BG mit deinem Freund für die Zeit der Pflege (das hängt auch von der Dauer ab, aber wenn Du überlegst, die Tochter in den Kiga dort zu geben, vermute ich mal, Du rechnest mit länger) aufzugeben, wenn er in der Lage ist, alleine die Wohnung zu behalten. Du solltest dann eine eigene BG begründen und mit Deinem Vater einen Mietvertrag abschließen, so daß Du dort dann ergänzendes Alg2 beziehen kannst, wenn Du dort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (Das tust Du in der Zeit am eigentlichen Wohnort NICHT). Wenn Dein Vater Rente bekommt und zusätzlich auch Geld von der Pflegeversicherung, dann könnte dieses Geld für die häusliche Pflege, die von Dir erbracht wird, verwendet werden. Dies würde Dir als Einkommen angerechnet. Du solltest am Wohnort Deines Vaters mal zur Arge gehen und dort Dein Problem schildern. In Bayern ist bezüglich Beratung speziell in Verbindung mit Pflegesituationen der VdK recht hilfreich.
Du solltest nicht vorschnell irgendwas melden, ohne Dich vorher genauer zu informieren, welcher Weg in Deinem speziellen Fall am besten gangbar ist.
Auch weiß ich nicht, ob Dein Freund auch Vater Deiner Tochter ist und kenne auch die sonstigen Lebensumstände zu wenig, um wirklich raten zu können.
Deshalb würde ich so schnell wie möglich eine geeignete Beratungsstelle aufsuchen!
mamamitkind
23.05.2007, 19:33
Hallo,mhh,das scheint ja doch nicht soo einfach zu sein.:wut:
Also ich werde dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung stehen,da ich ja im Erziehungsurlaub bin und noch 2,2 Jahre habe (2 Kind 10 Monate) und danach ja wieder in meiner alten Firma anfangen werde.
Daher muss ich ja dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar stehen.
Aber rein theoretisch könnte ich doch nur meine Tochter hier im Ort anmelden und ich lasse das mit dem zweiten Wohnsitz :confused:
Man ist das alles schwierig :cry:
ratsuchende
23.05.2007, 20:23
Hallo!
Ich habe nur deshalb ein ungünstiges Szenario entworfen, weil es zu viele gibt, die blauäugig einfach etwas melden (gerade in so Situationen, wo es familiärer Unterstützung bedarf) und hinterher die größten Scherereien haben, also noch "bestraft" werden, wenn sie familiäre Pflege leisten. Das wollte ich vermeiden.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist Dein 2.tes Kind erst 10 Monate alt und Du mußt deshalb sowieso dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, weil die Betreuung nicht gewährleistet wäre, obwohl Du zu einer BG gehörst und dadurch eigentlich Deine Bedürftigkeit mit allen Mitteln verringern müßtest? Dann widerum sehe ich auch keine größeren Probleme, das der Arge auch mitzuteilen, daß Du pflegerisch tätig wirst. Wenn allerdings Dein Freund nicht berufstätig ist und dadurch eine Betreuung sichergestellt wäre, könnte es dennoch sein, daß die Arge eine Chance sieht, Euch "loszuwerden", indem Du arbeitest. Die kommen oft auf die seltsamsten Ideen.
Deshalb ist es bestimmt nicht verkehrt, die Lage evtl. mit Hilfe einer Beratungsstelle noch zu erörtern. Lass Dir am Wohnort Deines Vaters auch helfen bezüglich der Pflege! Ich bin froh, daß ich in dem Thema (noch) nicht so "drin" bin...
mamamitkind
23.05.2007, 20:55
Haben diese Beratungsstellen bestimmte Namen :confused:
Deine neues Posting,erleichtert mich doch wieder,war vorhin richtig niedergeschlagen :)
Danke nochmal das ihr mir soo toll geholfen habt,danke danke danke :merci:
StephanK
23.05.2007, 21:31
Haben diese Beratungsstellen bestimmte NamenEine Liste findest Du auf der Internet-Seite von tacheles (http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&Bundesland~=Nordrhein-Westfalen). Diese Liste ist bunt gemischt, d.h. es sind sowohl Beratungsstellen als auch Rechtsanwälte verzeichnet - also bitte für Dich selbst sortieren!
mamamitkind
23.05.2007, 21:35
Eine Liste findest Du auf der Internet-Seite von tacheles (http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&Bundesland%7E=Nordrhein-Westfalen). Diese Liste ist bunt gemischt, d.h. es sind sowohl Beratungsstellen als auch Rechtsanwälte verzeichnet - also bitte für Dich selbst sortieren!
Super danke schön :sensationell:
mamamitkind
27.05.2007, 12:16
So ,ich habe ein neues Problem.
Und zwar hatte ich einen Nachsendeantrag bei der Post gestellt,so das in der Zeit meiner Abwesenheit ich trotzdem meine Post bekomme.
So nun schrieb die Arbeitsagentur meinen Lebensgefährten an,das ich dort nicht mehr wohnen würde,was ja so nicht den Tatsachen entspricht.
Wie reagiere ich denn jetzt darauf ?
So dann wollen wir es mal aufschlüsseln...
du hast an deinem Erstwohnsitz (wo dein Freund noch wohnt) einen nachsendeauftrag zu deinem Zweitwohnsitz (wo du deinen vater pflegst) aufgegeben...
Jetzt wäre es natürlich gut zu wissen was dir die Beratungsstelle geraten hat, und ob dein Freund von der AfA oder der ARGE angeschrieben wurde...
Das du dort nicht mehr "wohnst" wäre im zweifel ja richtig, aber stand da noch mehr drin, wie dass du sanktionen bekommst, dir das Geld gestrichen wird o.ä?
mamamitkind
27.05.2007, 13:22
Hallo,
ja,sie haben meinen Freund angeschrieben,das Schreiben bekomme ich heute oder morgen,dann kann ich genaueres sagen (zu dem Inhalt).
Bei der Beratungsstelle war ich noch nicht,da wollte ich nächste Woche hin.
Das Problem ist ja noch,das ich die Arbeitsagentur darüber nicht informiert habe,das ich pendel.:patsch::wut:
Ich würde sagen dann meld dich nocheinmal wenn du weißt was im Schreiben genau drin steht, denn so kann ich dazu auch weiter nichts sagen... Und einen rat ins Schwarze geraten brauchst du glaub ich auch nicht...
mamamitkind
28.05.2007, 17:51
So habe das Schreiben jetzt hier vorliegen :)
Also dort drin steht nur ,das ihm bekannt geworden ist,das ich Umgezogen bin und er die Nachweise über die Abmeldung bis zum 11.6 vorlegen soll und mitteilen soll,wer jetzt noch in der Wohnung lebt.
Was schreibe ich denn jetzt am besten warum ich meine Post habe umleiten lassen :confused:
StephanK
28.05.2007, 18:06
Wie wär's einfach mit der Wahrheit? :wink:
Diese Wahrheit ist natürlich etwas erklärungsbedürftig weil kompliziert wie Deine eigene Lebenssituation, aber Du tust ja nix unrechtes.
mamamitkind
28.05.2007, 18:16
Wie wär's einfach mit der Wahrheit? :wink:
Diese Wahrheit ist natürlich etwas erklärungsbedürftig weil kompliziert wie Deine eigene Lebenssituation, aber Du tust ja nix unrechtes.
Da gebe ich dir Recht:-) ,nur habe ich Angst davor, das sie sagen ich hätte das vorher abklären müssen :o
StephanK
28.05.2007, 20:52
Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass man Dir so was in der Richtung sagt. Anderseits: ARGE-Mitarbeiter/innen sind keine Aliens, sondern Menschen, die meistens auch Familie haben, vielleicht auch selbst alte Eltern und wissen, dass es da mal ganz plötzlich "brennen" kann, so dass man gefordert ist und "alles stehen und liegen lassen" muss.
Deswegen möchte ich Dich schon ermutigen, die Situation einfach so zu erklären, wie sie ist. Hier ist Dir das ja auch gelungen. :)
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