Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Regelsatz detailliert: Wer kann, lacht weiter!
Betroffener
09.05.2005, 18:21
Wäre alles sehr komisch, wenn es nicht so tieftrauriger Alltag wäre, wie sich der Regelsatz nach Meinung unserer lebenserfahrenen Politiker zusammensetzt für Ost und West:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/Regelsatzschluessel.gif
Etwas glossiert wäre noch die Frage interessant, was man/frau unter den einzelnen Punkten wie z.B. "Verkehr" für ca. 19 € zu verstehen hat. Geht das mehr in Richtung:
erholsame Dienstleistungen :oops:
(einmal monatlich oder mehrmals jährlich durch ansparen?)
soll man sich dafür "Verhüterlis"im Automaten ziehen?
eine Stadtrundfahrt machen?
zur ARGE fahren, um den Stand seiner Anträge zu prüfen?
Oder darf/muss man/frau "Verkehr" mit "andere Waren und Dienstleistungen" zusammenfassen, damit es noch schöner wird für 38 € im Monat?
Auch der Punkt "Gesundheitspflege" mit ca. 13 € ist wirklich nett gemeint, da ja gleich das warme Wasser dafür in Höhe von 12 - 18 € von den Heizkosten abgezogen wird.
Da is nix mehr mit Warmduscher! In die Schüssel stellen und nach dem Einreiben mit der Kernseife vom Lidl aus der Kanne mit kaltem Wasser übergiessen oder übergiessen lassen - (vielleicht ergeben sich aus letzterem dann auch Einsparungen bei "Verkehr" und "andere Waren und Dienstleistungen" oder gar für Strom/Gas zum Kochen).
Kein Wunder, das es in den "öffentlichen" Verkehrsmitteln so müffelt.
Mit dem dann eingesparten Geld könnte man/frau vielleicht auch die "Beherbungs- und Gaststättenleistungen" von 10 € monatlich etwas aufstocken für eine zweite oder dritte warme Mahlzeit in einer solchen Einrichtung und sich gerade im Winter temporär dabei etwas aufwärmen.
Der Punkt Nachrichtenübermittlung mit ca. 22 € beinhaltet wohl alles von der Briefmarke, Telefongebühren und Anschluß, Internet bis hin zur Brieftaube. Alleine die Grundgebühr bei der Telekom liegt aber bei 25 € ohne jedes Gespräch, den man/frau somit gar nicht benutzen kann.
Mit dem Geld aus "Verkehr" kann man/frau ja dann wieder zur ARGE fahren und den Antrag für Bewerbungskosten abgeben (bis 260 € jährlich).
Auch die als "Ansparbetrag" von ca. 27 € gedachte Summe für Einrichtungsgegenstände im Haushalt für Möbel, Geräte und Ausrüstungen verdient wohlwollende Beachtung zusammen mit dem stolzen Betrag von ca. 130 € monatlich für Ernährung, Getränke und Tabakwaren. Selbst wer nicht trinkt und/oder raucht dürfte mit knapp 4.25 € täglich ein massives Problem bekommen. Da muss das 30iger Pack Smart vom Penny dann einen Monat lang für "die Zigarette danach" (nach dem Essen natürlich) reichen. Im Februar kann dann gepraßt werden, oder es wird für Monate über 30 Tage angespart. Kein Wunder, daß der Schmuggel blüht wie nie.
Also unterm Strich halte ich die diversen Vorschläge, die von einem Minimum für den Regelsatz von ca. 470 € monatlich ausgehen für schon sehr gerechtfertigt.
Im Gesetz steht ja auch irgendwo, daß die Bundesregierung die Inhalte des Regelsatzes mit der Realität (welche bitte?) überprüft und jeweils bis zum 30. 06. eines jeden Jahres anpaßt und die Änderungen bekannt gibt. Auf das Ergebnis bin ich mehr als nur gespannt.
Nebensache Mensch:
Über das Elend des Regelsatzes von Alg II und das Versprechen der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
Aus dem Vortrag von Rainer Roth auf einer Veranstaltung des Forums Gewerkschaften, der DGB-Region Nordhessen u.a. in Kassel am 14.01.2005
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist mit Hartz IV das Existenzminimum neu bemessen worden.
Ein neuer Regelsatz von 345 Euro wurde aus der Taufe gehoben.
Bisher hat sich die Aufmerksamkeit kaum darauf gerichet, eher auf Lohndumping, die verschärfte
Zumutbarkeit der Arbeit die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und jetzt auf die "Ein-Euro-Jobs".
Wie der Regelsatz von 345 Euro zustandegekommen ist und wie er sich zusammensetzt, legt die
Bundesregierung bis heute nicht im Einzelnen offen. Sie hält es die Bemessungsgrundlagen für
das Existenzminimum von Millionen Menschen geheim. Aber ein Jahr nach der Verabschiedung dieses
Regelsatzes ist etwas durchgesickert. Der DPWV hat die Ergebnisse der Sonderauswertung der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 (EVS 1998), die der Bemessung des regelsatzes zu
Grunde lag, in ihren groben Strukturen veröffentlicht. (Der Paritätische Wohlfahrtsverband,
"Zum Leben zu wenig ..." Eine offene Diskussion über das Existenzminimum beim Arbeitslosengeld II
und in der Sozialhilfe. Berlin Dezember 2004) I) Ausgaben für Nahrung und Genuss im Regelsatz Nach
Angaben der Bundesagentur für Arbeit stehen einem Alg II-Bezieher von seinen 345 Euro mtl.
täglich 0,88 Cent für Frühstück und jeweils 1,67 Euro für Mittag- bzw. Abendessen zur Verfügung
oder 4,02 Euro am Tag. (Hinweise der BA zur Durchführung des Alg II, BA 9.14) Insgesamt sind im
Regelsatz 4,23 Euro am Tag für Nahrung und Getränke enthalten. (info also 2004, 189)
Die verbleibenden 21 Cent täglich können Sie für Kaffee und Kuchen ausgeben. Guten Appetit,
wünscht die Bundesregierung. Im alten Regelsatz waren noch 4,35 Euro tägl. drin.
Für Gaststättenbesuche sind 0,34 Cent täglich eingeplant. Das sind ein Drittel der realen
Ausgaben der unteren 20% der Einpersonen-Haushalte der Verbrauchergruppen der EVS, aus deren
Ausgabeverhalten der Regelsatz abgeleitet wurde.
Nur der reine Nahrungsmittelanteil (eben ein Drittel) wird anerkannt, nicht z.B. die im
Verkaufspreis enthaltenen Personalkosten eines Kellners oder die Mietkosten der Gaststätte.
Nach dem Mittagessen darf ein AlgII-Bezieher auch rauchen. 18 Cent kann er dafür täglich ausgeben.
Das reicht für 1-2 Zigaretten. Alg II ist was für Nichtraucher. Im alten Regelsatz durfte man
noch die 3-4 Zigaretten konsumieren. Mit dem Regelsatz wird das Rauchen bekämpft. Ob das dem
Einfluss der gesundheitsbewußten Grünen zuzurechnen ist? Aber auch die Trunksucht wird energisch
angegangen. Denn im alten Regelsatz waren noch 27 Cent täglich für alkoholische Getränke erlaubt.
Die sind jetzt gestrichen. Für Nahrung und Genuss insgesamt stehen heute 4,75 Euro tägl. zur Verfügung.
Im alten Regelsatz waren es noch 5,31 Euro. Der Staat, der dieses lausige Lebensniveau zugesteht und
noch kürzt, nennt sich stolz Sozialstaat. Und wer immer ihn als Sozialstaat bezeichnet, muss sich
darüber im klaren sein, das er damit diesem Armutsniveau ebenfalls das Schild "sozial" umhängt.
Die Ausgaben für Nahrung, Getränke und Genussmittel sind gesenkt worden, weil nach Auffassung der
sozialdemokratischen Bundesregierung die gegenwärtige Höhe des Sozialleistungsniveaus ein "Fehlanreiz"
(Schröder) ist, der die Motivation zu arbeiten schwächt. Zweifellos steigt mit 88 Cent fürs Frühstück
die Bereitschaft alles zu tun, um aus dem Bezug dieser "Sozial"leistungen herauszukommen. Und die
Bereitschaft würde sicher noch mehr steigen, wenn man den Umfang der zugestandenen Nahrungsmittel
noch weiter kürzt. Die Verweigerung von Leistungen erscheint als "sozial". II) Regelsatz - relativ
zu gestiegenen Ausgaben gekürzt Man soll nun nicht glauben, dass ein AlgII-Bezieher diese 4,75 Euro
tatsächlich zur Verfügung hat. Denn eine ganze Reihe Ausgaben werden im neuen Regelsatz gegenüber
dem alten Regelsatz nicht mehr anerkannt, obwohl es sie gibt. Das führt dazu, dass man weniger zu essen hat.
Die Ausgaben z.B. für Telefon werden nicht mehr zu 100%, sondern nur noch zu 60% anerkannt. 17,85 Euro mtl.
stehen dafür zur Verfügung, statt der tatsächlich ausgegebenen 29,75 Euro. Die zwölf Euro werden im
Wesentlichen über Verzicht bei der Ernährung wieder "hereingeholt". Mit den 17,85 Euro mtl. sollen
vor allem "die Grundgebühren für Telefon und ein durchschnittlicher Verbrauch an Gesprächsgebühren
erfasst" sein. (Verordnung zur Durchführung des _ 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(Regelsatzverordnung - RSV), Begründung, info also 4/2004, 187) Die Grundgebühr für den einfachsten
Anschluss der Telekom macht 15,66 Euro aus. Es bleiben 2,21 Euro für den "durchschnittlichen Verbrauch".
In diesem sollen jetzt auch die Internetzugangskosten enthalten sein. Denn ein "Ausschluss von den
Informationsmöglichkeiten, die das Internet bietet, (wird) nicht mehr als akzeptabel angesehen."
(ebda. 187) Für den Internetzugang werden zwar zusätzliche Gebühren fällig. Wie man Zugang zum
Internet bekommt, ohne Gebühren zu zahlen, dieses Problem muss in Eigenverantwortung gelöst werden.
Aber die ja erfreulicher durch Hartz IV erheblich gestärkt worden. Eigenverantwortung braucht man
auch, um mit Ausgaben für Computer und Software in Höhe von 1,83 Euro mtl.
(der Hälfte der realen Ausgaben) sich die nötige Hard- und Software zu beschaffen.
Jedenfalls hat die Bundesregierung mit den im Regelsatz gekürzten Ausgaben für Nachrichtenübermittlung
alles getan, um den Ausschluss der Armutsbevölkerung aus dem
Internetzugang zu beenden. Haushaltsstrom wird nicht mehr zu 100%, sondern nur noch zu
85% anerkannt, 20,74 Euro im Monat statt 24,40 Euro. 60 Cent am Tag stehen für Verkehrsmittel
zur Verfügung. Das reicht vielleicht für eine Hin- und Rückfahrt in der Woche in Großstädten.
Das KfZ ist als Vermögen jetzt weitgehend anerkannt. Darauf sind Clement und die Bundesagentur
mächtig stolz. Clement und Eichel aber haben dafür gesorgt, dass im Regelsatz nicht ein Cent
für die Unterhaltungskosten eines KfZ vorgesehen ist. Obwohl die unteren Verbrauchergruppen
sowieso nur 18,40 Euro im Monat dafür ausgeben. Die Gesamtsumme der insgesamt gekürzten Ausgaben
beläuft sich auf rd. 37 Euro. Der Regelsatz ist also im Verhältnis zu den früher anerkannten realen
Ausgaben erheblich gekürzt worden. III) Maßstab für den neuen Regelsatz war letztlich der alte
Regelsatz Andererseits sind andere Positionen in höherem Umfang anerkannt worden, vor allem Ausgaben
für Freizeitgestaltung und Gesundheitskosten. Schließlich hat sich die Struktur der Verbrauchsausgaben
von 1983 bis 1998 verändert. Der alte Regelsatz wurde ursprünglich auf der Grundlage einer Auswertung
der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1983 festgelegt. Letztlich wurde der neue Regelsatz von
345 Euro so festgesetzt, dass bei der Auswertung der EVS 1998 genauso viel gekürzt wurde, wie an
zusätzlichen Ausgaben zugestanden werden musste. Es kam für 1998 genau der Regelsatz heraus, der 1998
sowieso schon bezahlt wurde. Maßstab für den Regelsatz war also letztlich der bisher gezahlte Regelsatz,
nicht die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Relativ zu den gestiegenen Ausgaben bedeutet der Regelsatz
von 345 Euro also eine deutliche Senkung, keine sichtbare absolute, sondern eine unsichtbare relative Senkung.
Der Regelsatz hätte nicht gleichbleiben, sondern erheblich erhöht werden müssen. IV) Regelsatz erhöht?
Die Bundesregierung versprüht ganze Wolken von Sozialparfum. "Der neue Regelsatz verbessert die Situation
der betroffenen Menschen." (Pressemitteilung Nr. 653 vom 16.12.2004) Die Bundesregierung verhindert die
notwendige Steigerung des Regelsatzes und faselt von Verbesserung. Der neue Regelsatz ist ein Meisterstück sozialdemokratischer Heuchelei. Aber liegt nicht der neue Regelsatz bei 345 statt bei vorher 297 Euro?
Ist das nicht eine Verbesserung? Für den, der vorher einmalige Beihilfen nicht in dieser Höhe in
Anspruch genommen hat, ist es eine Erhöhung. Aber: die zusätzlichen 48 Euro entsprechen genau dem,
was bislang im Durchschnitt bei einem Alleinstehenden tatsächlich von den Sozialämtern ausgegeben wurde.
Es handelt sich also allenfalls um die Beibehaltung des bisherigen Zustandes, nicht um eine Verbesserung.
Aber auch hier hätte mehr gezahlt werden müssen, denn die Ausgaben unterer Verbrauchergruppen für
Bekleidung wurden nur zu 90% anerkannt, die für Schuhe und für Möbel nur zu 80%. Wären sie zu 100%
anerkannt worden, hätte der Regelsatz allein deswegen um 6 Euro höher ausfallen müssen. Bei minderjährigen
Kindern liegen die heute anerkannten Beihilfen sogar 20% unter dem, was bisher bezahlt wurde.
(Helga Spindler, Die neue Regelsatzverordnung - Das Existenzminimum stirbt in Prozentschritten, info also 2004, 150)
Und die Regelsätze der Mehrheit der Kinder, nämlich der Schulkinder wurden um etwa 10% gesenkt. Wenn Eltern
das ausgleichen, kürzt sich ihr Regelsatz. In wachsendem Maße werden die Unterkunftskosten nicht mehr als
angemessen anerkannt. Die Angemessenheit richtet sich nach den Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes plus
einem Aufschlag oder nach dem Mietspiegel. Die verfügbaren freien Wohnungen aber werden in der Regel zu
Mieten oberhalb des Mietspiegels angeboten. Wird dann nach einem halben Jahr nur noch der angemessene
Mietteil gezahlt, kürzt das den Regelsatz. All das und andere nicht als "regelsatzrelevant" angesehene
Ausgaben führen dazu, dass die Armutsbevölkerung in der Regel für Nahrung und Genuss nicht 4,75 Euro
tägl., sondern nur etwa die Hälfte ausgeben kann. Das ergab eine nahezu unbekannte Untersuchung auf der
Grundlage des Mikrozensus 1998. (Rainer Roth, Sozialhilfemissbrauch, Frankfurt 2004, 22)
StephanK
10.05.2005, 13:54
Die Tabelle ist schon interessant...
"Regelsatz" ist 'ne Verkürzung - es müsste heißen "Satz für ein reglementiertes Leben".
Ist ja verständlich, dass kein Luxus finanziert wird.
Aber z.B. für Gesundheitsaufwendung € 13,19 anzusetzen ist für ganz viele Mensche der Hohn. Ich MUSS zwingend in jedem Quartal mindestens 1 x zum Arzt = € 10.- Praxisgebühr. Ich MUSS zwingend und dauerhaft Medikamente nehmen, macht € 5.- Zuzahlung etwa jeden 2. Monat. Auf den Monat gerechnet sind allein das schon etwa € 8,35, ohne irgendwelche akuten Krankheiten. Gnade mir Gott, wenn ich mal wirklich krank werde... Ein Zahnarztbesuch würde mich sowieso glatt in den Ruin treiben.
Betroffener
10.05.2005, 15:23
Stephan,
Gesundheitspflege ist m.E. was anderes als "Gesundheitsaufwendungen". Letztere im Sinne von Praxisgebühr und Medikamentengebühr gibt es nicht.
Mit der Pflege ist wohl eher die Körperpflege gemeint.
Ich habe darauf verzichtet mit auch noch die Details der einzelnen Positionen anzuschauen. Schon so ist das diskriminierend und erschreckend genug. Da war ja die Sozialhilfe noch besser, weil es die Möglichkeit für separate Zuwendungen gab bei Bedarfsfällen, die jetzt integriert sind.
Wer sagte da mal in der aktuellen Regierung, daß es so gestaltet sein wird, daß man einen ALG II Empfänger nicht von einem arbeitenden Menschen unterscheiden könne?
"Luxus" könnte ich auch bei 470 € noch nicht entdecken, aber ein halbwegs menschenwürdiges Auskommen auf einen fairen Basis.
Bei diesen Zahlen kann man eigentlich nur alle elektrischen Verbraucher aus der Steckdose ziehen und abends im dunkeln sitzen, damit das Geld für Strom/Gas reicht.
StephanK
10.05.2005, 15:59
Gesundheitspflege ist m.E. was anderes als "Gesundheitsaufwendungen". Letztere im Sinne von Praxisgebühr und Medikamentengebühr gibt es nicht.
Mit der Pflege ist wohl eher die Körperpflege gemeint.
Na ja, es ist wahrscheinlich nicht so sinnvoll, jetzt ausgiebig über Interpretationsprobleme bei den Begriffen in dieser Armutrechnung zu diskutieren... aber ich denke, dass dieser etwas angestaubte Ausdruck "Gesundheitspflege" schon für alle gesundheitsbezogenen Aufwendungen steht. Dass man Praxisgebühr u.ä. schlicht ignoriert, kann ich mir nicht vorstellen.
Wie dem auch im einzelnen sei
- so oder so ist's Schweinerei! :sad:
StephanK
01.06.2005, 23:04
Ich bin dieser Frage jetzt doch noch mal nachgegangen und habe in der
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI (http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/sozialhilfe/bagshi_rsv2004.pdf/download) zum Entwurf der Regelsatz-Verordnung 2004 bestätigt gefunden, dass unter Gesundheitspflege die Gesamtheit der gesundheitsbezogenen Aufwendungen zu verstehen ist.
Logisch, dass dort harsch kritisiert wird, dass der Anstieg der gesundheitsbezogenen Aufwendungen durch Praxisgebühr und gestiegene Selbstbeteiligung nicht berücksichtigt wurde - völlig zurecht :evil:
Zaungast
26.11.2005, 15:39
Hallo!
Habe mal gelesen, dass Leute, die überschuldet sind, eine Pfändungsfreigrenze von 940 Euro/Monat haben. 8)
Das bedeutet dann ja, dass Schuldenbarone, selbst wenn sie ihre Lage selbst verschuldet haben, mehr als das Doppelte als monatliches Existenzminimum haben als ALG2-Empfänger, die i.d.R. unverschuldet arbeitslos wurden. :?
Diese Grenze ist zwar als solche o.k., wenn das Einkommen durch Arbeit erzielt wird, aber ein existenzsicherndes Grundeinkommen in gleicher Höhe wäre doch nur gerecht oder? :sdafuer:
Ja - da ist man einfach platt, ne? Ist nochmal ein ganz anderer Blickwinkel...
Zweierlei Maß eben:
DU bist unverschuldet arbeitslos bzw. durch sonstige widrige Umstände zum "Regelsatz-Empfänger" geworden. DU kriegst das bei jeder Gelegenheit unter die Nase gerieben, musst jeden Cent, den DU zugesteckt kriegst, damit DU überhaupt noch was zu essen kaufen kannst bzw. ein Dach überm Kopf hast, bei deiner AA angeben, mit der Folge, dass sie ihn DIR postwendend wieder aus der eh schon leeren Tasche ziehen.
Ich sprech wie so viele hier, aus leidvoller Erfahrung...Weihnachten steht vor der Tür, der Ex läßt mich und die fünf Kids auf mittlerweile 210.000 € sitzen, ich krieg keine Arbeit, sondern reichlich Absagen sowie "Regelsatz" und wenn ich auf diese schöne Tabelle von "Betroffener" schau, packt mich sofort wieder das eiskalte Grausen!
Und dann noch diese dummen und beleidigenden Fragen der "Fallmanager", die sich in ihren sicheren Jobs ihre Hintern breit drücken und wohl für jeden, den sie noch weiter "herunter-geregelt" haben, eine Kopfprämie einstecken (gut - sicher sind nicht alle so verbohrt).
BTW: Bei meinem letzten unergiebigen Termin bei der AA sagte mein "Fallmanager" zu mir, dass ich doch nach dem "Pretty-Woman-Prinzip" handeln soll, dann wäre ich alle Sorgen auf einen Schlag los"...Und wer diesen Film damals gesehen hat, weiß wie Frau Roberts mit welchem ausgeübten Job an ihren Herrn Gere gekommen ist... :-x
Frechheiten und Dreistigkeiten --- von morgens bis abends und schon jetzt wieder Angst vor dem nächsten Termin..
Bin echt mal darauf gespannt, wie lange es noch dauern wird, bis ganz Deutschland "herunter-geregelt" ist...
In diesem Sinne - bald ist Weihnachten :sad:
Loreley
Hallo,
ist ja interessant, was einem da so zusteht an Regelleistungen. Da zwei meiner Kinder leider mit mir ALG II beziehen "dürfen" kommt bei mir die Frage auf, ob z.B. die Regelsätze für Kinder dem entsprechen. z.B. Frühstück pro Kind für 0,88 €, inkl. Schulfrühstück mit Getränk???????? Cola oder Limo gibt es bei uns nicht, aber vielleicht ein bißchen Apfelschorle?
Das es für die Arbeitslosen ein Anreiz sein soll, aber für die Kinder, worauf sollen die einen Anreiz haben? Meine Tochter ist zumindest immer sehr gereizt, wenn sie nicht genug zu essen hat.
Ich hatte schon öfter dürftige Zeiten. Damals habe ich mir einfach eine Tafel Schokolade gekauft, und war damit für weniger als 1,- DM eine Zeitlang satt. Nicht gerade das was ich mir für meine Kinder wünsche.
Ich bin zwar Nichtraucher, aber Autofahrer. Leider bringen mir 18 Cent im tank nicht wirklich was.
:seufz:
Ratlos
gazelleklaus
07.01.2006, 13:58
Servus, :kotz:
ja so ist das wohl in unserem (A)SOZIAL -Staat. Ich sag´s nicht gerne und laut, aber wer dann keine Möglichkeit hat andere "Ein.....e" zu erzielen der muß sich doch schon mal langsam den Baum raussuchen mit dem er sich erschiesst.
Ich erwarte eigentlich schon ungeduldig, daß wir hier in Deutschland uns mal solche Eigenarten wie Franzosen, Italiener... aneignen und nicht alles hinnehmen, was unsere oberste Schuldenverwaltung alles beschließt und verabschiedet.
Meine persönliche Meinung !!! :evil:
Ade
Filmsammler
29.05.2006, 17:24
Ironischer Beitrag
Das mit den Regelsätzen ist doch viel zu aufwendig, wenn man dazu noch die Kosten der Arbeitsbetreuer nimmt.....
Folgendes wäre doch viel einfacher : Wer arbeitslos wird, muß sich in einem zentralen Sammellager einfinden (Schlafsack selber mitbringen). Einmal am Tag wird über Lautsprecher die Zeitung vorgelesen. Abends gibt es ein Gemeinschaftsbad mit abschliessender Kaltwasserdusche aus dem Feuerwehrschlauch (ist gesund). Essen wird selbst angebaut, bis zur ersten Ernte werden alle Abfallcontainer aus den Supermärkten und Restaurants beschlagnahmt.
Monatlich findet vor einem Arzt eine allgemeine Körperschau statt.
Die ehemaligen Arbeitsvermittler werden als Wachleute eingesetzt und unterbinden den lagerinternen Schwarzhandel.
Arbeitgeber können sich am Tor melden und morgens auf dem Appellplatz Arbeitskräfte, die nach Berufsgruppen zusammenstehen
gazelleklaus
29.05.2006, 19:06
:D
Wie hieß doch diese Serie mit "Paul Hogan"........
Filmsammler
30.05.2006, 00:23
weiß nicht,- oder meinst Du die Kinoreihe mit dem Arbeitslosen, der in Australien in der Kneipe rumhängt, von seinen Heldentaten erzählt und dann nach New York eingeladen wird ? Crocodile Hartzi war das glaube ich.
Grüsse in die Pfalz
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