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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amt hat zu viel gezahlt


Longbow
23.05.2007, 17:58
und will jetzt 1200€ von mir.
Heute kam mir ein schöner Brief ins Haus geflattert das ich doch bitte das seit November 06 gezahlte alg zurückzahlen soll.
Ich habe damals noch während meiner Sperrzeit einen neuen Job gefunden und dem Amt dieses auch umgehend mitgeteielt.
Dann kam plötzlich ab November jeden Monat das Arbeitslosengeld.
Ich habe das natürlich erst ma nicht gemeldeldet. :patsch:
in dem Breif steht doch tatsächlich das der Betrag in einer Überweisung zu zahlen sei, was mich ein wenig verwundert da das Amt auch nicht für ein Jahr im vorraus/nachwirkend zahlt.

Ich habe durch ein paar kontakte einige Bekannte die im öffentlichen Dienst arbeiten darunter auch jemanden direkt bei der arge. Dieser jemand meinte zu mir ich könnte immer in Raten zahlen und unter umständen müsste ich sogar gar nichts zurückzahlen da dieser Fehler eindeutig auf die arge zurück zu führen sei.

Kann mir jemand vllt noch einen guten rat geben wie mit dieser Situation umgehen soll ich fühl mich total depri deswegen. Ich verdiene im Moment 192€ im monat ohne jeglich Stütze (ich wohne noch bei meinen Eltern)
und weis nicht wie das abbezahlen soll. Ich hab mal durchgerechnet und bei 50€/Monat sind das ma locker zwei Jahre die daran zu knabern habe:(.

mfg Longbow

StephanK
23.05.2007, 19:29
:welcome: Longbow,
es war allerdings keine Meisterleistung, das mit der Fehlzahlung einfach so schleifen zu lassen, aber dennoch kann man nicht mehr von Dir verlangen, als Du leisten kannst - und das ist derzeit wohl nichts, weil Dein Einkommen anscheinend weit unter der Pfändungsfreigrenze liegt.

Kurzum: 'nem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

Das ist allerdings trotzdem kein Grund, sich entspannt zurückzulehnen, denn sobald Du wieder einigermaßen "flüssig" bist, wird man auf die noch offene Forderung zurückkommen. Darauf solltest Du also gefasst sein.

Longbow
23.05.2007, 20:49
Kannst du mir da einen Verweis zu was rechtlichem geben damit ich mir das mit der Pfändunggrenze mal genauer ansehen kann. Das wär echt super wenn ich wenigstens jetzt noch nichht zahlen bräuchte weil mit meinem Einkommen ist das mal reichlich schwer:(

edit: wird das mit der Pfändungsgrenze bundesweit oder auf Landesebene geregelt? btw ich komme aus Brandenburg

edit2: ich hab was zu den pfändungsgrenzen gefunden undzwar hier (http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html)
was ich mich jetzt frage ist das mein konto zwar nicht gepfändet
werden kann, ich aber troztdem zurückzahlen muss richtig? Und was
muss ich machen wenn dann der Forderungsbescheid ins Haus flattert?
Widerspruch einlegen, weil ich nicht zahlen KANN (ich will ja :))?

StephanK
23.05.2007, 21:22
Die (bundeseinheitliche) Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen hast Du ja schon selbst herausgefunden. Falls Du Ersparnisse hast müsstest Du diese natürlich zur Begleichung der Forderung einsetzen, aber ich fürchte, Du hast keine.

Pfändung ist eine Vollstreckungsmaßnahme, die überhaupt erst dann zum Einsatz kommt, wenn man nicht freiwillig zahlt. Logisch geht ihr also erst mal eine Zahlungsaufforderung "im Guten" voraus.

Wenn diese kommt, ist das der richtige Zeitpunkt, Deine Einkommens- und Vermögenslage zu schildern und zu erklären, dass es Dir zwar nicht am Willen, aber an den finanziellen Möglichkeiten der Rückzahlung fehlt und auch Vollstreckungsmaßnahmen derzeit in's Leere gehen würden. Deswegen wäre eine Stundung für alle Beteiligten die sinnvolle, weil realistische und den Verwaltungsaufwand minimierende Alternative. So ungefähr könntest Du das schreiben. Das muss nicht in Form eines Widerspruchs geschehen, weil Du Dich ja in der Sache wohl nicht gegen die Rückzahlungsforderung wehren willst.

Longbow
23.05.2007, 21:46
Also dein Rat hat mir schon super geholfen meine Nerven abzukühlen, aber was bitte ist Stundung:confused:
Ich hatte noch nie irgendwo Schulden und von daher bin ich auch nicht mit dem "Slang" vertraut :)

btw wie sieht das mit Sachwerten aus? Ich habe ein Auto und nen ziemlich teuren PC (würde ich heute als Jungendsünde bezeichnen mir nen Rechner für über 2000€ zu bauen)
Mein Chef meinte das das Amt mir unmöglich mein Auto pfänden könnte, weil ich damit ja schon zur Arbeit muss. Hier aufm Land fahrn kaum oder gar keine Buse geschweige eine Bahn und ich damit ja auch immer unterwegs bin zu Kunden. Ich bin also auf ein Auto angewiesen. Kann mir das gepfändet werden?

StephanK
24.05.2007, 08:00
Stundung: schau bitte im online-Lexikon wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Stundung) nach.

Ein beruflich benötigter PKW, der keine Luxuskarosse ist, kann nicht gepfändet werden. Bei PCs bin ich mir nicht sicher. Dem Gerichtsvollzieher geht's aber allein darum, wieviel Geld durch eine Versteigerung zu erzielen wäre - und angesichts der meiner Meinung nach niedrigen Preise auf dem Markt für Gebraucht-PCs wäre das wohl kein besonders interessantes Objekt einer denkbaren Pfändung.

Longbow
24.05.2007, 08:21
Man da hab ich ja glück gehabt mit dem Auto :). Ich fahr nen 12 Jahre alte Corsa hehe