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Lurch
07.03.2006, 10:53
hallo zusammen

ich brauche mal eure hilfe !

ich habe am donnerstag einen termin bei der arge in göppingen, und ich brauche ein paar rechtsgültige gesetzte über das thema eheähnliche gemeinschaft.

mein fall ist so :

ich habe im september ein frau im internet kennen und lieben gelernt, wir wohnen aber leider 150 km weit auseinander, jetzt muss ich weil meine wohnung laut arge zu teuer ist mir ne neue wohnung suchen, was auch nicht wild ist, da ich am 15.4 wegen eigenbedarf eh raus muss. da meine freundin auch nach einer neuen wohnung sucht, haben wir uns entschlossen zusammen zu ziehen. also habe ich gestern halt in göppingen angerufen was ich genau machen muss, wegen erlaubnis in die neue wohnung und so, sie meinte da die neue wohnung sehr billig ist sei das kein problem, muss halt nen antrag stellen. dann ging es aber darum ob ich da alleine wohne oder nicht, ich sagte das ich mit meiner freundin zusammen ziehen will, worauf sie gleich fragte ob wir in einem bett schlafen, oder ob ich ein eigenes bett habe, und da ich nicht lügen wollte, habe ich gesagt das wir in einem bett schlafen werden. ja und in ihren augen ist das dann eine eheähnliche gemeinschaft ! egal wie lange wir zusammen wohnen, oder das wir keine kinder haben, und auch kein gemeinsammes konto, meine freundin sagt auch ganz klar das sie es nicht einsieht für mich aufzukommen, und sich weigern wird ihre daten preis zu geben. ich habe ihr dann von gesetzen erzählt die das gegenteil behaupten, und das ich sehr viel im internet gelesen habe die das beneinen. ja und jetzt sagte sie zu mir ich soll die gesetzte zum termin mitbringen, und ihr das beweisen das es richterliche beschlüsse gibt !

ich habe nur das gesetz vom landessozialgericht berlin-brandenburg in potsdam und das vom sozialgericht düsseldorf vom 30.09.2005

gibt es da noch mehr von ?

wenn ja würde ich mich über links freuen, denn wenn ich sie nicht überzeugen kann, wird das mit mir und meiner freundin nichts werden :(


mit freundlichen grüßen

lurch

GofX
07.03.2006, 10:59
Ganz aktuell vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen:

:arrow: Eheähnl. Gemeinschaft meist erst nach 3jährigem Zusammenlebe (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=60798)

Ein "Gesetz" ist es jedoch noch nicht. Noch darf sich Jeder sein Recht selbst einklagen.

Lurch
07.03.2006, 11:38
dankeschön :)

bin schon am ausdrucken !

schön wäre ein beschluss wo es darum geht ob auch das in einem bett schlafen schon ne eheähnliche gemeinschaft ist, den das ist leider der hauptgrund für die annahme der arge.

mfg

lurch

StephanK
07.03.2006, 12:43
schön wäre ein beschluss wo es darum geht ob auch das in einem bett schlafen schon ne eheähnliche gemeinschaft ist, den das ist leider der hauptgrund für die annahme der arge.Ich kenne keinen, weil die Gerichte sich mit solchen Schlafzimmergeschichten nicht aufhalten - und zwar zurecht. Für die Frage, ob eine Gemeinschaft eheähnlich ist, spielt es nämlich keine Rolle, ob zwischen den Beteiligten sexuelle Beziehungen bestehen oder nicht. Es geht zwar schon um die Verbundenheit miteinander und die Frage, ob bzw. in wieweit sie auch finanzielles Füreinander-Einstehen betrifft, aber dafür ist eine sexuelle Gemeinschaft kein taugliches Indiz. Auch das gehört im übrigen zur Ehe-Ähnlichkeit, denn bei Ehepaaren kräht danach auch kein Hahn, ob sie nun ... oder nicht (mehr).
Der ARGE sollte mal deutlich gemacht werden, dass sie da nach höchst privaten Dingen fragt, die für ihr Erkenntnisinteresse ohne Relevanz sind.

Betroffener
07.03.2006, 13:37
Zusätzlich gibt es immer noch die zwar schon etwas älteren Beschlüsse des BVerfG, die im Tenor ausdrücken:

Wenn der unterstützende Partner, diese Unterstützung nicht mehr leisten kann oder will (egal aus welchem Grund - die einfache Willenserklärung reicht), endet die Bedarfsgemeinschaft (oder wird nicht wirksam).

Nach dem BGB gibt es keine gegenseitige Unterhaltspflicht zwischen unverheirateten - also kann eigentlich auch die Hartz IV Gesetzgebeung sich daran nicht vorbei mogeln - was sie aber schlicht doch tut.
Und damit auch die Beschlüsse des BVerfG düpiert.

Insofern halte ich auch die "Fristenlösungen" einiger Sozialgerichte für einigermassen deplaziert, weil hier nur Kompromisse versucht werden, die aber die tatsächliche Rechtslage nach wie vor verdrehen.

Recht haben und Recht bekommen, sind leider zwei ganz verschiedene Paar Schuhe - vor allem, wenn man kein Geld hat und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist.