Lurch
07.03.2006, 10:53
hallo zusammen
ich brauche mal eure hilfe !
ich habe am donnerstag einen termin bei der arge in göppingen, und ich brauche ein paar rechtsgültige gesetzte über das thema eheähnliche gemeinschaft.
mein fall ist so :
ich habe im september ein frau im internet kennen und lieben gelernt, wir wohnen aber leider 150 km weit auseinander, jetzt muss ich weil meine wohnung laut arge zu teuer ist mir ne neue wohnung suchen, was auch nicht wild ist, da ich am 15.4 wegen eigenbedarf eh raus muss. da meine freundin auch nach einer neuen wohnung sucht, haben wir uns entschlossen zusammen zu ziehen. also habe ich gestern halt in göppingen angerufen was ich genau machen muss, wegen erlaubnis in die neue wohnung und so, sie meinte da die neue wohnung sehr billig ist sei das kein problem, muss halt nen antrag stellen. dann ging es aber darum ob ich da alleine wohne oder nicht, ich sagte das ich mit meiner freundin zusammen ziehen will, worauf sie gleich fragte ob wir in einem bett schlafen, oder ob ich ein eigenes bett habe, und da ich nicht lügen wollte, habe ich gesagt das wir in einem bett schlafen werden. ja und in ihren augen ist das dann eine eheähnliche gemeinschaft ! egal wie lange wir zusammen wohnen, oder das wir keine kinder haben, und auch kein gemeinsammes konto, meine freundin sagt auch ganz klar das sie es nicht einsieht für mich aufzukommen, und sich weigern wird ihre daten preis zu geben. ich habe ihr dann von gesetzen erzählt die das gegenteil behaupten, und das ich sehr viel im internet gelesen habe die das beneinen. ja und jetzt sagte sie zu mir ich soll die gesetzte zum termin mitbringen, und ihr das beweisen das es richterliche beschlüsse gibt !
ich habe nur das gesetz vom landessozialgericht berlin-brandenburg in potsdam und das vom sozialgericht düsseldorf vom 30.09.2005
gibt es da noch mehr von ?
wenn ja würde ich mich über links freuen, denn wenn ich sie nicht überzeugen kann, wird das mit mir und meiner freundin nichts werden :(
mit freundlichen grüßen
lurch
ich brauche mal eure hilfe !
ich habe am donnerstag einen termin bei der arge in göppingen, und ich brauche ein paar rechtsgültige gesetzte über das thema eheähnliche gemeinschaft.
mein fall ist so :
ich habe im september ein frau im internet kennen und lieben gelernt, wir wohnen aber leider 150 km weit auseinander, jetzt muss ich weil meine wohnung laut arge zu teuer ist mir ne neue wohnung suchen, was auch nicht wild ist, da ich am 15.4 wegen eigenbedarf eh raus muss. da meine freundin auch nach einer neuen wohnung sucht, haben wir uns entschlossen zusammen zu ziehen. also habe ich gestern halt in göppingen angerufen was ich genau machen muss, wegen erlaubnis in die neue wohnung und so, sie meinte da die neue wohnung sehr billig ist sei das kein problem, muss halt nen antrag stellen. dann ging es aber darum ob ich da alleine wohne oder nicht, ich sagte das ich mit meiner freundin zusammen ziehen will, worauf sie gleich fragte ob wir in einem bett schlafen, oder ob ich ein eigenes bett habe, und da ich nicht lügen wollte, habe ich gesagt das wir in einem bett schlafen werden. ja und in ihren augen ist das dann eine eheähnliche gemeinschaft ! egal wie lange wir zusammen wohnen, oder das wir keine kinder haben, und auch kein gemeinsammes konto, meine freundin sagt auch ganz klar das sie es nicht einsieht für mich aufzukommen, und sich weigern wird ihre daten preis zu geben. ich habe ihr dann von gesetzen erzählt die das gegenteil behaupten, und das ich sehr viel im internet gelesen habe die das beneinen. ja und jetzt sagte sie zu mir ich soll die gesetzte zum termin mitbringen, und ihr das beweisen das es richterliche beschlüsse gibt !
ich habe nur das gesetz vom landessozialgericht berlin-brandenburg in potsdam und das vom sozialgericht düsseldorf vom 30.09.2005
gibt es da noch mehr von ?
wenn ja würde ich mich über links freuen, denn wenn ich sie nicht überzeugen kann, wird das mit mir und meiner freundin nichts werden :(
mit freundlichen grüßen
lurch