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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II und Urlaub


Betroffener
09.05.2005, 22:17
Die Urlaubszeit steht so langsam bevor und bei einigen - egal ob aus eigener Kraft oder mit Hilfe von anderen - steht vielleicht auch eine längere "Ortsabwesenheit" laut Sprachgebrauch der Arbeitsagentur vor der Tür. Wie immer, sollten derartige Meldungen auf einer Kopie gegengezeichnet werden für den Fall der Fälle. Das spart späteren Stress ein. Hierzu habe ich folgende Informationen gefunden:
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Urlaub? Wenn es der "Fallmanager" erlaubt ...

MDR Meldung vom 08.02.05 (http://www.mdr.de/nachrichten/reformen/1809508.html)

Ein Gerücht machte die Runde: ALG-II-Empfänger dürften nicht im Ausland Urlaub machen. Das stimmt nicht. Ob es jedoch überhaupt freie Tage gibt, entscheidet der Betreuer bei der Agentur für Arbeit.

Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Urlaub. Sie können aber bis zu drei Wochen im Jahr verreisen, wenn es ihr "Fallmanager" genehmigt. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Frage der PDS-Bundestagsabgeordneten Gesine Lötzsch hervor.

Ausruhen: Auch für ALG-II-Empfänger nicht ausgeschlossen
Staatssekretär Gerd Andres wies darauf hin, dass die Betroffenen für die Arbeitsagentur an jedem Werktag persönlich am Wohnort erreichbar sein müssten. In der Eingliederungsvereinbarung mit der Arbeitsagentur verpflichte sich jeder ALG-II-Empfänger, nur nach Absprache und mit Zustimmung seines "Fallmanagers" zu verreisen. Die Genehmigung werde nur erteilt, wenn der Urlaub die berufliche Wiedereingliederung nicht beeinträchtige. Bei unerlaubten Reisen drohen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II.

Wie die Landesarbeitsagentur Sachsen mitteilte, entspricht die Regelung der in der früheren Arbeitslosenhilfe. Keine Änderung gebe es auch bei Arbeitslosen ab 58 Jahren, die sich nicht mehr vermitteln lassen wollen. Sie könnten wie bisher maximal 17 Wochen im Jahr wegfahren.

Zwei Ausnahmen
Zwei Gruppen der ALG-II-Empfänger haben Anspruch auf Urlaub:

Erwerbstätige, die mehr als 400 Euro im Monat verdienen und somit einen Job mit Sozialversicherungspflicht ausüben.
Ein-Euro-Jobber: Ihnen stehen nach dem Bundesurlaubsgesetz im Jahr mindestens 24 Urlaubstage zu, wobei aber auch die Sonnabende mitzählen. In dieser Zeit erhalten sie nur das übliche Arbeitslosengeld II. Die so genannte Mehraufwandsentschädigung für den Ein-Euro-Job entfällt, da nach Meinung des Bundeswirtschaftsministeriums "tatsächlich kein Mehraufwand" entsteht.
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"Steht mir als Alg-II-Empfänger Urlaub zu?"

Leipziger Volkszeitung vom 12.04.05 (http://www.lvz-online.de/lvz-heute/163045.html)

Die OAZ reicht die Frage einer Oschatzerin zum Thema Hartz IV und Arbeitslosengeld (Alg) II zur Beantwortung an Experten weiter.

Eine Oschatzerin möchte wissen: "Ich beziehe Alg II und möchte demnächst ein paar Tage zu meiner Mutter verreisen. Steht mir als Alg-II-Empfänger Urlaub zu - und wer genehmigt den Urlaub?"

Dazu antwortet Volkmar Beier von der Arbeitsagentur Oschatz: "Während des Bezuges von Arbeitslosengeld I kann man sich für maximal drei Wochen im Jahr außerhalb seines Wohnortes aufhalten. Während des Bezuges von Arbeitslosengeld II wird einzelfallbezogen entschieden. In der Regel gelten auch hier die drei Wochen. In jedem Falle muss die Ortsabwesenheit - auch ein verlängertes Wochenende - dem Arbeitsvermittler vorher mitgeteilt werden - am besten telefonisch oder persönlich. Sofern nicht eine mögliche Arbeitsaufnahme, Vorstellungsgespräch, Trainingsmaßnahme und ähnliches in diesen Zeitraum fallen, steht der Ortsabwesenheit nichts entgegen.
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Urlaub für Arbeitslose - Agentur für Arbeit macht auf gesetzliche Regelungen aufmerksam




Urlaubszeit - Reisezeit. Viele Bürger/innen im Märkischen Kreis stehen schon in den Startlöchern zum Tripp in die Osterferien. Eigentlich könnte es schon losgehen. Aber gilt das ohne weiteres auch für Arbeitslose? Die Frage taucht stets vor dem Beginn der Ferienzeit auf. Auch bei Stellen Suchenden, die bei der Agentur für Arbeit registriert sind.

"Darf ich beispielsweise meinen Urlaub antreten, wenn ich diesen lange vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit gebucht hatte? Muss nicht sogar die Reise storniert werden, weil doch die Abwesenheit der Pflicht jedes Erwerbslosen zuwider läuft, im eigenen Interesse möglichst am Wohnort erreichbar sein zu müssen, um der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen?

Helmut Simon, für den Leistungsbereich bei der Agentur für Arbeit Iserlohn verantwortlich, stellt klar: „Einen Rechtsanspruch auf Urlaub gibt es für Arbeitslose in der Tat nicht. Die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes greifen nämlich nicht für diesen Personenkreis.“ Sehr wohl könne aber die Agentur für Arbeit einer Urlaubsreise bis zu drei Wochen zustimmen. Voraussetzung: während der Abwesenheit steht aller Voraussicht nach kein neuer Job in Aussicht.

Simon betont zwar den grundsätzlichen Ausnahmecharakter vor allem bei günstigen Vermittlungsaussichten, bemerkt aber: " Ist dem Urlaubsantrag statt gegeben worden, bekommt der arbeitslose Leistungsempfänger bis zu maximal drei Wochen sein Arbeitslosengeld weiter gezahlt."

Doch wie sieht es aus, wenn Arbeitslose – oft betrifft es ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – längere Urlaubszeiten meist in ihre Heimatländer antreten möchten, weil sich für sie eine so weite Reise für drei Wochen nicht lohnt? Simon: „Leistungsrechtlich auch kein Problem, wenn die Urlaubszeit nicht länger als sechs Wochen dauert. Allerdings werden dann ab der vierten Woche keine Leistungen mehr gezahlt.“

Empfindliche finanzielle Einbußen drohen, wenn ein arbeitsloser Leistungsbezieher von vornherein vorhat, länger als sechs Wochen zu verreisen. In solch einem Fall unterstellt die Agentur für Arbeit dann für den gesamten Zeitraum, also auch für die ersten drei Wochen, „fehlende Verfügbarkeit“ mit der Folge, das dann für den gesamten Zeitraum des Urlaubs kein Geld gezahlt wird.

Grundsätzlich raten die Experten der Agentur für Arbeit allen Arbeitslosen mit Reiseplänen, auch solchen, die ihre Urlaubsreise schon zu Zeiten gebucht hatten, als sie noch in Arbeit waren: Setzen Sie sich bitte vor Antritt des Urlaubs persönlich mit ihrem/ihrer zuständigen Arbeitsvermittler/in in Verbindung und holen Sie sich dessen/deren Zustimmung ein! Wer nämlich seine Ferienreise ohne dieses Einverständnis der Agentur für Arbeit antritt, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer der Abwesenheit. Bereits gezahlte Leistungen müssen dann zurück erstattet werden und für die Dauer der nicht gemeldeten Abwesenheit besteht kein Krankenversicherungsschutz.

Ein vermeintlich günstiger Urlaub an sonnigen Gestaden kann sich dann im nachhinein als höchst teures Vergnügen erweisen.

Nachtrag vom 11.05.05:
Zur Kenntnis und allgemeinen Vertiefung, das es so sein kann, aber nicht immer so sein muss, wie oben beschrieben, da es offensichtlich auch auf den regionalen Träger ankommt - weil eine wirkliche Regelung nicht eingebaut wurde ins Gesetz.

Autor: Herbert Masslau (24. Juni 2004)

Arbeitslosengeld II und – kein Urlaub
Mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 und der damit verbundenen Versozialhilferisierung der Betroffenen stellt sich berechtigt die Frage: Wie steht es denn in Zukunft mit dem Familienurlaub?

Arbeitslosengeld II und – kein Urlaub (http://www.herbertmasslau.de/pageID_1371267.html)[/url]

widerspruch
18.05.2005, 09:57
Maximal drei Wochen Urlaub für Arbeitslose

Nach dem Arbeitsförderungsgesetz haben Arbeitslose keinen Anspruch auf mehr als drei Wochen Urlaub im Jahr. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts verstößt diese gesetzliche Regelung auch nicht gegen das Bundesurlaubsgesetz, das Arbeitnehmern 24 Tage Mindesturlaub zugesteht.

Ein Arbeitsloser, der mehr als drei Wochen Urlaub im laufenden Jahr nimmt, riskiert daher für die restliche Zeit seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren, weil er für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar ist.

Urteil des BSG: B 11 AL 109/99 R

NJW Heft 38/2000, Seite LVIII
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ur20p00017.htm

Info: Das BSG versendet Urteile per E-Mail für 2,50 Euro.
einfach unter Angabe des Aktenzeichens anfordern bei:

Bundessozialgericht
Versendestelle
34114 Kassel

Versand von Entscheidungen
E-Mail: versendestelle@bsg.bund.de
Anmerkung: Überarbeitet von Betroffener am 12.06.05

schnuben
15.08.2005, 14:22
Hallo!

Ich war für 10 Tage in Spanien Urlaub machen hab die Sache mit der Ortsabwesenheit aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht so richtig gewusst, weiß es jetzt ehrlich gesagt auch noch nicht so richtig! Es heißt immer überall als "Alg II" oder "Hartz IV" - Empfänger muss man die Ortsabwesenheit melden. In meinem Fall hatte ich zwar Alg II beantragt aber noch keine Leistungen erhalten und erhalte sie auch immer noch nicht, da mein Antrag abgelehnt wurde. Die Ablehnung spielt erstmal keine Rolle, vielmehr möchte ich wissen, ob ich die Ortsabwesenheit auch schon hätte melden müssen oder wirklich nur dann melden muss wenn ich Leistungen nach dem SGBII erhalte?

Danke für eure Antworten!

StephanK
15.08.2005, 14:40
In meinem Fall hatte ich zwar Alg II beantragt aber noch keine Leistungen erhalten und erhalte sie auch immer noch nicht, da mein Antrag abgelehnt wurde. Die Ablehnung spielt erstmal keine Rolle, vielmehr möchte ich wissen, ob ich die Ortsabwesenheit auch schon hätte melden müssen oder wirklich nur dann melden muss wenn ich Leistungen nach dem SGBII erhalte?Da kann man nur mit einem entschlossenen "Jein" antworten :?
Wenn Du im Leistungsbezug bist, musst Du die Ortsabwesenheit nicht nur melden, sondern vorher erlauben lassen, um keine Einbußen bei der Leistung wegen fehlender Verfügbarkeit zu erleiden, siehe den Abschnitt "Urlaub und ALG II" bei Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#47). Das gilt auch während eines noch laufenden Antragsverfahrens.
Wenn Du allerdings gegen die Ablehnung keinen Widerspruch eingelegt hast und die Widerspruchsfrist schon verstrichen ist, bist Du beim ALG II-Träger sowieso abgemeldet und auch nicht verpflichtet, Deine Abwesenheit zu melden.

soziales
05.09.2005, 14:38
bei uns im raume Kreis-Unna ist alles beim alten geblieben 21 Tage im Jahr.
MFG
Hans :engel:

StephanK
13.09.2005, 12:54
Zur Kenntnis und allgemeinen Vertiefung, das es so sein kann, aber nicht immer so sein muss, wie oben beschrieben, da es offensichtlich auch auf den regionalen Träger ankommt - weil eine wirkliche Regelung nicht eingebaut wurde ins Gesetz. Das ist der Punkt: Das SGB II enthält keine Regelung, und zwar anders als das SGB III überhaupt keine zur "Erreichbarkeit". Das entspricht der "Sozialhilferisierung", d.h. der Tendenz weg von formalen, aber eben auch verlässlichen Regelungen und hin zu Einzelfallentscheidungen nach Ermessen der sachbearbeitenden Person.
Deswegen ist von Gesetzes wegen kein Alg II-Empfänger verpflichtet, sich an seinem Wohnort aufzuhalten. Der Sanktionsmechanismus im SGB II ist anders und in § 31 (Wegfall oder Absenkung des Alg II) verankert. Interessanterweise setzen diese Sanktionen allerdings eine "Weigerung" voraus, was meiner Auffassung nach ein aktives Tun im Sinne eines ausdrücklichen Nein-Sagens voraussetzt; schlichtes Nicht- oder zu-spät-Reagieren, weil man verreist war und eine Mitteilung des Alg II-Trägers erst nach Wiederkehr zur Kenntnis genommen hat, ist keine "Weigerung".
Auch diese Frage wird wahrscheinlich erst die Rechtsprechung entscheiden müssen...

Milano
24.02.2006, 00:46
es ist sehr schwer, die erste Seite zu lesen, weil man wegen der langen URL weit nach rechts scrollen muß.

StephanK
24.02.2006, 09:36
Das liegt daran, dass hier auf der Seite einiges infolge von Hacker-Angriffen derzeit nicht so recht funktioniert. Sorry, aber unkomfortabel ist es für uns alle.

geradeaus
15.06.2006, 22:44
Das fehlt noch .einen Fallmanager um Genehmigung bitten.
Wo leben wir denn hier,das ich einen Fallmanager um Genehmigung
biiten soll;
Der kann mir den Buckel runterritschen,was glaubt der denn wer e ist?
Wird auch nur ein Cent abgezogen,gibts was auf die Mütze.
Das macht diverse "Gedankengänge" (falls vorhanden frei:)

Upsala
15.06.2006, 23:04
Sorry geradeaus!

Aber mit einem Arbeitgeber solltest du deinen Urlaub auch absprechen.

Milano
15.06.2006, 23:09
ich denke, es wird viel Wind um Nichts gemacht, denn meine Fallmanagerin erzählte mir, daß ich einen bezahlten Urlaub von maximal 3 Wochen nehmen kann.
Geht dieser darüber hinaus weg, wird dann die Leistung gekürzt, weil man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Diese Information habe ich von Ihr erhalten und ich habe Urlaub bzw.Heiratsurlaub in Thailand gemacht und meine ehemalige Frau wieder geheiratet.

geradeaus
15.06.2006, 23:13
Sorry geradeaus!

Aber mit einem Arbeitgeber solltest du deinen Urlaub auch absprechen.

Nur betrachte ich einen ALG Fallmanager nicht als Arbeitgeber,zumal
ich von dem auch noch nie ein normales Arbeitsangebot bekam und bestimmt in der Woche ,wo ich weggehe ,auch nicht bekomme.
Fallmanager sind für mich nur Aktenbearbeiter,sonst nichts.
Wenn es wirklich echte Vermittler wären,würde ich diese Leute als arbeitswillig (ihrem wirklichen Auftrag entsprechend) anerkennen.
Habe leider die Erfahrung machen müssen,das betreffend. Fallmanager(will nicht behaupten alle) ,überhaupt nicht interressiert ist,einem was zu vermitteln.
Das ist ihm viel zu viel Arbeit,mal wirklich was zu tun .Der sitzt nur rum ,guckt in sein PC (Das kann ich auch) .
Redet irgendwas von Paragrapfen und das wars.
Solche Leute kann ich nicht ernst nehmen,schon mal gar nicht als Arbeitgeber betrachten.

geradeaus
15.06.2006, 23:24
Sorry geradeaus!

Aber mit einem Arbeitgeber solltest du deinen Urlaub auch absprechen.

Nur betrachte ich einen ALG Fallmanager nicht als Arbeitgeber,zumal
ich von dem auch noch nie ein normales Arbeitsangebot bekam und bestimmt in der Woche ,wo ich weggehe ,auch nicht bekomme.
Fallmanager sind für mich nur Aktenbearbeiter,sonst nichts.
Wenn es wirklich echte Vermittler wären,würde ich diese Leute als arbeitswillig (ihrem wirklichen Auftrag entsprechend) anerkennen.
Habe leider die Erfahrung machen müssen,das betreffend. Fallmanager(will nicht behaupten alle) ,überhaupt nicht interressiert ist,einem was zu vermitteln.
Das ist ihm viel zu viel Arbeit,mal wirklich was zu tun .Der sitzt nur rum ,guckt in sein PC (Das kann ich auch) .
Redet irgendwas von Paragrapfen und das wars.
Solche Leute kann ich nicht ernst nehmen,schon mal gar nicht als Arbeitgeber betrachten.

Wollte noch nachschieben,das diese Ortsabwesenheitsmeldung in meinen Augen eh Unsinn ist,da mich eh keiner vermisst,es wohl noch nicht mal merken würde.
Es fragt beruflich ja doch keiner nach mir,gehöre mit 50 Jahren zu den Senioren.
Wer will einem da schon.Und ausgerechnet in den 2 Wochen Ortsabwesenheit.
Alles albern,unnützige Bürokratie getue. Papier und Zeitverschwendung.

Upsala
15.06.2006, 23:31
@geradeaus

Das mit dem „vermissen“ sehe ich genauso. Nur blöd wenn man gerade dann vermißt wird, und meist ist es so, wenn man den langersehnten Trip angeht.
8)

Milano
15.06.2006, 23:32
da kann ich Dir nur beipflichten und es ist großer Quatsch mit dieser Ortsabwesenheit und daß man angeblich nicht vermittelbar ist.
Ich habe auch die Erfahrung machen müssen, daß die auf dem Arbeitsamt nicht wirklich dran interessiert sind, Dich wieder in einen Job zu bringen und Du alleine gelassen wirst, wenn Du Dich wirklich um einen solchen bemühst und diesen doch nicht kriegst (Anwaltskosten usw.)
Auch das ständige Präsentsein auf dem Arbeitsamt nützt nichts und Du ärgerst Dich nur grün und blau, zu schade für das kurze Leben hier auf Erden.

Ich hätte jetzt fünf Jahre Urlaub machen können, denn in dieser Zeit ist ja nichts passiert und ich wurde nicht vermittelt, höchstens ABM für acht Monate und diese Kurse, wo man lernt, Bewerbungen zu schreiben und jeder Kurs macht es anders. Echt ätzend sowas.

geradeaus
15.06.2006, 23:42
@geradeaus

Das mit dem „vermissen“ sehe ich genauso. Nur blöd wenn man gerade dann vermißt wird, und meist ist es so, wenn man den langersehnten Trip angeht.
8)

Hallo stopido,
jetzt werde ich richtig abergläubisch.
Bin mal gespannt,wie die Angebote nur so auf mich zufliegen werden,wenn ich mal 2 Wochen abhaue.
:D :D

geradeaus
15.06.2006, 23:49
da kann ich Dir nur beipflichten und es ist großer Quatsch mit dieser Ortsabwesenheit und daß man angeblich nicht vermittelbar ist.
Ich habe auch die Erfahrung machen müssen, daß die auf dem Arbeitsamt nicht wirklich dran interessiert sind, Dich wieder in einen Job zu bringen und Du alleine gelassen wirst, wenn Du Dich wirklich um einen solchen bemühst und diesen doch nicht kriegst (Anwaltskosten usw.)
Auch das ständige Präsentsein auf dem Arbeitsamt nützt nichts und Du ärgerst Dich nur grün und blau, zu schade für das kurze Leben hier auf Erden.

Ich hätte jetzt fünf Jahre Urlaub machen können, denn in dieser Zeit ist ja nichts passiert und ich wurde nicht vermittelt, höchstens ABM für acht Monate und diese Kurse, wo man lernt, Bewerbungen zu schreiben und jeder Kurs macht es anders. Echt ätzend sowas.


Hallo Milano,

genau so isses,man kann das ganze Treiben und Gehabe seitens des Amtes und deren Gesetzgeber nicht für voll nehmen.
Die Bürokraten beschaftigen sich im überhohem Maase mit sich selbst
und unnützen Dingen,es werden akribisch Paragrafen studiert,
kontrolliert ,unnütze ,Alibi 1 Euro Jobs verteilt,das die Statistik stimmt ,statt sich mal intensiv um Arbeitgeber zu kümmern ,in Verhandlung mit denen zu gehen und für Ihre "Kunden" was effektives
rauszuholen.
Dafür werden doch diese Arge Vermittler bezahlt oder nicht?!

kaetzchen224
23.06.2006, 09:18
Wir wollen im August für ein paar Tage genau von Freitag bis Montag in meine Heimatstadt fahren , muss man jetzt vorher zu deiner AA stelle gehn und fragen ob man darf.....das ist doch ein Witz......genau das das AA bei einem Anrufen darf um zuprüfen das du ja zu hause bist....in meinen Augen ist das ein einschnitt ins Privatleben und ich fühl mich beobachtet und verkohlt .....bodenlose Frechheit
Frag mich nur wie lange sich das der deutsche noch gefallen lässt
in diesen Dingen muss Ost und West zusammenhalten , denn nur gemeinsam kann man was bewegen

Silke
:wut:

geradeaus
23.06.2006, 15:04
Hallo Kaetzchen,
habe bei der ArGe 1 Woche "Ortsabwesenheit " Beantragt.
Es wurde ein grosse Antrag mit viel Scheibkram drin,seitens des Arge Servise ausgefüllt.
Ich nehme das,wie schon erwähnt,inzwischen nicht mehr für voll.
Als wenn man ausgerechnet in der Woche das grosse Angebot bekäme.
Einige Leute bei der Arge sind zum grossen Teil auf Steuerkosten nur mit sich selbst beschäftigt. Statt ihrer eigendlichen Arbeit nachzu kommen,
versinken Sie in Anträgen. (Urlaub /Ortsabwesenh.)
Und gängeln die Leute. Eigentlich müsste man die ganze Meute einschliesslich ihrer "geistigen Urheber"(die insbesondere) wegen unverhältnismässigem Belästigung und Verletzung der Privatspäre, anzeigen. Nichts anderes ist das alles.
Schlimmer wie bei der Stasi.Oder ist die heimlich doch noch aktiv bei der Arge??
Die können ja auch nicht so mir nichts dir nichts verschwunden sein?!
Und der grosse Sinneswandel ist bestimmt nicht eingetreten.

Für voll und ernst kann ich schon vieles nicht mehr nehmen.
Wenn die ARGe zu lustig auftritt,nehm gleich einen Fachanwalt.
Ja nichts gefallen lassen.

kaetzchen224
23.06.2006, 15:11
Da hast du recht.....ich hab ja die Stasizeit aktiv miterlebt und wir wurden ausspioniert (beweiss Stasiakte) und da meine Eltern aus Solingen stammen war ich und meine Geschwister selbst davon betroffen. Aber damals wusste es angeblich keiner jetzt wird es ja Vorangekündigt.
auch egal , aber von Frau Merkel und ihrem Verein bin ich enttäuscht .....nee es ist schlimm geworden
Silke

jack
18.07.2006, 09:52
Ich habe auch die Erfahrung machen müssen, daß die auf dem Arbeitsamt nicht wirklich dran interessiert sind
Das stimmt.
Andere Erfahrung: die sind interessiert das Geld aus
der Tasche irgendwie rauszuziehen. Paragraphe
gibts genügend! Es gibt für uns, arbeitslose sog.
Mitwirkungspflicht... die haben aber keine Pflichten!!!
Seit April bekomme ich das Geld immer mit ca.3-wöchige
Verspätung. Und das zu erreichen muss ich sogar kämpfen.
Eh... ich habe nase voll.... :wut:
Schönen Tag noch!
jack

blüte
29.08.2006, 11:29
Mal eine frage wegen Urlaub, hat man Gesetzlich auch einen Anspruch drauf wenn man einen 1 € Job gemacht hat, und wird im Krankheitsfall weiter gezahlt?

Upsala
29.08.2006, 11:57
Servus Blüte!
Hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=77054&postdays=0&postorder=asc&start=45) findest du schon einige Informationen zum Thema 1-Euro Job und Urlaub.

blüte
29.08.2006, 16:55
Danke dir, hab nachgeschaut und damit kann ich schon was anfangen. :-)

thommy16
16.10.2006, 13:58
Bin seit kurzem Hartz IV Empfänger, allerdings dort als selbstständig registriert. Als ehemaliger Betreiber einer Golf-Übungsanlage habe ich auch öfter mal im Winter Aufträge im Ausland als Sportanimatuer angenommen. Jetzt kann ich mal wieder ganz kurzfristig (Mittwoch d. 18.10.) einen dieser "Jobs" (bei dem man nichts verdient, sondern nur gegen Kost und Logis arbeitet) in Andalusien antreten für 10 Tage (was mir in meiner Lage auch mal richtig gut tun würde).

Insofern ist weder ein richtiger Urlaub, noch ein richtiger Job. Meine Abwesenheit muß ich aber bestimmt trotzdem melden. Nur wie ? Reicht da eine schriftliche Mitteilung oder sollte ich noch schnell persönlich hingehen ?

Wer kann mir denn hier mal einen Rat geben bitte ?

Gruß an Alle

Die Ägypter
16.10.2006, 14:26
Natürlich musst du dich abmelden und zwar persönlich bei deinem Sachbearbeiter und.. du musst auch angeben, das du im Ausland bist und hier für diese Zeit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehst. Das kann u.U. bedeuten das dir für diesen Zeitraum der Regelsatz gekürzt wird, wenn dein Sachbearbeiter nicht zustimmt (was er nicht muss!). Im Prinzip ist es eine Hobby-Maßnahme - ohne jegliche weitere berufliche Aussicht... Zudem wenn du noch verpflegt wirst....

Ich würde es an deiner Stelle auch nicht mündlich durchsprechen, sondern als formlosen Antrag schriftlich abfassen und per Nachweis einreichen - oder aber du erstellst ein Schreiben:


Dem Antrag des Herrn................., BG-Nr................. vom.............

auf Ortsabwesenheit in der Zeit von.................. bis................... zum

Zwecke kurzfristiger Auslandsarbeit in .......................... stimme ich zu.

Datum _______________________

Unterschrift Sachbearbeiter und Stempel ArGE XYZ-Ort


Oder so ähnlich....