Gabi_67
24.05.2007, 11:14
Hallo zusammen,
nach langer Zeit bin ich mal wieder im Forum und wie soll es anders sein, ich brauche mal wieder Eure Hilfe.
Hatte gegen meinen ALGII-Bescheid Widerspruch eingelegt. Nach über einem Jahr kommt nun die Antwort darauf und ich denke mal, da ist wieder ein Haken dabei, nämlich.....:
Die sagen nicht, der Widerspruch wird anerkannt und erstatten mir einen Differenzbetrag, sondern....
sie ändern den ursprünglichen Bescheid, erstatten mir Geld zurück, beziehen meinen Widerspruch auf den neuen Bescheid und sagen, daß der Widerspruch unbegründet ist.
Soll mich weiter nicht stöhren, hab ja mein Geld bekommen (zwar nicht alles, aber da werde ich eh klagen).
Aufgefallen ist mir jedoch, daß eine Übernahme von Kosten gemäß §63 SGB X hierdurch abgelehnt wird.
Es handelt sich hierbei zwar um Verfahrenskosten, aber wer weis, ob ich noch einen Anwalt wegen der Klage brauche.
Auch stellt sich mir die Frage nach der Verzinsung des seit einem Jahr fehlenden Geldes und dem Geld, was noch fehlt.
Kann ich eine Verzinsung verlangen und wie verhält es sich mit dem oben beschriebenen Sachverhalt, daß sie einfach mal den Bescheid ändern und deshalb meinen Widerspruch als unbegründet zurückweisen?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.
nach langer Zeit bin ich mal wieder im Forum und wie soll es anders sein, ich brauche mal wieder Eure Hilfe.
Hatte gegen meinen ALGII-Bescheid Widerspruch eingelegt. Nach über einem Jahr kommt nun die Antwort darauf und ich denke mal, da ist wieder ein Haken dabei, nämlich.....:
Die sagen nicht, der Widerspruch wird anerkannt und erstatten mir einen Differenzbetrag, sondern....
sie ändern den ursprünglichen Bescheid, erstatten mir Geld zurück, beziehen meinen Widerspruch auf den neuen Bescheid und sagen, daß der Widerspruch unbegründet ist.
Soll mich weiter nicht stöhren, hab ja mein Geld bekommen (zwar nicht alles, aber da werde ich eh klagen).
Aufgefallen ist mir jedoch, daß eine Übernahme von Kosten gemäß §63 SGB X hierdurch abgelehnt wird.
Es handelt sich hierbei zwar um Verfahrenskosten, aber wer weis, ob ich noch einen Anwalt wegen der Klage brauche.
Auch stellt sich mir die Frage nach der Verzinsung des seit einem Jahr fehlenden Geldes und dem Geld, was noch fehlt.
Kann ich eine Verzinsung verlangen und wie verhält es sich mit dem oben beschriebenen Sachverhalt, daß sie einfach mal den Bescheid ändern und deshalb meinen Widerspruch als unbegründet zurückweisen?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.