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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KdU gestrichen wegen angeblicher Senatsrichtlinie


BetroffenerBLN
07.03.2006, 13:03
Ich habe soeben Post bekommen.
Man zahlt mir ab 1.4 keine Unterkunftskosten mehr, es sei denn, ich lege eine Genehmigung des Vermieters vor, aus der hervorgeht, daß mein Vermieter untervermieten darf.
Das Schreiben beinhaltet keinerlei § worauf man sich stützt, es ist kein Beschluß sondern nur ein einfaches Anschreiben mit der Formulierung:
"aufgrund der Richtlinien des Berliner Senats können die KdU nur dann gewährt werden,wenn diese Genehmigung vorliegt"

Weiß jemand , ob es in der Richtung irgendwas gibt ?

Betroffener
07.03.2006, 13:55
Schau mal hier:

KDU-Richtlinien bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/kdu&localparams=1&range=0,30)

Da gibt es für Berlin eine Ergänzung zur normalen KDU-Richtlinie von Berlin.

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07.03.2006, 14:17
Hallo zusammen,

hab das mal quergelesen, konnte aber sowas wie eine Pflicht des Vorlegens einer Untermietserlaubnis nicht erkennen.

- hab ich was übersehen?

MfG

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BetroffenerBLN
07.03.2006, 14:21
Hallo
Der Tip war ja gut!
Aber : Da steht nichts davon, daß vom Vermieter des Hautmieters eine Gehmigung zur Untervermietung vorliegen muß. Hab ich was übersehen ?
Da steht auch, daß 1 Person 360 Euro zustehen - ich bekomme 357 abzggl. 47 Euro Nebenkosten

Betroffener
09.03.2006, 10:49
Oops - ich meinte ein weiteres Dokument aus einem Rundschreiben

Rundschreiben I Nr.24/2005
Liegt unter dem Dateinamen SGBXII Richtlinien Berlin ebenfalls bei Tacheles und als Ergänzung zu verstehen ist. Interessanterweise ist hier ausdrücklich der auch schon woanders gefunden Hinweis drin, dass Mensch sich bei Umzug nich wohnlich verbessern dürfte und nur die alte Miethöhe weit bezahlt wird (auch wenn die neue Miete innerhalb des angemessenen Bereiches liegt).

Allerdings ist auch nichts von Untervermietung drin zu finden.

Hier sehe ich zwei Möglichkeiten:

1. Die Ämter sind gehalten, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit gegen Mißbrauch vorzubeugen und entsprechend zu prüfen. Das könnte der Hintergrund sein und würde schon mit den Richtlinien des Senates übereinstimmen.

2. Es gibt keine spezielle solche Verfügung und das ist alles an den Haaren herbeigezogen. Den entsprechenden Text zeigen lassen.
Oft macht sich jedes Amt eigene Regeln, die unter teilweise irrelevanten eigenen "Hausnummern" laufen - 99,9% der Antragsteller lassen sich damit abspeisen.

Also genau zeigen lassen, um was es geht und dies dann selber bewerten.

BetroffenerBLN
10.03.2006, 11:35
Hallo
Danke erstmal für den Textlink.
Ich habe bereits einen 2 -seitigen Widerspruch eingelegt, per Einschreiben - auch mit weiterer Post an den zuständigen Teamleiter.

Ich habe auf jeden Fall erwähnt, daß es keinerlei rechtliche Grundlage gibt, daß in der Senatsverordnung nichts dergleichen drinsteht, daß man sich doch bitte vorbehaltlos an meinen Vermieter wenden möge, ( das hab ich denen schon 2x mitgeteilt - bisher ergebnislos ) weiter , daß ich bei tatsächlicher Einstellung der KdU u.a. wegen Mißbrauch im Amt und wegen Nötigung die entsprechenden Schritte einleiten werde, da durch die Nichtzahlung der KdU Obdachlosigkeit provoziert und gleichzeitig die berufliche Integratin verhindert wird.

Schaun wir mal was passiert.

Es ist einfach unglaublich, daß es SB gibt, die versuchen die Landeskasse zu "schonen", um die Ausgaben zu beschönigen, dabei aber die Person an sich in die "Hartz 4 Schublade" ablegen - egal was passiert! Und wenn man noch soviel Berufsjahre hinter sich hat, und die Arbeitslosigkeit nicht gewollt ist! Ab in die gleiche Schublade, wie jemand, der noch nie einen Finger zur Arbeit gekrümmt hat!

Keine Zahlung der KdU - damit keine Unterkunft mehr - damit keine Bemühungen um Arbeit mehr möglich ( weil Wohnungssuche) somit Verstoß gegen die sog. Eingliederungsvereinbarung - unterm Strich : Einstellung der Leistungen

Damit hat man am Ende den 1 oder anderen wieder aus der Statistik raus.

Da frag ich mich manchmal wirklich, warum immer noch so wenige auf die Strasse gehen - ich bin doch mit Sicherheit kein Einzelfall - die Foren sind doch voll von solchen Fällen!

Und deshalb versuche ich zu kämpfen - seid Ihr es auch ?

Die Ägypter
10.03.2006, 12:18
Und wenn man noch soviel Berufsjahre hinter sich hat, und die Arbeitslosigkeit nicht gewollt ist! Ab in die gleiche Schublade, wie jemand, der noch nie einen Finger zur Arbeit gekrümmt hat!

Also bei solchen allgemeinen Aussagen zum sog. "besseren Arbeitslosen", bekomme ich persönlich Bauchkrämpfe, vor allem wenn ein paar Zeilen später dann wiederum an die Solidarität apelliert wird...

Ich finde es auch bei deinem vorliegenden Fall nicht entscheidend, wie lange jemand nun ohne Arbeit ist bzw. wieviele aktive Berufsjahre nun vorliegen - wenn jemand direkt nach der Ausbildung in diese ALG II-Situation käme - hätte er diese Behandlung auch nicht "verdient", darum geht es doch eigentlich, oder?

Was den Nachweis zur Erlaubnis zur Untervermietung angeht... denken wir doch einfach mal logisch - die Erlaubnis zur Untervermietung betr. Mietrecht und hat mit SGB-Obliegenheiten nichts zu tun - Entscheidend ist, ob die Miete geteilt wird.

Wenn die Aufforderungen zur Senkung der KDU schriftlich reinrauschen, ist eine mögliche Variante die Mietkosten zu senken, doch gerade das Teilen der Miete, respektive die Untervermietung - und nur in den seltensten Fällen darf ein Vermieter dies grundsätzlich verweigern (z.B. Wohnung zu klein) - alternativ bleibt ja auch immer noch der Zuzug in die Wohnung, also nachträglich als Mitmieter in den Mietvertrag aufgenommen zu werden. Wird beispielsweise eine Beziehung eingegangen, darf der Zuzug ebenfalls nicht verweigert werden.

Die ArGe hat die Pflicht zu prüfen, ob eine Wohngemeinschaft vorliegt und wie die Mietkosten aufgeteilt werden, alles andere ist m. M. nach unerheblich!

BetroffenerBLN
10.03.2006, 12:49
Deine persönliche Meinung, die ich auch akzeptiere.

Aber mal ehrlich - wenn sich viel mehr engagieren und nicht einfach resignieren würden, nur weil die "Hartz 4 Schublade" nun mal da ist, könnte man ggf viel mehr erreichen.
Da gehen bei Demonstrationen hier in Berlin knapp 5000 auf die Strasse - was wollen wir denn da erreichen ? Der Rest hat sich bereits damit abgefunden !? Wahrscheinlich nicht!

Einzelne , wie ich z.Bsp. kämpfen für ihr Recht - andere resignieren einfach nach dem Motto "Ich kann sowieso nix ändern, ist eben so".

In einigen Bundesländer z.Bsp Schleswig-Holstein, werden solche Dinge, wie oben beschrieben, garnicht erst zum Verwaltungsakt gemacht.

Forumadmin
10.03.2006, 12:53
KdU - Kosten der Unterkunft - (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_docman&task=cat_view&gid=103&Itemid=63) downloads hier im ALN Portal

Die Ägypter
10.03.2006, 12:59
Deine persönliche Meinung, die ich auch akzeptiere.

Aber mal ehrlich - wenn sich viel mehr engagieren und nicht einfach resignieren würden, nur weil die "Hartz 4 Schublade" nun mal da ist, könnte man ggf viel mehr erreichen.
Da gehen bei Demonstrationen hier in Berlin knapp 5000 auf die Strasse - was wollen wir denn da erreichen ? Der Rest hat sich bereits damit abgefunden !? Wahrscheinlich nicht!

Einzelne , wie ich z.Bsp. kämpfen für ihr Recht - andere resignieren einfach nach dem Motto "Ich kann sowieso nix ändern, ist eben so".

In einigen Bundesländer z.Bsp Schleswig-Holstein, werden solche Dinge, wie oben beschrieben, garnicht erst zum Verwaltungsakt gemacht.

Nun... nicht jeder hat die Möglichkeit an Demos teilzunehmen und die Anreise zu finanzieren - ich beispielsweise kann kaum mein 16 Monate altes Kind zu einer Demo/Kundgebung mitnehmen...

Jeder engagiert sich eben, wie es ihm möglich ist. Allerdings gebe ich dir insofern recht, dass viele resigniert haben bzw. ihre Rechte auch nicht genau kennen und/oder einfach nur Angst haben. Das muss man auch verstehen - über solche Foren wie dieses hier, wird allerdings auch eine Menge bewegt!!!