Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf ALG 1 bei Eigenkündigung in der Schwangerschaft
Hallo allerseits!
Hier mein Problem:
Bin schwanger und würde normalerweise am 1. Dezember in den Mutterschutz gehen.
Nun ist es aber so, dass mein Partner im Oktober sein Studium beenden wird und voraussichtlich irgendwo anders in der Republik Arbeit finden wird, da er extrem spezialisiert ist.
Meine Mutter rät mir schon ich solle noch bis 8 Wochen nach der Geburt hier wohnen bleiben, um meinen Arbeitgeber "auszunutzen".
Ausnutzen steht mir aber überhaupt nicht im Sinn, zumal ich sogar noch ein sehr schlechtes Gewissen habe, meinem Arbeitgeber demnächst zu beichten, dass ich schwanger bin, zumal ich erst Anfang Februar bei ihm angefangen habe zu arbeiten.
Also wäre mein Gedanke selbst wegen des anstehenden Umzugs in eine gemeinsame Wohnung mit meinem Partner zu kündigen.
Interessiert sich das Arbeitsamt dafür, dass eine Lebensgemeinschaft, gerade wenn ein Kind kommt auch gerne zusammen leben würde?
Weiß jemand über sowas Bescheid?
Freue mich über jede Resonanz.
LG
Jamie
Hallo Jamie,
also dem Arbeitsamt (oder auch AfA genannt) ist es egal ob du mit wem oder wo zusammenwohnst.
Ihnen ist eine eigenkündigung aber nicht egal... (ausnahme könnte es geben wenn dein Patner und du verheiratet sind)... es wird also wohl eine Sperrzeit beim ALG I von 12 Wochen nachsich ziehen wenn du kündigst...
Ich würde dir Empfehlen bis zum Beginn des Mutterschutzes durchzuhalten und dann erst umzuziehen, dann würde es besser hiermit aussehen.
Aber wart nochma andere Meinungen hierzu ab.
StephanK
24.05.2007, 21:21
Dass Du solche Skrupel hast und Deinen Arbeitgeber nicht "ausnutzen" willst, das ehrt Dich und zeigt - nebenbei bemerkt -, dass das Gerede, das man immer wieder hört ("lieber keine jungen Frauen einstellen, weil die den Mutterschutz gnadenlos ausreizen..."), Unsinn ist.
Aber fragi hat leider recht damit, dass Du eine Sperrzeit verpasst bekämest, wenn Du jetzt kündigst, weil Du Deinem Partner (der ja wohl auch der Vater ist) nachziehen willst. Unverheiratete Paare werden in dieser Hinsicht einfach schlechter behandelt als Verheiratete.
Das stellt sich erst dann anders dar, wenn Euer Kind auf der Welt ist und Ihr gemeinsam das Sorgerecht für es habt (das kann übrigens auch schon vor der Geburt geregelt werden), weil dann die räumliche Nähe zum Vater notwendig ist, damit auch er das Sorgerecht ausüben kann. Damit besteht ein "wichtiger Grund" für die Eigenkündigung.
Andererseits wäre ein Trennung für Euch vielleicht gerade in der Endphase der Schwangerschaft und in den ersten Lebenstagen Eures Kindes besonders hart. Diesen Punkt kann man aber nicht in Euro und Cent gegen den finanziellen Verlust durch eine Sperrzeit aufrechnen - bei dieser Entscheidung seit Ihr auf Euch selbst angewiesen. :?
Seebarsch
24.05.2007, 21:21
Nach den Weisungen der BA zu § 144 SGB III - Sperrzeit - liegt ein wichtiger Grund in diesem Fall nur vor, wenn es sich um eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft handelt.
Wenn hier kein anderer wichtiger Grund, z.B. gesundheitliche Gründe für die Arbeitsaufgabe vorliegt, wird es eine Sperrzeit von 12 Wochen geben.
Das kann besonders fatal werden, wenn die Sperrzeit in die Zeit des eigentlichen Mutterschaftsgeldes hereinreicht. Dann wird das Mutterschaftsgeld nämlich nicht gezahlt.
Ich würde hier wie Fragi eindeutig empfehlen, bis zur Geburt durchzuhalten und während des Elterngeldes Bzw. Erziehungsgeldes den Umzug vorzunehmen!
:)
Danke erstmal für Eure prompten und kompetenten Ratschläge :)
Tjaaa, hatte ja schon befürchtet, dass es nicht einfach werden würde.....
aber irgend ein Geld von meinem Arbeitgeber zu kassieren, wohlwissend dass ich eh nach dem Mutterschutz dort nicht mehr arbeiten werde geht mir gegen den Strich zumal ich ihm wahrscheinlich auch noch bis zur letzten Sekunde verheimlichen müßte, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr aufrecht erhalten bleibt.
Soweit ich informiert bin, ist diese Aufstockung des Krankenkassengeldes durch den Arbeitgeber zum früheren Gehalt eigentlich daran geknüpft, dass man die Beschäftigung nach dem Mutterschutz wieder aufnimmt, oder nicht?
@ Seebarsch:
Also eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit meinem Freund (und dem Vater des Kindes) würde das Problem lösen?
Wenn ich mit meinem "eingetragenen" Partner zusammenziehen wollte, dürfte ich kündigen und bekäme keine Sperre?
Ist das richtig?
Wenn ja, weiß jemand zufällig wie das funktioniert mit dieser Eintragung und an was das gegebenenfalls geknüpft ist?
Danke nochmal für Eure Hilfe! Dieses Forum erspart einem echt einiges wenn ich an die entnervende Hinterhertelefoniererei bei den Ämtern denke....
StephanK
24.05.2007, 22:11
Also eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit meinem Freund (und dem Vater des Kindes) würde das Problem lösen?
Wenn ich mit meinem "eingetragenen" Partner zusammenziehen wollte, dürfte ich kündigen und bekäme keine Sperre?
Ist das richtig?
Wenn ja, weiß jemand zufällig wie das funktioniert mit dieser Eintragung und an was das gegebenenfalls geknüpft ist?Nee, da bist Du auf 'ner falschen Fährte! :) Eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine - teilweise - der Ehe spiegelbildliche Einrichtung für mann-männliche und frau-frauliche Paare - also nix für Euch. - Ihr seit eine nichteheliche oder - anderer Ausdruck für's gleiche - eheähnliche Lebensgemeinschaft und eben nicht gesetzlich zum Zusammenleben verpflichtet.
Genau deswegen der Hinweis auf Kind und gemeinsames Sorgerecht, denn dadurch wird auch ohne Heiratsurkunde etwas ähnliches bewirkt wie bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern, nämlich eine Verpflichtung zum Zusammenleben - und damit eine Rechtfertigung für eine Kündigung.
Oh ahso ist das.......räusper....
naja also dann muß wohl zwangsgeheiratet werden oder wie?
Das ist ja echt mal saublöd dass einen der staat nötigt aus gänzlich unromantischen gründen zu heiraten........
naja wenn ich mehr weiß oder vielleicht auch noch weniger, dann melde ich mich die nächsten Wochen nochmal, werden wahrscheinlich nicht die letzten Fragen gewesen sein.....
:danke:
PS:Hab ich jetzt n NRW-Avatar oder was ist das fürn Dingen????Ich glaub et ja wohl nicht....
StephanK
24.05.2007, 23:12
Das ist ja echt mal saublöd dass einen der staat nötigt aus gänzlich unromantischen gründen zu heiraten........Was hat Ehe mit Romantik zu tun? :engel: Aber ich sollte nicht polemisch werden, sondern Dich mit dem Gedanken zu trösten versuchen, dass das bei sehr vielen Leuten so ist.
Eine Eheschließung hat natürlich weitreichende Folgen und sollte sorgfältig überlegt werden. Nur zur Vermeidung einer Sperrzeit sollte man nicht heiraten - allenfalls vielleicht die Verwirklichung eines bereits sowieso feststehenden Entschlusses vorziehen.
PS:Hab ich jetzt n NRW-Avatar oder was ist das fürn Dingen????Ich glaub et ja wohl nicht....Magst Du das westfälische Hoppepferdchen oder die lippische Rose nicht? :wink: Du kannst Dir auch selbst Avatare heraussuchen, indem Du links oben in der Leiste "Kontrollzentrum" anklickst und dann bei "Einstellungen & Optionen" die Schaltfläche "Benutzerbild ändern".
ratsuchende
25.05.2007, 14:33
Hallo!
Da Du im Februar erst angefangen hast, dort zu arbeiten, bist Du vermutlich noch in der Probezeit. Pass mal auf, daß Dir Dein AG nicht in der Zeit noch kündigt! Er darf das ohne Begründung während der Probezeit tun, OBWOHL Du schwanger bist!! Dann hast Du vermutlich ganz andere Probleme!
Im übrigen schließe ich mich den vorherigen Beiträgen an...
@ratsuchende:wat is los?
Hö? Andere Leute auch der Meinung??Das würde ja bedeuten, dass der Chef mich WEGEN meiner Schwangerschaft kündigen dürfte....also das halte ich ja für absurd.
Was ich in der Berufsschule gelernt hab zum Thema Mutterschutz ist, dass eine Schwangerschaft zur sofortigen Unkündbarkeit führt.
Oder nicht?
Also ich hab mich nochmal schlau gemacht und es müßte schon ein arg triftiger Kündigungsgrund sein, den ich meinem Arbeitgeber liefern müßte, der dann auch noch von ner Behörde abgesegnet werden müßte.
Nee glaub ich nicht dass er auf die Mitteilung, dass ich schwanger bin mit Kündigung reagieren wird....zumal ich ihm dann wahrscheinlich eh in einem verklickern werde, dass ich ihm nicht während des Mutterschutzes auf der Tasche liegen werde....nee nee, die Sorgen mache ich mir jetzt nicht auch noch.....
Servus Jamie!
Hö? Andere Leute auch der Meinung?? Nicht ganz, aber es hängt doch sehr von deinem Arbeitsvertrag ab. Nur z.B., wenn im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass die Probezeit zu einem bestimmten Datum beendet wird und das Arbeitsverhältnisses nur durch einen neuen Arbeitsvertrag verlängert wird, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit sicher zulässig sein. Da gibt es schon einige Tücken. Du solltest da sehr vorsichtig sein.
ratsuchende
26.05.2007, 06:50
Hallo!
Es ist doch grundsätzlich so, daß während der Probezeit (meist 6 Monate) der AG OHNE Begründung kündigen kann. Natürlich wird der AG sagen, daß die Kündigung keines falls mit der Schwangerschaft was zu tun hat, er muß eben GAR KEINE Begründung liefern!!!
Denkbar ist eine Kündigung also schon! Das was in der Schule über solche Themen gelehrt wird, bezieht sich auf ein unbefristetes, länger dauerndes Arbeitsverhältnis, wo die Probezeit eben schon vorbei ist!!
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß der AG bei Schwangerschaft oder auch Krankheit (hat nix miteinander zu tun, ich weiß!) nicht kündigen könnte. Dem ist leider nicht so!
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