Hamaloge
25.05.2007, 03:22
Hallo,
hab jetzt schon einiges gelesen, sehe aber nicht wirklich klar, hoffe, hier kann jemand helfen.
Kurz zur Sache:
Meine Freundin ist 17 Jahre, kommt ursprünglich aus Hessen und ist vor 6 Wochen zuhause ausgezogen. Nun wohnt sie in Berlin, dort besucht sie ab September auch eine Abendschule, Zusage hat sie schriftlich vorliegen.
Anfangs hatte sie auch einen festen Job, doch ihr Arbeitgeber droht seit zwei Wochen immer wieder mit Kündigung, weil sie aufgrund von Sonnenallergie nicht die Leistung bringt, die sie in den ersten 4 Wochen hatte. Wir gehen ehrlich gesagt davon aus, dass die Kündigung nächste Woche ausgesprochen wird, da sie nun auch noch zwei Tage krank geschrieben war.
In welchem Umfang hat sie den Anspruch auf ALG II?
Kann man von Ihr verlangen für 11 Wochen wieder zu den Eltern zu ziehen? Oder müssen die Eltern Geldleistungen übernehmen?
Ist eigentlich nicht gewünscht, ein Ziel des Auszuges war z.B. den Eltern finanziell nicht auf der Tasche zu liegen, da sie noch 5 Geschwister hat und ein Elternteil Langzeitarbeitslos ist. Finanzielle Unterstützung wäre also auch nur schwerlich möglich, auf keinen Fall sind sie in der Lage ihren Haushalt voll zu finanzieren, mehr als das Kindergeld ist nicht drin.
Habe leider keine genauen Informationen gefunden ob Unterhalt eingefordert werden muss (wäre wie gesagt finanziell nicht möglich, lediglich ein Einzug in die elterliche Wohnung, das halte ich aber für 1. unzumutbar und 2. für groben Unfug, da sie wie gesagt ab September in Berlin einen schulischen Ausbildungsplatz hat) oder ob gleich ALG II beantragt werden kann.
Ich vermute ja fast, dass die Eltern zuvor ihre gesamte Finanzsituation offenlegen müssen.
Grundsätzlich ist sie ja bereit für ihren Lebensunterhalt arbeiten zu gehen, was ohne Ausbildung als minderjährige in Berlin nur nicht so einfach ist.
Wäre schön, wenn hier jemand zur Aufklärung beitragen kann.
lg, hamaloge
hab jetzt schon einiges gelesen, sehe aber nicht wirklich klar, hoffe, hier kann jemand helfen.
Kurz zur Sache:
Meine Freundin ist 17 Jahre, kommt ursprünglich aus Hessen und ist vor 6 Wochen zuhause ausgezogen. Nun wohnt sie in Berlin, dort besucht sie ab September auch eine Abendschule, Zusage hat sie schriftlich vorliegen.
Anfangs hatte sie auch einen festen Job, doch ihr Arbeitgeber droht seit zwei Wochen immer wieder mit Kündigung, weil sie aufgrund von Sonnenallergie nicht die Leistung bringt, die sie in den ersten 4 Wochen hatte. Wir gehen ehrlich gesagt davon aus, dass die Kündigung nächste Woche ausgesprochen wird, da sie nun auch noch zwei Tage krank geschrieben war.
In welchem Umfang hat sie den Anspruch auf ALG II?
Kann man von Ihr verlangen für 11 Wochen wieder zu den Eltern zu ziehen? Oder müssen die Eltern Geldleistungen übernehmen?
Ist eigentlich nicht gewünscht, ein Ziel des Auszuges war z.B. den Eltern finanziell nicht auf der Tasche zu liegen, da sie noch 5 Geschwister hat und ein Elternteil Langzeitarbeitslos ist. Finanzielle Unterstützung wäre also auch nur schwerlich möglich, auf keinen Fall sind sie in der Lage ihren Haushalt voll zu finanzieren, mehr als das Kindergeld ist nicht drin.
Habe leider keine genauen Informationen gefunden ob Unterhalt eingefordert werden muss (wäre wie gesagt finanziell nicht möglich, lediglich ein Einzug in die elterliche Wohnung, das halte ich aber für 1. unzumutbar und 2. für groben Unfug, da sie wie gesagt ab September in Berlin einen schulischen Ausbildungsplatz hat) oder ob gleich ALG II beantragt werden kann.
Ich vermute ja fast, dass die Eltern zuvor ihre gesamte Finanzsituation offenlegen müssen.
Grundsätzlich ist sie ja bereit für ihren Lebensunterhalt arbeiten zu gehen, was ohne Ausbildung als minderjährige in Berlin nur nicht so einfach ist.
Wäre schön, wenn hier jemand zur Aufklärung beitragen kann.
lg, hamaloge