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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 17, eigene Wohnung, nun arbeitslos


Hamaloge
25.05.2007, 03:22
Hallo,

hab jetzt schon einiges gelesen, sehe aber nicht wirklich klar, hoffe, hier kann jemand helfen.
Kurz zur Sache:
Meine Freundin ist 17 Jahre, kommt ursprünglich aus Hessen und ist vor 6 Wochen zuhause ausgezogen. Nun wohnt sie in Berlin, dort besucht sie ab September auch eine Abendschule, Zusage hat sie schriftlich vorliegen.
Anfangs hatte sie auch einen festen Job, doch ihr Arbeitgeber droht seit zwei Wochen immer wieder mit Kündigung, weil sie aufgrund von Sonnenallergie nicht die Leistung bringt, die sie in den ersten 4 Wochen hatte. Wir gehen ehrlich gesagt davon aus, dass die Kündigung nächste Woche ausgesprochen wird, da sie nun auch noch zwei Tage krank geschrieben war.
In welchem Umfang hat sie den Anspruch auf ALG II?
Kann man von Ihr verlangen für 11 Wochen wieder zu den Eltern zu ziehen? Oder müssen die Eltern Geldleistungen übernehmen?
Ist eigentlich nicht gewünscht, ein Ziel des Auszuges war z.B. den Eltern finanziell nicht auf der Tasche zu liegen, da sie noch 5 Geschwister hat und ein Elternteil Langzeitarbeitslos ist. Finanzielle Unterstützung wäre also auch nur schwerlich möglich, auf keinen Fall sind sie in der Lage ihren Haushalt voll zu finanzieren, mehr als das Kindergeld ist nicht drin.
Habe leider keine genauen Informationen gefunden ob Unterhalt eingefordert werden muss (wäre wie gesagt finanziell nicht möglich, lediglich ein Einzug in die elterliche Wohnung, das halte ich aber für 1. unzumutbar und 2. für groben Unfug, da sie wie gesagt ab September in Berlin einen schulischen Ausbildungsplatz hat) oder ob gleich ALG II beantragt werden kann.
Ich vermute ja fast, dass die Eltern zuvor ihre gesamte Finanzsituation offenlegen müssen.
Grundsätzlich ist sie ja bereit für ihren Lebensunterhalt arbeiten zu gehen, was ohne Ausbildung als minderjährige in Berlin nur nicht so einfach ist.
Wäre schön, wenn hier jemand zur Aufklärung beitragen kann.
lg, hamaloge

fragi
25.05.2007, 14:01
Hallo Hamaloge,



dort besucht sie ab September auch eine Abendschule

Ist diese Schule denn Bafög fähig, oder ist es ausgeschlossen und sie muss weiterhin ALG beziehen?

In welchem Umfang hat sie den Anspruch auf ALG II?

Sie hat Anspruch auf 80% der Regelleistung aber keinen Anspruch auf die Zahlung von Miete, da hier davon ausgegangen wird, dass sie noch bei den Eltern wohnen müsste.

Das nächste Problem was ich hier sehe, ist dass sie mit 17 natürlich noch nicht geschäftsfähig ist, und ich sehe daher probleme einen ALG II Antrag zu stellen.
Der müsste im "Normalfall" von ihren Eltern mit unterschrieben werden.

Die Möglichkeit die ich hier sehen würde wäre (hoffe du bist schon über 18 :) ) dass du von den Eltern dahingehend eine schriftliche Vollmacht bekommst sie bei der Antragsstellung zu begleiten.

Über die Berechtigung auf ALG II brauchen wir hier nicht zu Streiten die wäre nach dem Verlust des jobs gegeben. Nur ob der ALG II Träger sich darauf einlässt sie bis zum Beginn der schulischen Ausbildung zu finanzieren, das kann ich dir zu 100% auch nicht sagen. (Es ist hier ja kein bundeseinheitlicher Träger, sonder hier z.b die Stadt Berlin zusammen mit der BA).

Meiner Meinung nach würde es im Fall sehr schwer bis nicht sogar unmöglich werden die kompletten Leistungen zu bekommen um sich über Wasser halten zu können. Die ARGE wird immer wieder drauf verweisen zu den Eltern zurückzuziehen. Hier müsste nun ein Gegenbeweis angetretten werden, dass dies nicht möglich ist um eine Kostenübernahme auch nur in die Erwähgung zu bekommen.

Aber vielleicht hat noch jemand nen besseren Rat also wart ruhig mal noch andere Kommentare ab :)

StephanK
25.05.2007, 14:26
... und da kommt auch schon ein Kommentar: Das nächste Problem was ich hier sehe, ist dass sie mit 17 natürlich noch nicht geschäftsfähig ist, und ich sehe daher probleme einen ALG II Antrag zu stellen.
Der müsste im "Normalfall" von ihren Eltern mit unterschrieben werden.Anträge auf Sozialleistungen kann sie auch ohne Eltern schon ab 15 stellen - (§ 26 Abs. 1 SGB I (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__36.html). Wenigstens dieses Problem ist also keines. :)

Aber ich rechne damit, dass man sie zu ihren Eltern zurückschicken wird oder sie jedenfalls auf Unterhaltszahlungen durch ihre Eltern verweisen wird.

fragi
25.05.2007, 14:34
Wie gut dass wir dich doch haben :)

den rest sehen wir ja gleich, da bleibt nur die Frage ob es beim Schulbesuch überhaupt Anspruch auf Bafög gibt oder nicht, da ansonsten der ALG II Träger drauf verweisen wird eine Schule am WOhnort der Eltern zu besuchen.

StephanK
25.05.2007, 14:45
da bleibt nur die Frage ob es beim Schulbesuch überhaupt Anspruch auf Bafög gibt oder nichtMüsste es normalerweise - der Besuch von Abendschulen kann mit BAföG gefördert werden. Das heisst: Alg II gibt's nicht, sondern allenfalls BAföG, und das gibt's elternunabhängig nur für den Besuch von Abendgymnasien. Ob sie ein solches besucht, weiss ich nicht. :?:

VIERZEHNNOTHELFER
25.05.2007, 18:19
warum kann sie die Schule nicht in Hessen besuchen?