Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die Arge will mich nicht arbeiten lassen
Hallo,
habe gerade das Forum gefunden, immer klasse sowas zu kennen.
Ich möchte kurz (versuche mich kurz zu halten) mein Problem schildern.
Ich heiße Christian, bin morgen 30 und leider schon seit 2,5 Jahren arbeitslos, davon 2 Jahre als ALG-2 Geschädigter.
Habe 1996 eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker erfolgreich abgeschlossen, leider aufgrund mangelnder Arbeitsplätze für Gesellen mit wenig Erfahrung konnte ich nur ca. 1,1/4 Jahre als Mechaniker arbeiten, das letzte Mal 1999 als bessere Hilfskraft.
Habe meinen LKW Führerschein gemacht und bin als ungelernte Kraft LKW gefahren.
Habe gesundheitliche Einschränkungen, die mir die Ausführung als LKW Fahrer (da immer mit Be- und Entladen) vorraussichtlich 3-5 Jahre nicht ermöglichen.
Da ich wie gesagt bereits seit 2,5 Jahren arbeitslos bin, denke ich das es nach ablauf weiterer 3-5 Jahre unmöglich wird überhaupt noch von jemanden eingestellt zu werden.
Habe mich deshalb übers Internet informiert und bin auf einen Fortbildungsberuf gestoßen, der was für mich wäre, den Beruf des Fahrlehrers.
Habe mich dann ausgiebig über die Ausbildung sowie den anschliesenden Perspektiven informiert.
Die Vorraussetzungen, wie die abgeschlossene Erstausbildung usw erfülle ich, lediglich den Klasse A (Motorrad) Führerschein müßte ich noch machen.
Die Ausbildung selbst (Lehrgangs und Prüfungsgebühren) könnten über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sog. Meister-Bafög fast komplett selbst finanziert werden (Muß ca. 2/3 als Darlehen zurückzahlen).
Die Ausbildung dauert ca. 10 Monate, in Form von 5 Monate Vollzeit schulischer Ausbildung und ein anschließendes 5 monatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule.
Während der schulischen Ausbildung könnte ich zudem Unterhalt über das Meister BAfög bekommen (dieses muß allerdings zu 80% wieder zurück gezahlt werden).
All dieses wäre ich aber bereit zu tragen, auch wenn ich mich damit um ca. 10-12 T€ verschulden würde.
Habe all dieses meiner kommunalen Arbeitsvermittlung (ich sach ma Arge) erzählt, habe zudem noch eine Einstellungszusage bekommen, von einer Fahrschule die mich nach erfolgreicher Ausbildung einstellen würde.
Habe bei der Argen lediglich um die Übernahme der Fahrtkosten für ca. 3000KM monatlich (70KM einfacher Weg zur Ausbildungsstätte) sowei die Übernahme der Lehrmittelkosten ca. 500,- (die nicht übers Meister-Bafög übernommen werden) gebeten, zudem noch für die Übernahme der Kosten für die Motorradausbildung sowie geeigneter Sicherheitskleidung gebeten, behelfsweise auch als (Teil-) Darlehen.
Ich fasse zusammen, die Kosten der Ausbildung wäre ich bereit fast komplett zu übernehmen, würde sogar im äusserstem Falle das zurückzahlbare Unterhaltsgeld in Anspruch nehmen, im aller äussersten sogar noch die Führerscheinkosten und Bekleidung als Darlehn zustimmen, habe eine Arbeitsplatzzusage, der Argen würden einmalige Beihilfkosten von ca. 3000 € (eventuell als Teilweises Darlehen) und die mtl. Fahrtkosten bleiben mehr nicht.
Das einzige wäre das ich für die Praktikumszeit ergänzendes ALG 2 benötigen würde, da ein Praktikum nur im geringfügigem Bereich vergütet wird (da man dort auch noch weiter einiges lernen muß).
Alles in allem denke ich das es für die Arge allemal billiger ist dieses zu bezahlen (selbst wenn die alles komplett übernehmen würden), als das ich denen noch mindestens 3-5 Jahre komplett auf der Tasche liege und dann ... wer weiß ob ich dann jemals wieder eingestellt werde.
Trotz allem lehnt die Arge die Fortbildung unter fadenscheinigen Argumenten ab (warte noch auf die schriftliche Ablehnung, bisher nur telefonisch), wie das wäre eine Umschulung und das würde nicht finanziert bzw. unterstützt werden, da angeblich nur Fortbildungen unterstützt werden.
Habe sogar eine Bestätigung der Fahrlehrerausbildungsstätte vorliegen, das es sich um einen Fortbildungsberuf handelt, da eine Vorbildung als Grundvorraussetzung erforderlich ist.
Ich weiß nicht weiter und würde mich über Tipps sehr freuen, ich will doch nur endlich wieder arbeiten dürfen.
mfg
Christian
StephanK
25.05.2007, 15:17
:welcome: Christian,
außer diesem Willkommensgruß habe ich Dir leider nichts anzubieten, denn ich sehe keine Möglichkeit, wie die ARGE - selbst bei bestem Willen - Deine Ausbildung fördern könnte.
Das liegt an den sehr stark einschränkenden Bedingungen, an die das Gesetz Weiterbildungsleistungen knüpft. Konkret geht es bei Dir um § 77 Abs. 2 SGB III Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie
1. über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben könnenDu hast zwar berufsfremd gearbeitet, aber nur 1 1/4 Jahre. Die Vorschriften des SGB III gelten insoweit auch für Dich, obwohl Du's als Alg II-Bezieher eigentlich mit dem SGB II zu tun hast.
Deswegen werden Dir, soweit ich das sehe, die Leistungen zur Förderung von Weiterbildung, die das Gesetz vorsieht, leider verschlossen bleiben.
ratsuchende
25.05.2007, 17:17
Hallo!
Also, es ist doch genau anders rum. Es wurde nur 1 1/4 Jahre im erlernten Beruf gearbeitet. Dann seit 1999 berufsfremd. Als Kfz-Mechaniker kann er also nicht mehr arbeiten, weil das schon zu lange her ist. Seit 1999 wurde doch als "angelernter Lkw-Fahrer" gearbeitet!
Das Konzept, wie es geschildert wurde, ist schlüssig und man merkt, daß man sich tiefere Gedanken über den Einstieg in eine berufliche Tätigkeit gemacht hat.
Ich würde mal höflich Kontakt zum Leiter der "Arge" aufnehmen und das Problem noch mal schildern. Wenn das Praktikum gering vergütet wird, wäre das doch nur ergänzendes ALG2. Vielleicht findet sich ja auch noch ein 400-Eur-Job. So einfach "abwimmeln" sollte man sich nicht lassen, besonders, wenn man ein Ziel vor Augen hat.
Natürlich will die Arge dafür sorgen, daß jemand so schnell wie möglich genug Geld verdient, d.h. irgendein Job bei einer Leihfirma...
Gerade hier sehe ich aber die Chancen einer beruflichen Neuorientierung, da ja gesundheitliche Einschränkungen bestehen (diese versuchen, ordentlich zu belegen)! Bei weiterhin negativer Haltung würde ich im Laufe des Gesprächs mal einfach die Frage stellen, was sie Dir stattdessen anzubieten haben???? Wahrscheinlich nicht recht viel, und genau da besteht die Chance, daß man umschwenkt!!
Nur alleine Gesetze helfen hier nicht weiter, da müßte man von Seiten der Arge schon auch mal den Kopf einschalten!
StephanK
25.05.2007, 17:37
Also, es ist doch genau anders rum. Es wurde nur 1 1/4 Jahre im erlernten Beruf gearbeitet. Dann seit 1999 berufsfremd.Entschuldigung, da hatte ich 'nen groben Denkfehler drin. Danke für die Korrektur!
Hi,
schonmal danke für eure Antworten, das mit den Gesetztestexten weiß ich schon, habe viel gelesen in den letzten Tagen.
Das eine Weiterbildung bzw berufliche Neuorientierung für mich eigentlich die einzige Möglichkeit ist, zudem ja auch noch die wirtschaftlichere, sollte ausser Frage sein, ok ausser vielleicht bei meinen SB.
Am meisten regt mich aber die Art und Weise auf mit der sowas abgeschmettert wird, werde da mal noch etwas zu berichten, wollte mein erstes Posting nur nicht gleich über 3 Seiten lang machen.
Am Montag Termin bei Arge -> die SBin sah ja wenigstens ein das mit mir groß arbeiten im Moment echt essig ist, aufgrund der Gesundheit.
Anstatt sich dann aber mit mir Gedanken zu machen, wie es weiter gehen soll, wurde gleich auf meine Frau umgeschwenkt, das diese ja arbeiten könne.
Meine Frau hat keine Berufsausbildung, hat sich auch die letzten Jahre immer eher um die Kinder gekümmert, ist somit also schon viel länger von der Arbeitswelt weg als ich.
Nun die SBin hätte eventuell eine Stelle als Packerin in ca. 50 KM Entfernung (haben übrigends kein Auto), als wir dann fragten was dort verdient würde hieß es nur, ja da werden Sie noch einiges von uns zubekommen müssen.
Nunja die Frage der wirtschaftlichkeit stelle ich mal grad nicht, wenn ich rechne (nach erkundigungen würden wohl höchstens ca. 700 Netto von der Arbeit kommen) und dann die Fahrkosten abziehe, dann sitzen wir ziemlich wieder auf dem jetzigen Stand, klasse idee.
Dann stellt ich der SBin mein Konzept vor (war gut vorbereitet, fehlte nur noch ein Overhead Projektor).
Nunja nach ca. 15 Minuten wurden wir fast rausgeschoben, da sie noch andere Termine hätte (nur zur Erinnerung, wir wurden vorgeladen), sie wollte das dem Vorgesetzten vorlegen, der müsse entscheiden, sie würde uns dann anrufen. Ich sagte ihr gleich das ich im Falle der Ablehnung das schriftlich möchte!
Ok alles klar, ich mich weiter informiert und erfahren, das eine Einstellungszusage die Angelegenheit um ein vielfaches positiver erscheinen lasse.
Ich mir also die Finger wund telefoniert usw, habe dann eine Zusage bekommen, ich war happy, das hieße endlich weg vom Amt, das Leben wieder lebenswert machen.
Gleich den Dienstag angerufen, erstmal gefragt ob sich schon was ergeben hätte, sie sagte nein hätte erst alles zusammen gestellt und müßte es noch dem Vorgesetzten vorlegen.
OK sag ich, dann könne sie noch dazu notieren das ich sogar eine Einstellungszusage bekomme.
Viel mehr konnt ich auch wieder nicht sagen, da sie mal wieder so beschäftigt wäre, durfte grad noch tschüß sagen :mad:.
So jetzt festhalten, 5 Minuten später ruft sie zurück und sagt das es nicht genehmigt wird.
Nun hinsetzen, sie hätte grade alles mit ihrem Kollegen und dem chef besprochen, haben sich nochmal bei der Fahrlehrerausbildungsstelle in Verbindung gesetzt und bei deren Partner nachgefragt. WOW und das in 5 Minuten:sensationell:.
Sie nannte als Begründung, das wäre eine "normale" Ausbildung und ich hätte schon eine Ausbildung, deshalb würden die das nicht unterstützen:confused:.
Das ist keine Weiter- bzw Fortbildung, denn es stehe ja auch überall Ausbildungsvertrag.
Ok jetzt dacht ich echt die verarscht mich, selbst wen ich einen Führerschein mache, dann steht da Ausbildungsvertrag.
Auf der Homepage der Ausbildungstätte steht es ist definitiv ein Fortbildungsberuf, da eine Vorbildung als Grundvorraussetzung ist.
Zudem wäre das ja eh eigentlich völlig egal, ob zweiter Bildungsweg oder Fortbildung, laut Gesetztestexte.
Dann hieß es noch ich solle mich, da ich ja gesundheitlich eingeschränkt bin an die Arbeitsagentur wenden, sie nannte mir sogar einen Ansprechpartner zwecks Reha-Antrag oder sowas.
Ich also die Arbeitsagentur aufgesucht (einfacher Weg 17 KM), nachdem ich 3 Leuten mein Anliegen erklärte und mich mittlerweile fast 1,5 Stunden den Mund fusselig geredt habe, sagte man mir wortwörtlich das sei eine Frechheit das ich hierher geschickt wurde, da die Arge gefälligst für mich zu sorgen hätte und mich nicht sinnlos zu nicht zuständigen Stellen schicken solle.
Tsja nun werde ich wohl Dienstag zur Argen gehen und den Vorgesetzten verlangen, oder muß ich dafür erst telefonisch einen Termin vereinbaren?
Dachte dran, wenn die immer noch nicht wollen, mich anwaltlich beraten zu lassen, das kann es nicht geben sowas, ich könnt mich so aufregen (eigentlich tu ich das sogar).
Durch so eine blöde unqualifizierte Person wird alles nur weiter verzögert, der nöächste Kurs würde am 2.7. anfangen, das schaffe ich wohl nicht mehr, dann erst wieder zum 1.10 usw.
Achja mal so als Anmerkung, die schriftliche Ablehnung habe ich bis heute noch nicht erhalten, obwohl die SBin das ja bereits am Dienstag Mittag telefonisch abgelehnt hatte, und ich definitiv das schriftlich haben wollte.
Ich glaube die weiß schon, das mit mir nicht so einfach sein wird und lässt sich deshalb Zeit, aber net mit mir.
mfg
Christian
Hallo ChrisM,
das mit dem Vorgesetzten ist eine Gute idee, einen termin mit ihm ausmachen brauchst du auch nicht unbedingt... Nur Obdacht... Da wirst du wie du es ja auch bist, ein wenig behaarlich sein müssen... Weise den Teamleiter auch gleich daraufhin, dass sie SB weder ihrer Auskunftspflicht (§15 SGB I, sie hat dir nichts über die möglichkeiten der Fortbildung berichtet, wie ich aus deinem text lese hast nur du da vorgetragen) noch dem §33 SGB X entsprochen hat wonach du begründetes interesse daran bekundigt hast den Verwaltungsakt schriftlich zu erhalten. Im Übrigen steht es dir sowieso schriftlich zu.
Ich würde den Vorgesetzten auch in gleichem Zuge darauf hinweisen, dass du es nicht scheust vor das Sozialgericht zu gehen. So ein Satz bewirkt oft wunder.
Ich für meinen teil wünsche dabei viel erfolg :engel:
ratsuchende
26.05.2007, 06:59
Hallo!
Zitatanfang: "Ich sagte ihr gleich das ich im Falle der Ablehnung das schriftlich möchte! " Zitatende
Es wäre äußerst ungut, wenn Du die Ablehnung so schnell schriftlich haben willst, bevor Du mit dem Leiter gesprochen hast! Wenn die Ablehung erst mal schriftlich existiert, kann der Leiter bei dem Gespräch nicht noch gütlich zum positiven umschwenken! Nimm doch auch einen Ausdruck vom Fortbildungsinstitut mit, wo die Zugangsvoraussetzungen (erforderliche Vorbildung für die "Fortbildung") genau erläutert sind.
Nochmals: Viel Glück...
Hi,
naja auch wenn es schriftlich existiert, dann gibts noch immer den Weg des Widerspruches, der dann eh dem Vorgesetzten vorzulegen ist, denke ich.
Ich habe ja der SBin schon alles schriftlich mitgebracht, aber die Frau stand wahrscheinlich bei Vergabe des Verstandes nicht sehr weit vorne.
Werde am Dienstag (montag leider Feiertag) persönlich mit meiner Frau hingehen und den Vorgesetzten verlangen und versuchen mit diesem auf einen Nenner zu kommen, werde mich wieder beherrschen und sachlich bleiben, wenn dann nichts klappt geh ich zum Anwalt und schau mal ob der was machen kann, es kann doch nicht so schwer sein, das sinngemäß zu verstehen.
Nunja ich werde weiter berichten, wenn noch jemand Tipps für den Vorgesetzten hat, immer her damit, danke
mfg
Christian
€dit: Wie ist das denn, wenn ich es irgendwie schaffen sollte (vielleicht Verwandte anbetteln oder so) die Ausbildung komplett selbst zu finanzieren (glaub ich zwar nicht), dann würde ich ja bis zum Praktikum versorgt sein.
Im Praktikum erhalte ich ja nur geringfügig etwas (wovon dann auch noch Freibeträge abgezogen werden müssten), müssen die mir dann ergänzende ALG 2 Leistungen bis aufs Grundsicherungsniveau zahlen?
StephanK
26.05.2007, 12:01
(...)wenn noch jemand Tipps für den Vorgesetzten hat, immer her damit, dankeDer Vorgesetzte hat die Pflicht, sich "schützend" vor seine Mitarbeiter zu stellen. Deswegen ist es taktisch nicht ratsam, die Kritik an der Umgangsweise der Mitarbeiterin all zu sehr in den Vorderung zu stellen, sondern zu betonen, dass es um eine Meinungsverschiedenheit in der Sache gibt und man deswegen jemand um Rat fragt, der aufgrund seiner Erfahrung den Überblick und überragenden Sachverstand hat. Platt formuliert: nicht die Untergebene niedermachen, sondern ihrem Chef Honig um den Bart schmieren und an seine Kompetenz appellieren - aber natürlich nicht in Überdosis.
(...) müssen die mir dann ergänzende ALG 2 Leistungen bis aufs Grundsicherungsniveau zahlen?Ich denke, ja. Die Ausbildung ist ja wohl keine, die mit BAföG gefördert werden kann, also ist der Alg II-Anspruch nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Hallo,
so möchte kurze Zwischenmeldung geben.
Ich bin heute morgen zur Arge hin und habe gleich den Vorgesetzten verlangt, wurde gleich komisch angeschaut, aber egal.
So habe dem alles vorgetragen, leider zeigte sich dieser ebenso wenig verständnisreich (man konnte ihm aber anmerken das ihm die Sache nicht vorlag) und suchte nach Ausflüchten (soll angeblich noch einen oberobersten geben in der Hauptstelle ca. 20 KM entfernt).
Ich dem dann etwas hartnäckiger einige Paragraphen um die Ohren gehauen, worauf er schnell kapierte das ich bestens im Bilde bin, habe dann auch auf die Sozialgerichtsbarkeit hingewiesen und vollste Entschlossenheit dargelegt.
Leider verwies er trotzdem nur auf den "üblichen" weg des Widerspruches usw.
Nunja ich also mich verabschiedet und ab nach Hause, ABER dann eine Stunde später ein Anruf meiner SBin (ich dacht schon die will sich jetzt beschweren), nein ... es erfolgt ein wenig einlenken.
Ich soll jetzt bei "deren" Arzt eine amtsärztliche Untersuchung bekommen (diese sei auch nötig für den Fahrlehrerschein, nunja ob dieser das aber auch darf bzw im erforderlichen Maße vollzieht ist ein anderes Thema), da angezweifelt wird das ich diesen Beruf ausführen könnte, wenn ich schon nicht als LKW Fahrer könnte. (Nunja das hat eher was mit den Nebentätigkeiten wie Be- und Entladen zutun, aber wohl auch anderes Thema).
Dann als zweite Auflage wäre ein Arbeitsvertrag, eine einstellungszusage wäre nicht mehr ausreichend :kotz:, hmm über die Rechtsgültigkeit eines solchen Vertrages spekuliere ich auch noch, da ich ja eigentlich noch gar kein Fahrlehrer bin, somit also auch kein Arbeitsvertrag für in 10 Monaten unterschreiben könnte, zudem denk ich nicht das das gemacht wird, da eine einstellungszusage schon schwer genug war zu bekommen.
Tsja aber es ist schonmal z.Zt. kein absolutes Nein mehr, aber wie soll ich mich denn nun verhalten?
Über die Amtsärzte liest man ja sehr viel nicht wirklich gutes (wird ja sogar von Wunderheilungen gesprochen:-?), wie soll ich mich dem gegenüber verhalten?
Und wie zum Geier soll ich nun auch noch einen Arbeitsvertrag vorlegen (kann mir doch keinen selber schreiben und auf sowas wird sich diejenige die mir die einstellungszusage gibt nicht einlassen), und nu...? steh ich da wieder...
Für Tipps und Ratschläge wieder sehr sehr dankbar.
mfg
Christian
StephanK
29.05.2007, 11:39
Na, immerhin tut sich was - das ist allemal besser als Stillstand! Leider verwies er trotzdem nur auf den "üblichen" weg des Widerspruches usw.Dazu die Anmerkung, dass Du die Widerspruchsfrist im Auge bzw. im Kalender behalten und wenn bis kurz vor deren Ablauf die Sache nicht geklärt ist, Widerspruch einlegen solltest - schon, um die Sache "offen zu halten".
Dann als zweite Auflage wäre ein Arbeitsvertrag, eine einstellungszusage wäre nicht mehr ausreichend :kotz:, hmm über die Rechtsgültigkeit eines solchen Vertrages spekuliere ich auch noch, da ich ja eigentlich noch gar kein Fahrlehrer bin, somit also auch kein Arbeitsvertrag für in 10 Monaten unterschreiben könnte, zudem denk ich nicht das das gemacht wird, da eine einstellungszusage schon schwer genug war zu bekommen.Im Grunde ist das nichts als Formalismus, denn rechtlich macht das keinen Unterschied. Wenn Dein zukünftiger Arbeitgeber nach wie vor zu seiner Zusage steht, kann er auch einen Arbeitsvertrag entwerfen, ihn der Bedingung unterstellen, dass Du die Ausbildung bis zum xx.yy.2007 erfolgreich absolviert hast und den Beginn des Arbeitsverhältnisses auf den Tag nach Ausbildungsabschluss (wenn schon feststehend) datieren. Diesen müsste er allerdings seinerseits bereits unterschreiben, so dass nur noch Deine Unterschrift fehlt. In der Rechtssprache ist das ein Vertragsangebot, und das Zustandekommen des Vertrages hängt dann nur noch davon ab, dass Du es annimmst. "Näher dran" an einen Arbeitsvertrag kann man nicht kommen.
Über die Amtsärzte liest man ja sehr viel nicht wirklich gutes (wird ja sogar von Wunderheilungen gesprochen:-?), wie soll ich mich dem gegenüber verhalten?Wie jedem anderen Arzt gegenüber auch: weder besonders jammern noch Beschwerden herunterspielen. Die eigenen diagnostischen Möglichkeiten der Amtsärzte sind ohnehin sehr begrenzt. Deswegen solltest Du auf alle Fälle Namen und Anschrift der behandelnden Ärzte mitteilen können (weil wahrscheinlich bei diesen rückgefragt wird), und es wäre auch nicht schlecht, wenn Du eine Auflistung mitbringst, die die Behandlungen der letzten Zeit übersichtlich darstellt.
ratsuchende
31.05.2007, 18:34
Hallo!
Meine persönliche Einschätzung der Sachlage:
Möglichkeit A:
Die Arge will sich den Ärger mit Widerspruch usw. sparen, andererseits aber auch nicht direkt zugeben, daß sie Dir jetzt entgegenkommen. Deshalb schieben sie den Amtsarzt vor, der Dir dann bescheinigt, daß Du als LKW-Fahrer wegen dem Be- und Entladen nicht mehr arbeiten kannst und in seiner Stellungnahme klarlegt, daß einer Ausbildung (resp. Fortbildung) als Fahrlehrer zumindest nichts negatives im Wege steht, so daß die ganze Schoose dann von der Argen (ohne das Gesicht zu verlieren) durchgezogen wird. Nach dem Motto: Ach sooo, das haben wir vorher so ja gar nicht abschätzen können usw. usf. ....
Möglichkeit B:
Die Arge will sich den Ärger mit Widerspruch usw. sparen und zählt darauf, daß der Amtsarzt nicht in Deinem Sinne Stellung nimmt, so daß es für Dich nahezu aussichtslos würde, dagegen vorzugehen. Hinterher beruft man sich auf das amtsärztliche Attest. Nach dem Motto: Wir können ja nichts dafür...
Also, munter hin zum Amtsarzt, entsprechende Unterlagen mitbringen und Dein Problem sachlich schildern und versuchen, den auf Deine Seite zu ziehen.
Abschließende Einschätzung: Glückssache!!!
Hallo,
möchte mich auch mal wieder melden.
Also ich hatte ja ein Termin beim Amtsarzt meiner Arge, es sollte dort ja geprüft werden ob ich tauglich wäre mich zum Fahrlehrer umschulen zu lassen.
Nun ich schrieb ja bereits von gesundheitlichen Einschränkungen, u.a. gehört dazu das ich starkes Übergewicht habe (schon seit ca. 17 Jahren, damals verursacht durch Krankheit), zum anderen starke Schmerzen bei längeren laufen bzw. stehen im Lendenwirbelsäulenbereich und schmerzen zeitweise im rechten Knie durch übermässige Abnutzung (damals Fußball gespielt).
All diese Sachen addiert, machen mir momentan das leben schwer, aber ich arbeite daran schon Reha hinter mir, jetzt in Rehanachsorge.
Nunja ich also rein zum Amtsarzt nach aufrufen, der mir kurz erzählt worum es geht und nach 2 Minuten sagt der mir, das er aus medizinischer Sicht (der konnte mich übrigens garnicht leiden) einer Umschulung/Weiterbildung zum Fahrlehrer aufgrund meines Übergewichtes nicht zustimmen kann.:confused:
Begründung: Ich könnte ja eine Thrombose bekommen und beim Aussteigen tod umfallen, ich wäre ein Risikofaktor:??:
Ich solle mir eine Arbeit suchen wo ich ausreichend Bewegung habe! aha trotz meiner Rücken und Kniebeschwerden, interessant, da ich doch deswegen grad keine Arbeit machen kann mit viel Laufen und Stehen.
Er daraufhin, wenn ich nicht lange stehen oder laufen könne, dann hat sich das als Fahrlehrer jawohl sowieso erledigt, ok jetzt hab ich garnichts mehr verstanden -> was hat das denn mit dem Beruf des Fahrlehrers zutun? (Ich wurde dann auch langsam etwas böse).
Als ich ihn dann fragte was ich denn dann überhaupt noch arbeiten könne, da ich weder längere Zeit stehen bzw laufen kann und er nun auch noch sitzende Arbeit ausschließe, sagte er nur er sei ja kein Arbeitsberater da soll ich fragen. (OK jetzt mußte ich echt stark meine Beherrschung zusammenhalten).
Auf meine Feststellung, das auch gesunde Menschen plötzlich eine Thrombose bekommen könnten, hieß es nur ich sei aber risikoreicher.
Ich sagte ich könne auch tod von der Couch fallen, er sagte das sei nicht sein Problem.
Man kann mir ja sagen was man will, aber eine Weiterbildung zum Fahrlehrer ausschließen wegen erhöhtem Thromboserisiko hab ich noch nie gehört und ich bin auch nicht gewillt das so einfach hinzunehmen, selbst meine Hausärztin lacht sich darüber schlapp, nur ich find das garnicht witzig.
Eigentlich sagte mir meine SBin bei der Arge, das er unter anderem auch meine Tauglichkeit prüfen solle, das hatte der Mann (Arztdiplom wahrscheinlich alá ebay gekauft) garnicht nötig, ihm reichte das bloße in Augenschein nehmen:sensationell:.
Ich muß nochmal verdeutlichen, bevor ich arbeitslos wurde war ich als selbstständiger Handelsvertreter tätig, sprich ich saß den ganzen Tag im Auto, oder bei Kunden und hab den was aufgeschwatzt, bei einem 10 Stunden Tag, heißt das davon min. 8,5 Stunden sitzen.
Mein Entlassungsbericht aus der Reha-Klinik weist aus, das ich den Beruf des Handelsvertreter (also fast nur sitzen) uneingeschränkt ausführen kann, so jetzt kommt ihr?
Was kann ich denn jetzt machen? Kann ich (wenn ja wie) gegen das Gutachten vorgehen? (habe noch kein bescheid darüber, er wollte sich meinen reha entlassungsbericht den ich ihm gab noch durchlesen).
Im Prinzip sagt eine Fachklinik ich kann sitzende Arbeit (wie die des Handelsvertreter) ausführen und der Amtsarzttrottel (sry aber das regt mich voll auf) sagt es geht nicht, was denn nun?
mfg
Christian
Hi,
habe heute die Ablehung schriftlich bekommen, das war ja lustig.
Das waren die Begründungen:
1. nach §77 SGB III i.V.m. §16 I Satz 2 SGB II.
2. Weiterbildung nicht notwendig, angeblich keine positive Beschäftigungsprognose. Nicht zu erwarten das ich dann meine Chancen verbessern.
3. Festgestellt Gesundheitszustand, wegen sitzende Tätigkeit.
Nunja
zu 1. - Die Paragraphen deuten eigentlich eher für mich
zu 2. - Nicht Notwendig:confused: Deshalb konnte ich ja auch seit über 2 Jahren an nichts vermittelt werden, tolle begründung.
Desweiteren weise ich auf meine Arbeitsplatzzusage hin, von wegen verbessert sich nichts.
zu3. - nu ist es die wirbelsäule, nicht mehr thrombose, und das obwohl der entlassungsbericht der Rehaklinik ausdrücklich schreibt, das ich uneingeschränkt als Handelsvertreter (also auch nur sitzend) arbeiten kann
Ich habe heute dann auch gleich einen Widerspruch verfasst und per Einschreiben geschickt, habe auf alle Fakten hingewiesen, mal schauen was passiert.
Ich vermute die stellen weiter auf sturr und verstecken sich hinter den Arzt, der Diagnostiziert ohne Untersuchungen.
Wenn dann wieder ne Abweisung kommt werd ich mal zum Anwalt laufen und mich beraten lassen, dann ggf. Klage beim Sozialgericht usw.
Hätte nie gedacht das man es mir so schwer macht, nur weil ich arbeiten will.:wut:
mfg
Christian
StephanK
12.06.2007, 17:53
Die Begründung kommt einem in der Tat etwas gekünstelt vor.
Da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, wirst Du Dich allerdings nur auf Ermessensfehler berufen können und das Gericht könnte maximal bestimmen, dass die ARGE "unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts" erneut entscheiden muss, aber nicht selbst Dir einen Anspruch zusprechen. Das wird Dir der/die Anwalt/Anwältin noch im einzelnen erklären.
Dennoch viel Glück!
Hi,
ja das mit der Ermessenssache ist so eine Zwickmühle, das stimmt.
Aber z.zt. seh ich das noch so, wenn die Ablehnungsargumente widerlegt werden können, dann sieht das etwas positiver aus, aber ist halt alles irgendwie kurios, ärgert mich nur immer wenn man sieht wieviele gefördert werden die das garnicht wollen.
Aber noch eine frage zur besseren Verständnis:
Angenommen ich würde nun einfach die weiterbildung auf eigene Kappe durchziehen, sprich Förderung übers AFBG (Meister-Bafög, nicht zu verwechseln mit normalen Bafög) bekommen und Unterhaltsgeld für den Zeitraum der schulischen Ausbildung.
Dann wäre ich ja von der Arge erstmal los...
aber
während des anschließenden Praktikums von 5 Monaten (ist vorgeschrieben und gehört zur Ausbildung) bekomme ich keinen Unterhalt übers AFBG, sprich ich wäre einkommenslos bis auf eine evt. sehr geringe Entlohnung (unter 400 euro) meines Praktikumsbetriebes, was wohl mit einer vierköpfigen Familie nicht reicht.
Kann ich dann zur Arge gehen und ALG beantragen, obwohl ich ja nicht zur Verfügung stehe, sprich in Ausbildung/Praktikum stehe.
Ok, beantragen kann ich, klar:rolleyes:, aber bekomm ich auch was, also hätte ich dann Anspruch?
Danke für Hilfe
mfg
Christian
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