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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die Justiz schlägt der Polizei ein schnippchen


Codeman
25.05.2007, 15:08
Das Schweriner Verwaltungsgericht hat am Freitag das von der Rostocker Polizei großräumig verhängte Versammlungsverbot um den G8-Tagungsort Heiligendamm teilweise außer Vollzug gesetzt. Die Entscheidung betrifft zunächst einen für den 7. Juni geplanten Sternmarsch von G8-Gipfelkritikern. Wie das Gericht mitteilte, wird das Versammlungsverbot im Wesentlichen nur innerhalb des errichteten Sicherheitszauns und einer Pufferzone von 200 Meter für rechtmäßig erachtet. Ein darüber hinaus gehendes Versammlungsverbot sei für rechtswidrig angesehen und deshalb außer Vollzug gesetzt worden. Die Richter sind der Ansicht, dass durch Auflagen den Sicherheitsbedenken der Versammlungsbehörden in der äußeren Zone Rechnung getragen werden kann.

Recht so! Schließlich gibt es ja noch so was wie das vom grundgesetz verbriefte recht auf demonstrationsfreiheit,auch wenn man angesichts der letzten Tage,denken könnte das dieses gesetz ausser kraft gesetzt ist.Hausdurchsuchungen bei Linken,Schnüffel-Beweise usw usf. - jeder hat es gelesen.So weit geht unser staat schon um "terroristen" zu verhaften.Man muss aufpassen,dass nicht jeder,der gegen dieses system ist,bald ein "terrorist" ist.

Auf Grund dessen ist es für mich eine befreiung zu lesen das diese bannmeile rund um den tagungsort gekippt scheint.

In Zeiten wo Unrecht zu Recht wird,ist derjenige der unrechtsmässig handelt,der einzige der im recht ist

MfG
Codeman

jimmygjan
25.05.2007, 21:39
Hallo Codeman,
hallo zusammen,

ich zittiere in diesem Zusammenhang einmal sinngemäß Heiner Geißler (CDU), der vor 2 Tagen in einer Diskussionsrunde bei Kerner im ZDF war, wie folgt:

"Eine Demonstration gegen den G8-Gipfel muss sogar in Sichtweite des G8-Gipfel efolgen können, weil sonst das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit eingeschränkt werden würde. Dies Grundrecht würde eingeschränkt werden, wenn eine Demonstration nur am Tegernsee möglich wäre. Der Sinn einer Demonstration ist, daß diejenigen, die davon betroffen sind auch Kenntnis davon erhalten, daß gegen ihre Maßnahmen demonstriert wird. Aufgabe der Polizei ist es, einerseits auf eine friedlich verlaufende Demonstartion zu achten und anderseits die von der demonstration betroffenen vor Übergriffen zu schützen."

Wie recht er doch hat ! In der Kosequenz bedeutet das, daß der jetzt vorhandene Absperrzaun rechtswidrig sein würde.

Es grüßt Euch

Jimmy