maxx1
07.03.2006, 15:42
Bin 32 und muss leider demnächst ALG II beantragen.
Ich habe das Erdgeschoß eines 2-Fam Hauses gekauft (separater Eingang, Küche, Bad, Schlafzimmer, usw.)
Kredit läuft auf meinen Namen.
Der obere (auch eigene Wohneinheit, separater Eingang)
ist von meinen Eltern gekauft worden, die auch dort wohnen und selbst finanzieren.
Kann mir das Amt jetzt eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen ?
Es existiert keine notarielle Einteilung in 2 Eigentumswohnungen,
sondern laut Grundbuch eine prozentuale Aufteilung nach Wohnfläche.
Es wird auch nur ein Grundsteuerbescheid geschickt.
Ich habe das Erdgeschoß eines 2-Fam Hauses gekauft (separater Eingang, Küche, Bad, Schlafzimmer, usw.)
Kredit läuft auf meinen Namen.
Der obere (auch eigene Wohneinheit, separater Eingang)
ist von meinen Eltern gekauft worden, die auch dort wohnen und selbst finanzieren.
Kann mir das Amt jetzt eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen ?
Es existiert keine notarielle Einteilung in 2 Eigentumswohnungen,
sondern laut Grundbuch eine prozentuale Aufteilung nach Wohnfläche.
Es wird auch nur ein Grundsteuerbescheid geschickt.