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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : verfügbar werdendes Vermögen zur Umschuldung?


Mueck
07.03.2006, 22:04
Hallo

Ich habe mal paar Fragen zu meiner Finanzlage...

Ich bin selbständiger Ingenieur. Die Geschäfte laufen seit einer Weile arg schlecht, deswegen habe ich Ende letzten Jahres ALG II beantragt und nun auch bekommen.

Ich hatte mich 1993 zu einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfond überreden lassen. Konfrontiert mit meiner Finanzlage hat mir die Bank nun angeboten, den Kredit vorzeitig abzulösen. Spekuliert hat sie zunächst auf die kreditabsichernde LV zzgl. ca. 5000,-, die noch aufzutreiben wären. Im Zuge der Offenlegung von Details meiner gesamten Finanzlage stießen wir noch auf meine andere LV, die mit für die Altersabsicherung geplant war, deren Wert ca. 5000 höher liegt, bei deren Auflösung also kein zusätzlicher Betrag nötig wäre.

Bei der ganzen Sache ist noch zu beachten, dass die LVs evtl. als Vermögen beim ALG II zu berücksichtigen wären...
Die kreditabsichernde LV wäre mit rund 10000,- bisher gezahlten Beiträgen und etwas mehr Rückkaufwert incl. Überschüssen eigentlich wirtschaftlich verwertbar (mit 102% fließen mehr als 90% der gezahlten Beiträge zurück), ist aber wegen Verpfändung zur Kreditabsicherung unerreichbar für das Jobcenter.
Bei der anderen LV, die ich zum Juli letzten Jahres erstmal beitragsfrei gestellt habe, stehen gut 22000,- Beiträgen seit 1996 rund 14500,- Rückkaufwert incl. Überschüssen gegenüber, also rund 66% und sie wäre somit wirtschaftlich nicht verwertbar fürs Amt, also derzeit sicher vor ihm...

Beim ersten Modell mit der kreditabsichernden LV ändert sich nichts am Status der anderen LV, aber es wären 5000,- aufzutreiben. Die monatliche Belastung sinkt um rund 250,- für die Darlehenszinsen und die eine LV.

Beim zweiten Modell wären keine 5000,- aufzutreiben, aber 10000,- aus der bisher kreditabsichernden und dann freien LV wären wirtschaftlich verwertbar. Die könnte ich aber zur Bezahlung der Kreditkartenschulden nehmen von derzeit rund 7000,-, 3000-3500,- wären dann übrig, was unter der Grenze von Lebensjahre x 200,- wäre.
Die monatliche Belastung wäre um insgesamt gut 400,- niedriger, was die Lücke zwischen meinen derzeitigen Ausgaben und ALG II auf 300,- senken würde, die eine Weile aus dem "Überschuss" zu decken wären (während ansonsten zwischen 600 und 700,- Lücke monatlich und die 5000,- einmalig zu decken wären, wozu ich allenfalls meine Mutter weiter anpumpen könnte, der diese Belastung aber eigentlich zu viel wäre...)
Aaaaber die bisherige Altersvorsorge wäre futsch...
Bzw. auf vorhandene 7 Jahre gesetzliche Rentenkasse reduziert...
Könnte man aber vielleicht wieder aufbauen, wenn's eines Tages wieder besser aussieht, da dann ja monatlich mehr dafür verfügbar wären (die bisherigen Ausgaben für Fond-Kredit und -LV abzgl. der dann nicht mehr anfallenden Steuerersparnisse)

Das zweite Modell wäre insofern verlockender, da es die kurzfristigen Finanzprobleme besser löst, statt neue aufzuwerfen...
Wie sieht es aber mit der frei werdenden und dann wirtschaftlich verwertbaren LV aus: Geht die Umschuldung so einfach, ohne dass das Amt zwischenfunkt?

Bevor ich beim Amt die Situation schildere, möchte ich doch vorm Wecken schlafender Hunde lieber hier Rat suchen... :-)

StephanK
08.03.2006, 07:53
:welcome: Mueck,
zunächst danke für die klare Schilderung einer etwas verfahrenen Lage.

Was die schlafenden Hunde angeht kommt es - praktisch betrachtet - darauf an, ob es sich um nervöse Windhunde oder behäbige Bernhardiner handelt. Weitergehende Erörterungen dazu verbieten sich aber, weil das "Windhunde"-Verfahren nicht legal wäre.

Du kennst die rechtlichen Grundlagen schon: Maßgeblich für die Anrechnung als Einkommen und/oder Vermögen ist, ob Du - und sei es nur für eine "logische Sekunde" über frei werdende Beträge auch frei verfügen könntest, sprich sie zum Lebensunterhalt einsetzen. Deswegen ist der einzige legale Weg der, Vermögensrückflüsse so zu organisieren, dass vor dem tatsächlichen Rückfluss der Rechtsanspruch darauf schon in andere Hände, also eines Gläubigers übergeht, so dass Du auch nicht für die besagte logische Sekunde über das Geld verfügst.
Das setzt voraus, dass ein Gläubiger (=Bank) sich mit der Abtretung einer Rückzahlungsforderung aus der Versicherung anstatt einer Barzahlung zufrieden gibt. Das wiederum setzt eine Vertrauensbasis voraus, denn die Bank kann Dich nicht zwingen, die LV dann auch tatsächlich aufzulösen. Aber nur so fließt das Geld an Dir vorbei.

Mueck
09.03.2006, 22:22
Maßgeblich für die Anrechnung als Einkommen und/oder Vermögen ist, ob Du - und sei es nur für eine "logische Sekunde" über frei werdende Beträge auch frei verfügen könntest, sprich sie zum Lebensunterhalt einsetzen. Deswegen ist der einzige legale Weg der, Vermögensrückflüsse so zu organisieren, dass vor dem tatsächlichen Rückfluss der Rechtsanspruch darauf schon in andere Hände, also eines Gläubigers übergeht, so dass Du auch nicht für die besagte logische Sekunde über das Geld verfügst.

Mist mit dieser logischen Sekunde, wenn dem so wäre... Ich bin ja womöglich wirklich nur wenige Stunden so 2000-3000 "reich" über den Freibeträgen, danach bin ich ja schon deutlich drunter...

Was kann denn schlimmstenfalls passieren, wenn so ein "Trick" nicht geht? Könnte das Amt sagen "2500 reichen 3 Monate, also 3 Monate nix von uns", oder nur "am 30.6. und nur an dem Tag hatten Sie zu viel Vermögen, also einen Tag weniger ALG"? Weil für einen wirtschaftlich vernünftigen Zweck wäre es ja ausgegeben, so wie manche raten, noch schnell paar sinnvolle und nötige Ausgaben zu tätigen oder vorher Schulden abzubauen, weil da das Amt nix sagen könnte, Vermögen weg und nicht sinnlos verprasst.

Könnte man letzteren Zustand notfalls künstlich herbei führen? Mal angenommen, das Geld käme am 30.6., dann zwei Briefe schreiben, Nr. 1: "wegen plötzlichem unerwartetem Reichtum ab 30.6. dürfen Sie ALG II zum 29.6. letztmalig zahlen" und Nr. 2: "wegen plötzlicher unerwarteter Armut bitte ich ab 2.7. um ALG II", weil überwiesen hat man am 1.7. ...?

Die Ägypter
09.03.2006, 22:58
Entschuldige bitte....

warum kommst du der Bank entgegen und willst Verpflichtungen vorzeitig ablösen????

Angenommen du hast noch weitere Zahlungsverpflichtungen gegenüber dieser Bank, dann spucken die dich nach dieser "Teilablösung" aus... oder ist sie bereit schriftliche Zugeständnisse zu machen (Restverpflichtung ruhen lassen etc.)?

Ansonsten - ohne Abtretung - mit einer Abmeldung nur für einen Tag wirst du nicht zurechtkommen, 1,5 Monate wären Minimum - vor Zufluss abmelden und erst einen Monat nach Zufluss wären ggf. Restbestände als Schonvermögen zu werten - für diese Zeit müsstest du dich selbst krankenversichern und kannst erst hiernach wieder Bedürftigkeit anmelden, also quasi Neuantrag auf erg. ALG II stellen!

Warte da aber lieber noch ab, was andere dazu schreiben.
An deiner Stelle würde ich die Bank nicht vorweg "befriedigen", gerade weil man dann besonders "pressbar" in alle Richtungen wird. Und um keinen Preis dieser Erde würde ich persönlich dafür meine Alterssicherung opfern...

Mal eben neu ansparen - auf bessere Zeiten hoffen? Vergiss es!

Mueck
10.03.2006, 01:59
warum kommst du der Bank entgegen und willst Verpflichtungen vorzeitig ablösen????

Angenommen du hast noch weitere Zahlungsverpflichtungen gegenüber dieser Bank, ...

Mit dieser Bank habe ich nur bzgl. dieses Fonds zu tun, sonst nix. Ist auch 60 km weit weg in einer Nachbargroßstadt.

Und ich komme der Bank nicht entgegen, sondern die mir.

Ohne das Angebot müsste ich in den nächsten 7 Jahren noch 18000 an Zinsen, 6000 an LV-Beiträgen und vermutlich 12000 an Tilgung der Differenz LV-Kredit, zusammen 36000 in die Fonds-Finanzierung stecken, oder wenn, wie auch angeboten, mit der Tilgung der Differenz sofort begonnen würde mit anderem niedrigeren Zins (wären dann 35/Monat mehr...), immer noch 26000. Bei sofortigem Ende von Kredit und LV wären nur 5000 reinzustecken. Dafür fallen Steuerersparnisse für die Kreditzinsen weg, aber 3500/Jahr, die nötig wären, damit die Rechnung ins Plus käme, erscheinen mir im Vergleich zu den letzten Jahren doch seeehr unrealistisch.

Davon ganz abgesehen sind derzeit die monatlichen Belastungen für Fond-Kredit, Fond-LV und Kreditkarten-Zinsen/Tilgung mit um die 450 mehr als ich als ALG II-Regelsatz kriege... Wenn Du mir das monatlich als zinsloses Darlehen überweist... ;-)


Mal eben neu ansparen - auf bessere Zeiten hoffen? Vergiss es!

Entweder werden sie besser und es klappt mit dem wieder ansparen, oder sie werden nicht besser, dann ist's eh egal... Sie ist ja derzeit eh beitragsfrei gestellt mangels Moneten...

Ohne Verlust der Altervorsorge müssten 5000 irgendwie organisiert werden und die Kreidtkartenschulden würden noch monatlich belasten, aber es gäbe kein ALG II-Kuddelmuddel. Das wäre die Alternative, wenn ich die 5000 irgendwie organisieren könnte...

StephanK
10.03.2006, 09:16
Was kann denn schlimmstenfalls passieren, wenn so ein "Trick" nicht geht? Könnte das Amt sagen "2500 reichen 3 Monate, also 3 Monate nix von uns", oder nur "am 30.6. und nur an dem Tag hatten Sie zu viel Vermögen, also einen Tag weniger ALG"?Variante 1 ist leider die richtige. Der Betrag soll aber nach den internen Dienstanweisungen so aufgeteilt werden, dass das Alg II nicht komplett entfällt, um den Krankenversicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Es könnte also dann z.B. so sein, dass Du vier Monate lang nur 50 € Alg II erhältst (aber dadurch 500 € Krankenversicherungsbeiträge sparst, die Du sonst selbst an der Backe hättest). Das ganze hat also schon seine zwei Seiten...
Die Standardformulierungen von Todesanzeigen solltest Du besser dafür reservieren :shock: