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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kürzung Regelleistung 1. April 2007 Sonntag


gerda
26.05.2007, 21:20
1. Die Regelleistung im April wurde um einen Tag gekürzt, da die Antragsabgabe erst am 2. April 2007 erfolgte. Der 1. April war aber ein Sonntag. Kommt hier die Fristenregelung nach dem BGB zum Zug, so dass die Antragstellung am nächst folgenden Werktag erfolgen kann. Vorher ALG I bezogen. Ende wegen Arbeitsaufnahme zum 1. April 2007. Arbeitsvertrag liegt vor. (20h/Wo). Aufstockung sozusagen.

2. Folgeantragstellung rechtzeitig ab Februar 2007 abgelehnt wegen ALG II zu hoch. Gilt der Folgeantrag nach SGB X nicht fort für die Folgemonate,also hier April 2007, wo die Bedürftigkeit wieder gegeben ist.

3. Anrechnung der im April 2007 zugeflossenen Erstattung der EKST
anteilsmäßig mit einbezogen. Umgelegt auf 6 Monate. Wie kann ich
den Widerspruch aufbauen. Gibt es eine neue Rechtssprechung?

4. Erstattung der Fahrtkosten ist nicht mit berücksichtigt worden. Muss ich extra einen Antrag stellen. Fahrkarte liegt der Behörde vor. (ca. Hin- und Rück / 80 km)

StephanK
26.05.2007, 22:45
Zu 1: Ja, richtig: Das folgt aus § 193 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__193.html), der auch im Sozialrecht gilt. Die Bewilligung muss also ab 1.4. erfolgen.

Zu 2: Nein. Die Ablehnung müsste aber eigentlich aussagen, wie lange keine Bedürftigkeit besteht. Nach Ende dieses Zeitraums muss leider ein neuer Antrag gestellt werden.

Zu 3: Wurde das Einkommen, für das Einkommensteuer gezahlt wurde, während des Alg II-Bezuges erzielt oder davor? Nur wenn dieser Zeitraum vor dem Alg II-Bezug liegt, hat ein Widerspruch überhaupt Sinn. Er sollte dann auf dem Argument beruhen, dass es sich bei der Steuererstattung nicht um Einkommen handelt, weil der Erstattungsanspruch schon bei Beginn des Alg II-Bezuges bestand und zum Vermögen gehörte (allerdings versehentlich nicht gemeldet wurde). Durch die Auszahlung hat lediglich ein Vermögensbestandteil die Form gewandelt, indem er von einer Forderung zu Geld wurde.

Zu 4 kann ich nichts sagen, weil mir der Hintergrund nicht klar wird.