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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : U25, gleichgeschlechtlich Partnerschaft, Zuzug


adrifabi
26.05.2007, 23:01
Hallo,
ich (30,Hartz 4 Empfänger) wohne in einer 1-Zimmer-Wohnung und mein Lebensgefährte (19, ohne Ausbildung, ohne Einkommen) ist jetzt zu mir gezogen, da er erhebliche Probleme mit seinen Eltern hat, da diese mit seiner Homosexualität nicht klarkommen und ihn so unter Druck setzen, das er sich schon mehrmals die Pulsadern angeritzt hat. Wir sind seit 9 Monaten ein Paar. In der Vergangenheit hat er bei seinem Cousin gewohnt, der hat allerdings seine Wohnung aufgeben müssen. Deshalb haben wir uns entschlossen zusammenzuleben und er hat sich offiziell bei mir angemeldet.
Der Termin zur Abklärung des Zuzugs ist in einer Woche.
Jetzt ist für mich fraglich ob das Amt auch für ihn Leistungen zahlt, bzw. wie sich das auf meine Bezüge auswirkt? Ist die sexuelle Diskriminierung seiner Eltern Grund genug einen Auszug zu rechtfertigen?
Vielleicht kann uns jemand bei dieser komplizierten Konstellation weiterhelfen und unsere Fragen beantworten....

Danke!!!!

StephanK
26.05.2007, 23:54
:welcome: adrifabi,
einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat er sicherlich, jedenfalls auf die Leistung zum Lebensunterhalt (die € 345). Fraglich wird's werden hinsichtlich der Kosten der Unterkunft, weil er unter 25 ist und - wie Dir wohl schon geläufig ist - dieser Personengruppe nur unter erschwerten Bedingungen eine eigene Wohnung bezahlt wird (obwohl es in Eurem Fall ja nur die Hälfte einer sehr kleinen Wohnung wäre).

Was Du an Vorgeschichte kurz angedeutet hast gibt mir Anlass zur Nachfrage, ob er am 17.2.2006, also letzten Jahres, noch bei den Eltern gewohnt hat. Falls nicht, gelten die erwähnten Sonderbedingungen für ihn nicht und die Sache müsste normalerweise glatt "durchgehen".

Falls er erst zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Elternhaus ausgezogen ist, muss die ARGE ihm nur dann seine Miete bezahlen, wenn er aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann(so der Gesetzeswortlaut). Aus meiner Sicht sind solche Gründe gegeben. Ein Problem könnte darin liegen, dass nur er selbst, aber keine "objektiven" Dritten die Probleme im Elternhaus schildern können - außer vielleicht der Cousin. Wenn die ARGE also zu "mauern" versucht, könnte er sich vielleicht auf den Cousin als Zeugen berufen.

Die ARGE könnte auf die Idee kommen, Euch sogleich als Bedarfsgemeinschaft zu betrachten, was nur dann richtig wäre, wenn Du ihn wirtschaftlich unterstützt. Der Unterschied würde bedeuten, dass Ihr beide zusammen nur € 621 statt € 690 an Leistung zum Lebensunterhalt bekommen würdet (ohne Kosten der Unterkunft gerechnet).

An erster Stelle wird aber wohl zunächst die Frage stehen, ob seine Kosten der Unterkunft übernommen werden.

Im übrigen: bitte nicht zweimal den gleichen Beitrag posten, um mehr Aufmerksamkeit zu erhalten. Das mögen wir hier nicht. Deswegen ist Dein zweiter, identischer Beitrag von einem Moderations-Kollegen gelöscht worden.

VIERZEHNNOTHELFER
27.05.2007, 07:22
Turtle hat sich woanders bereits dazu geäußert