Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag ALG II Fahrtkosten Wohnung und Arbeitsstätte
:danke: Erst einmal vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Ich habe eine Arbeit mit einer 20h/Woche. Und Fahrtkosten von ca. 200,00 im Monat. Diese müßte ich doch von Arge erstattet bekommen oder nicht. Muss ich extra einen Antrag stellen. Die Info liegt vor und die Fahrkarte auch. Wurde aber bei der Bearbeitung des Antrages nicht berücksichtigt.
Muss ich extra einen Antrag stellen. Die Info liegt vor und die Fahrkarte auch. Wurde aber bei der Bearbeitung des Antrages nicht berücksichtigt.
Hattest Du es bereits beantragt oder nicht?
Liegt die Information & die Fahrkarte Dir oder der ArGe vor?
Grundsätzlich muss jede Leistung beantragt werden, von alleine bekommt man nichts.
Du wirst aufstockendes ALG2 bekommen wie ich vermute?
Nach Abzug der Fahrtkosten darfst Du am Monatsende nicht unter das sogenannte Existenzminimum rutschen, nach Abzug der Kosten die durch die Arbeit enstehen, z.B. die Fahrtkosten. Es gibt Freibeträge die dafür vorgesehen sind, stehen mit auf dem ALG2 Antrag, wenn noch nicht geschehen, nachträglich formlos beantragen, einreichen & den Eingang schriftlich bestätigen lassen.
LG
StephanK
27.05.2007, 08:25
Ergänzend dazu noch eine allgemeine Information:
Es gibt zwei verschiedene Arten, wie Fahrkosten berücksichtigt werden können, die für zwei verschiedene Situationen gedacht sind.
1) Mobilitätsbeihilfe
gibt es als Extra-Zuschuss "obendrauf" zum Alg II. Sie muss gesondert beantragt werden und ist nicht als dauerhafter Zuschuss gedacht, sondern für Fälle, in denen der neue Arbeitsplatz so weit weg ist, dass man über kurz oder lang umziehen muss. Das dürfte bei Dir nicht der Fall sein.
2) Berücksichtigung als Werbungskosten
Das funktioniert ganz ähnlich wie bei der Einkommensteuer: Du ziehst Deine Fahrkosten als Werbungskosten vom anzurechnenden Lohn ab und zahlst deswegen weniger Steuer bzw. bekommst mehr Alg II.
Allerdings gibt es zwei Einschränkungen:
(1) Wenn Dein (Brutto-)Lohn unter € 401 liegt sind die Werbungskosten mit der 100 €-Pauschale abgegolten, die vom anzurechnenden Einkommen abgezogen werden und Du kannst sie auch dann nicht geltend machen, wenn sie - wie in Deinem Fall - höher als € 100 liegen. Auf gut deutsch heisst das: bei einem Lohn unter € 401 lohnt der Job sich nicht wirklich, wenn Deine Werbungs-, z.B. Fahrkosten über € 100 liegen, weil Du draufzahlst.
(2) Autofahrer können bei einem Lohn unter € 401 nur 20 Cent pro Kilometer absetzen, wenn sie nicht durch Tankquittungen usw. höhere Kosten einzeln nachweisen. Letzteres betrifft Dich aber nicht.
(2) Autofahrer können bei einem Lohn unter € 401 nur 20 Cent pro Kilometer absetzen, wenn sie nicht durch Tankquittungen usw. höhere Kosten einzeln nachweisen. Letzteres betrifft Dich aber nicht.
Ich möchte bei einem Bruttolohn von über € 400 pro Kilometer (einfache Fahrt) 20 Cent absetzen. Lt. ARGE muss ich auch hierfür Tankbelege vorlegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist, zumal das bei der Abgabe der Lohn-, bzw. Einkommensteuererstattung auch nicht praktiziert wird.
Kann mir jemand hierzu eine Auskunft geben?
StephanK
27.05.2007, 15:07
Da ist Deine ARGE eindeutig auf dem Holzweg! Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) der Alg II-Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv/__3.html) sind 20 Cent/km als Pauschbetrag absetzbar, und der Begriff Pauschbetrag heisst nun mal ohne Nachweis der Kosten im einzelnen.
Natürlich steht es Dir frei, Dich mit dem Pauschbetrag zufrieden zu geben, aber so ganz verstehe ich es nicht, denn bei einem Lohn über € 400 könntest Du Deine Fahrkosten in voller tatsächlicher Höhe geltend machen - dann freilich mit Tank-, Werkstattquittungen, Nachweis über Kfz-Steuer-Zahlung etc. Wäre also einiges an Papierkrieg - aber dies nur als Hinweis.
Natürlich steht es Dir frei, Dich mit dem Pauschbetrag zufrieden zu geben, aber so ganz verstehe ich es nicht, denn bei einem Lohn über € 400 könntest Du Deine Fahrkosten in voller tatsächlicher Höhe geltend machen - dann freilich mit Tank-, Werkstattquittungen, Nachweis über Kfz-Steuer-Zahlung etc. Wäre also einiges an Papierkrieg - aber dies nur als Hinweis.
:danke: für Deine schnelle Antwort.
Ich wusste nicht, dass ich meine Kfz-Kosten in voller Höhe geltend machen kann und die Mitarbeiter der ARGE weisen unsereins ja nicht von sich aus daraufhin.
Ab dem nächsten Monat werde ich meine Fahrkosten dann in voller Höhe geltend machen, so dass unter'm Strich ein paar Euronen mehr auf meinem Konto verbleiben :D.
Da ist Deine ARGE eindeutig auf dem Holzweg! Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) der Alg II-Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv/__3.html) sind 20 Cent/km als Pauschbetrag absetzbar, und der Begriff Pauschbetrag heisst nun mal ohne Nachweis der Kosten im einzelnen.
Natürlich steht es Dir frei, Dich mit dem Pauschbetrag zufrieden zu geben, aber so ganz verstehe ich es nicht, denn bei einem Lohn über € 400 könntest Du Deine Fahrkosten in voller tatsächlicher Höhe geltend machen - dann freilich mit Tank-, Werkstattquittungen, Nachweis über Kfz-Steuer-Zahlung etc. Wäre also einiges an Papierkrieg - aber dies nur als Hinweis.
Hierzu habe ich noch eine Frage. Beinhaltet denn dieser Pauschbetrag in Höhe von 20 Cent/km auch die Kfz-Steuer und Werkstattrechnungen oder kann ich für März - Mai, da ich ja keine Tankquittungen vorlegen kann, 20 Cent/km und tatsächliche Kosten wie Kfz-Steuer und Reparaturrechnung(für beides liegt Nachweis vor) geltend machen:confused:
StephanK
03.06.2007, 09:56
Nein, ich denke, eine solche "Kombi-Methode" geht nicht. Also entweder den Pauschalbetrag ohne jeden Einzelnachweis oder die tatsächlichen Kosten, die dann aber vollständig nachgewiesen werden müssen.
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