aleinad
27.05.2007, 14:41
Hallo!
Ich habe ein montaliches Bruttoeinkommen von ca. € 660. Hierin enthalten ist ein Nachtzuschlag in Höhe von ca. € 15.
Meine Frage lautet nun, ob die ARGE bei der monatlichen Bestimmung des Anrechnungsbetrages für Arbeitslosengeld II den Nachtzuschlag, der sozialabgabenfrei ist, einbeziehen darf.
Ich habe ein montaliches Bruttoeinkommen von ca. € 660. Hierin enthalten ist ein Nachtzuschlag in Höhe von ca. € 15.
Meine Frage lautet nun, ob die ARGE bei der monatlichen Bestimmung des Anrechnungsbetrages für Arbeitslosengeld II den Nachtzuschlag, der sozialabgabenfrei ist, einbeziehen darf.