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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prüfung der Leistungsüberzahlung


aleinad
27.05.2007, 19:26
Hallo,

seit dem 05.03. d.J. gehe ich einer Beschäftigung innerhalb der Gleitzone nach. Dieses habe ich der ARGE auch rechtzeitig mitgeteilt und bin seither jeden Monat dort vorstellig um meine Lohnabrechnungen zwecks Verrechnung dort vorzulegen.
Für die Verrechnung meines Lohnes aus dem Monat März mit dem ALG II ging mir dann im Mai ein Anhörungsbogen zu mit der Info € 198,10 an Leistungen zu Unrecht erhalten zu haben. Eine Berechnung hierzu habe ich nicht erhalten. Daraufhin bin ich zur ARGE (die entsprechende Sachbearbeiterin hat von der Materie keine Ahnung), wo man mir dann eine Excel-Tabelle mit folgender Berechnung ausgedruckt hat:

Bruttoeinkommen(Gehalt 03/07) € 413,22 Grundfreibetrag € 100,00
+ Freibetrag(Brutto-100,00) x 20 % € 62,64
= Freibeträge insgesamt € 162,64
Nettoeinkommen(lt. Abrechnung): € 360,74
./. Freibeträge € 162,64
= Anrechnung auf ALG II € 198,10

Ist diese Berechnung insoweit korrekt??? Es wäre hierzu noch zu sagen, dass ich einen Gesamtbedarf in Höhe von € 685,99 habe.

Nun weiter zu den Werbungskosten. Nach der Berechnung der ARGE komme ich nicht über € 100 hinaus, jedoch ist mein Beitrag zur gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung (Kfz-Haftpflicht), wie ich festgestellt habe nicht berücksichtigt worden.

Nach meiner folgenden Rechnung komme ich über € 100 hinaus.

Pauschbetrag f. priv. Versicherungen € 30,00
Kfz-Haftpflichtvers. (anteilig/Monat)€ 19,36
Allgem. Werbungskostenpauschale € 15,33
Pauschale f. Wegstrecken (13 km - 20 Tage) € 52,00
= insgesamt € 116,69

Meines Erachtens dürfte die ARGE somit nicht 198,10 (sofern dieser Betrag richtig errechnet ist) zurückfordern, sondern lediglich € 181,41, oder???

Im übrigen war lediglich das März-Gehalt knapp über € 400, da kein voller Abrechnungszeitraum berücksichtigt wurde. Und bzgl. der Werbungskostenpauschale bin ich bereits schlauer und weiss, dass ich sämtlich Kosten bei einem Verdienst von über € 400 geltend machen kann.

Es geht mir hier nur um die Berechnung der Leistungsüberzahlung - ob sie korrekt ist, ob ich sie richtig verstehe und ob meine Berechnung bzgl. der Werbungskosten richtig durchdacht ist.

StephanK
28.05.2007, 07:06
Die amtliche Berechnung scheint mir so nicht richtig. Der "Grundfreibetrag" ist nämlich keiner, sondern ein "Anstatt-Betrag". Was ich damit meine, zeigt Dir ein Blick in § 11 Abs. 2 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html): Erst mal sind alle Dinge aufgelistet, die Du vom anzurechnenden Lohn abziehen kannst. Das sind keine Freibeträge, sondern Beträge, die den anzurechnenden Lohn mindern. Aus Satz 2 (dem Satz nach der Aufzählung) ergibt sich, dass für Versicherungs- und Altersvorsorgebeiträge sowie Werbungskosten ein Pauschalbetrag von € 100 abgesetzt wird an Stelle der Einzelberechnung. Das sieht das Gesetz so vor, weil man bei sehr kleinen Einkommen die Mühe der Einzelberechnung sparen will und weil es für die Betroffenen oft (freilich nicht immer) günstiger ist, wenn der 100-€-Pauschalbetrag abgesetzt wird.

Der darauf folgende Satz 3 macht davon aber eine Ausnahme bei (Brutto-) Löhnen über € 400. Wenn Du nachweist, dass die Summe der oben genannten Abzugsposten über € 100 liegt, kannst Du sie in tatsächlicher Höhe absetzen. Das gilt im übrigen auch für die Wegstrecken; Du kannst, Einzelnachweis vorausgesetzt, nicht nur den Pauschalbetrag von 20 Cent/km absetzen, sondern die tatsächlichen Kosten (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 Alg II-Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv/__3.html).

Du hast das also meiner Meinung nach schon richtig durchdacht - nur noch nicht vollständig.