PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II abgelehnt - Widerspruch einlegen und dann?


muc34
28.05.2007, 14:52
Hallo,

am SA kam die Ablehnung meines ALGII Antrages, da ich 10.000 Euro über dem "Soll" liege. Die 10.000 Euro sind genau meine Rentenzusatzversicherung!?
Diese würde ich in einen Riestervertrag umwandeln und somit freistellen.

Seit Antragstellung im März, sind "leider" nun auch noch meine Aktien gestiegen, zumindest eine von 4 Positionen. Mein Bausparvertrag (4.000 €) wurde wohl nicht berücksichtigt, weil ich plausibel machen konnte, dass ich davon dieses Jahr wieder 3.800 € zur Sondertilgung meines ETW-Darlehens benötige.

Nun meine Fragen:

Muss ich meine Aktien, auch die, mit denen ich momentan 80% in den roten Zahlen stehe (Langfristanlage) verkaufen?
Was wird aus meinem Darlehen, immerhin habe ich noch 68.000 € Schulden und Tilgung/Zinsen und Wohngeld sind in selber Höhe wie meine vorhergehende Miete (562 €). Soll heissen, Miete würde mir doch auch bezahlt werden?
Was mache ich mit den anderen Ersparnissen, die natürlich immer weniger werden, da ich ja seit 16.03.07 keinerlei Einkommen mehr habe? Um die
1.000 € brauche ich ja schon zum Leben?
Soll ich mir verschiedene Anschaffungen leisten, die sowieso über kurz oder lang fällig wären (Matratze ist 14 Jahre alt, PC 7 Jahre, TV 12 Jahre)? Oder bekäm ich da Ärger?
Soll ich Einspruch erheben oder direkt einen neuen Antrag stellen?

Ich hoffe auf viele, weiterführende Antworten von Euch!

Danke schon mal,
liebe Grüsse aus Bayern

StephanK
28.05.2007, 16:32
Muss ich meine Aktien, auch die, mit denen ich momentan 80% in den roten Zahlen stehe (Langfristanlage) verkaufen?Ja. Nach Verlusten fragt bei Aktien-Anlagen niemand. :mad:

Was wird aus meinem Darlehen, immerhin habe ich noch 68.000 € Schulden und Tilgung/Zinsen und Wohngeld sind in selber Höhe wie meine vorhergehende Miete (562 €). Soll heissen, Miete würde mir doch auch bezahlt werden?Da sehe ich leider ein Problem auf Dich zukommen! Als "Kosten der Unterkunft" erhältst Du zwar die DarlehensZINSEN, nicht aber die eigentliche Tilgung.

Ich denke, Du solltest versuchen, mit Deiner Bank zu verhandeln und eine Sondertilgung für das Immobiliendarlehen zu vereinbaren, in die Du den Erlös des Aktienverkaufes einbringst. Danach sollte die Tilgung auf einen sozusagen symbolischen Betrag heruntergefahren werden, den Du vom (dann neu zu beantragenden) Alg II abzweigen kannst, ohne hungern zu müssen. Allerdings führt das natürlich zu einer insgesamt höheren ZInsbelastung. Die Bank wird sich darauf vermutlich auch nur dann einlassen, wenn Deine Arbeitsmarktchancen halbwegs gut sind, d.h. wenn sie absehen kann, dass Du die normale Tilgung wieder aufnehmen wirst.

Soll ich mir verschiedene Anschaffungen leisten, die sowieso über kurz oder lang fällig wären (Matratze ist 14 Jahre alt, PC 7 Jahre, TV 12 Jahre)? Oder bekäm ich da Ärger? Da offenbar einiger Erneuerungsbedarf angestaut ist, scheint mir das sinnvoll. Vorsichtigerweise solltest Du die Belege aufbewahren, denn es ist jedenfalls denkbar, dass man sich bei einer erneuten Antragstellung an Dein Vermögen erinnert und fragt, wieso es plötzlich so geschrumpft ist...

Soll ich Einspruch erheben oder direkt einen neuen Antrag stellen?Ich habe den Eindruck, dass ein Widerspruch derzeit zwecklos wäre. Nutze diese "Aus-Zeit", um Dein Vermögen "Alg II-konform" umzuschichten, und stell erst dann einen Neuantrag, wenn das so weit ist. Allerdings musst Du Dich für diese Zeit selbst und auf eigene Kosten krankenversichern.

muc34
29.05.2007, 14:29
Hallo Stepahn,

vielen Dank für die schnelle und vor allem effiziente Beantwortung. Ich bin heilfroh, dieses Forum gefunden zu haben und somit mit meinen Problemen nicht ganz alleine zu stehen.

Verrückt finde ich ja, dass Zinsen eines Darlehns bezahlt werden, aber die Tilgung nicht, vor allen Dingen absurd, wenn ich genau so viel bezahlen würde, wenn ich eben noch zur Miete wohnen würde!?!?!?

Was mir noch eingefallen ist (man denkt ja doch ständig nach und rechnet hin und her) und gerade ja auch nächsten Monat wieder fällig ist die GEZ-Gebühr. Ich weiss, dass ich auch hier nichts erreichen kann, weil ich ja vom Amt nichts bekomme aber wie sieht es aus, für das vergangene Jahr, in dem ich arbeitslos war und ALGI bekam, kann man da rückwirkend was machen?

Und noch etwas, was mich beschäftigt, wer bezahlt mir denn jetzt meine Bewerbungen!? Oder muss ich die auch alleine bezahlen???

Ich finde es schon verrückt und unmöglich, wie heutzutage mit Menschen umgegangen wird, die ja immerhin 21 Jahre auch gearbeitet haben...Ich bin sogar bei 4 Zeitarbeitsfirmen/Personalvermittlungen im Pool aber ich habe das Gefühl, je länger du arbeitslos bist, desto weniger will dich noch jemand haben, zumal die magische 40 auch schon überschritten ist...Traurig. HartzIV ist genauso ein Witz, denn ich hab allein schon 801,14 € laufende Kosten im Monat, ohne überhaupt etwas gegessen, getrunken eben, gelebt zu haben. Auf Dauer ist so ein Leben mit Pennylebensmitteln unter 1€ auch nicht mehr wirklich prickelnd...aber wem sag ich das...

Also, danke schon mal für Antworten!

Liebe Grüsse
muc34

fragi
29.05.2007, 15:59
Was mir noch eingefallen ist (man denkt ja doch ständig nach und rechnet hin und her) und gerade ja auch nächsten Monat wieder fällig ist die GEZ-Gebühr. Ich weiss, dass ich auch hier nichts erreichen kann, weil ich ja vom Amt nichts bekomme aber wie sieht es aus, für das vergangene Jahr, in dem ich arbeitslos war und ALGI bekam, kann man da rückwirkend was machen?

Was möchtest du da machen? Du kannst dich hierfür nur Befreien lassen wenn du ALG II ohne jegliche Zuschüße (Armutszuschlag wegen vorherigem ALG bezug) bekommst. Ansonsten werden sie dich nicht befreien. Und die Kosten für den Besitz des Fernsehers / des Radios wird dir hier leider auch nicht bezahlt, weder jetzt noch rückwirkend. Im überigen gibts bei der GEZ auch keine Rückwirkende Befreiung.

Und noch etwas, was mich beschäftigt, wer bezahlt mir denn jetzt meine Bewerbungen!? Oder muss ich die auch alleine bezahlen???

Du kannst beim Amt beantragen, dass diese dir bezahlt werden. Allerdings nur für die, die du per post schickst.